Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage, die weniger technischer als vielmehr rechtlicher Natur ist.
Das Nachbarhaus auf dem Nachbargrundstück (gelb umrandet, Nummer 25/2) wird derzeit über meinen Trinkwasseranschluss mitversorgt. Es zweigt also eine Leitung hinter meinem Wasserzähler zum Nachbargebäude ab.
Das soll sich in Zukunft ändern: Das Nachbarhaus auf dem gelb umrandeten Grundstück soll einen eigenen Anschluss mit Zähler erhalten. Für das Nachbargrundstück besteht eine Dienstbarkeit/Wegerecht/Leitungsrecht. Der Leitungsverlauf soll der grünen Linie folgen.
Die Stadtwerke waren nun vor Ort, um sich die Situation anzuschauen. Sie möchten den Übergabepunkt am liebsten mitten in meine Einfahrt legen (siehe grüne Markierung). Mein Wunsch wäre es jedoch, den Übergabepunkt – also Schacht und Zähler – auf dem Nachbargrundstück zu installieren (siehe blaue Markierung).
Meine Frage: Müssen die Stadtwerke den Übergabepunkt auf dem Nachbargrundstück anlegen, oder können sie einfach sagen "Das ist uns zu teuer, wir legen das auf Ihr Grundstück"?