Attikaabdeckung Flachdach – sichtbarer Beton nach Sanierung fachgerecht oder abstimmungspflichtig?

  • Guten Tag zusammen,

    bei einem Garagengebäude wurde im Zuge einer Flachdachsanierung die Attikaabdeckung erneuert.

    Nach Fertigstellung ist an mehreren Stellen die Betondecke unterhalb der neuen Attikaabdeckung sichtbar.

    Vor der Maßnahme war die Attika in den sichtbaren Bereichen so ausgeführt, dass die Betondecke vollständig abgedeckt war; der Beton war dort nicht zu sehen. Eine Abstimmung über eine optisch abweichende Ausführung hat vorab nicht stattgefunden.

    Die ausführende Firma hält die aktuelle Ausführung für technisch fachgerecht und mit heutigen Anforderungen (u. a. höhere Aufbauhöhen) begründet. Der sichtbare Beton stelle weder ein technisches noch ein optisches Problem dar.

    Aus Sicht des Bauherrn ergibt sich jedoch eine deutliche optische Abweichung zum vorherigen Zustand.

    Fragen:

    • Ist eine Ausführung mit sichtbar bleibendem Beton an der Attika aus fachlicher Sicht üblich bzw. „Stand der Technik“?
    • Wenn die Ausführung technisch korrekt ist: Besteht dennoch eine Pflicht zur vorherigen Abstimmung, wenn sich das Erscheinungsbild gegenüber dem vorherigen Zustand deutlich ändert (Bestand war vollständig abgedeckt)?
    • Wie wird so etwas in der Praxis üblicherweise gelöst (konstruktiv/planerisch/kommunikativ), wenn höhere Aufbauten erforderlich sind?

    Zur Einordnung habe ich Fotos beigefügt (Vergleich Alt/Neu).
    Vielen Dank vorab für eine fachliche Einschätzung.

    • Ist eine Ausführung mit sichtbar bleibendem Beton an der Attika aus fachlicher Sicht üblich bzw. „Stand der Technik“?

    Gemeint ist hier vermutlich eher, ob die ausgeführte Arbeit den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht und damit mangelfrei ist. Die Antwort darauf überlasse ich gerne erstmal den Dachdeckermeistern hier im Forum.

    • Wenn die Ausführung technisch korrekt ist: Besteht dennoch eine Pflicht zur vorherigen Abstimmung, wenn sich das Erscheinungsbild gegenüber dem vorherigen Zustand deutlich ändert (Bestand war vollständig abgedeckt)?

    Die anerkannten Regeln der Technik schreiben vor, wie (mind.) ausgeführt werden muss, damit eine Leistung mangelfrei ist. Es gibt keine mir bekannte rechtliche Regelung aus der sich ergibt, dass der Auftraggeber darüber informiert werden muss, wenn bei Arbeiten im Bestand das Ergebnis der Leistung anders aussieht, als der Bestand vorher aussah. Dieser Fall tritt im Alltag sehr oft auf.


    Zweifelsohne wäre eine entsprechende Mitteilung sinnvoll gewesen, aber was hätte das für die Ausführenden geändert? Die Leistung wäre teurer, da umfangreicher, geworden.

    • Wie wird so etwas in der Praxis üblicherweise gelöst (konstruktiv/planerisch/kommunikativ), wenn höhere Aufbauten erforderlich sind?

    Mal so, mal so. Es kommt schlicht darauf an, was dazu vereinbart wird. Dafür muss man natürlich miteinander kommunizieren, also reden. Der Ausführende könnte sich gedacht haben "sieht so doch viel schlanker aus und ist die kostengünstigste Lösung" und auf eine Diskussion ob der schon vorher erfolgten Diskussion mit dem Auftraggeber über die hohen Kosten der Erneuerung als voraussichtlich fruchtlos ganz einfach verzichtet haben. Man weiß es nach der Schilderung nicht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo,

    einen technischen Mangel sehe ich jetzt erstmal nicht in der Ausführung, hier hätte man vorher miteinander sprechen können, zumal es doch eine selbstgekantete Abdeckung ist, hätte man sie auch 5 oder 7 cm größer machen können. Was mich mehr interessieren würde ist die Befestigung der Abdeckung, gibt es auch Bilder von oben?

  • Hallo, danke für die Rückmeldungen schon mal. Das folgende Foto wurde nicht wegen des Aufbaus geschossen. Es zeigt den Aufbau. Den Zwischenschritt zwischen dem Aufbau und der Fertigstellung gibt es leider nicht.