Welches Material für eine Zwischensparrendämmung in einem Altbau (auch ohne Hinterlüftung)?

  • Hallo,


    möchte "einen Teil" vom Dach mit einer Zwischensparrendämmung dämmen und habe ein paar Fragen zur Wahl vom Material und Ausführung bzw. ob man dies so machen könnte.

    Nur einen Teil, weil vor ein paar Jahren die Dämmung bei einem Teil des Spitzbodens entfernt werden musste (entspricht ca. 1/5 der Fläche vom gesamten Dach = 5 Sparrenfelder) .


    Das Haus ist jetzt fast 100 Jahre alt. Das Dach wurde vor ca. 40 Jahren (genau weiß ich es nicht) bereits mit einer Zwischensparrendämmung gedämmt. Bei der Dämmung handelt es sich um eine Glaswollendämmung mit Aluminiumkaschierung. Die Dämmung ist ca. 10 cm dick. Außen auf den Schalungsbrettern befindet sich eine besandete Bitumenbahn, also "dicht".


    Das Dach bedeckt im unteren Bereich einen Wohnbereich mit Kniestock und Dachschräge und im oberen Bereich den unbewohnten unbeheizten Spitzboden (Lagerraum), welcher aber ebenfalls gedämmt und im Innenbereich mit Nut und Federbrettern verkleidet ist.


    Die obere Geschossdecke ist auch gedämmt. Hier weiß ich aber nicht wie sie gedämmt wurde. Vermutlich auch mit Glaswolle.


    Richtig hinterlüftet ist das Dach meiner Meinung nach nicht. Im Bereich vom First wurden zwar Lüftungslöcher nachträglich eingebracht, an der Traufe sind jedoch keine Lüftungsöffnungen.


    Die 5 Sparrenfelder möchte ich (selber; keine Firma) jetzt wieder, so gut wie es mit den Gegebenheiten möglich ist, mit Zwischensparrendämmung dämmen. Außerdem muss ich mir in ein paar Jahren darüber gedanken machen, das gesamte Dach zu dämmen. Derzeit möchte ich dies aber noch nicht, weil es sich um eine relativ große Dachfläche handelt (Kostenfaktor).


    Hatte vorerst an ISOVER Integra ZKF 1-034 und Dampfbremse ISOVER Vario XtraSafe gedacht.


    Bin jetzt aber soweit, dass ich keine Glaswolle sondern Holzfaserplatten verwenden möchte.


    Leider kann ich nur den oberen Teil (Teil mit entfernter Dämmung) dämmen und nicht das gesamte Sparrenfeld von der Traufe bis zum First. Im unteren Teil der Sparren ist die alte Dämmung noch drinnen. Der untere Bereich ist ausgebaut und ich kann somit nicht an die Dämmung ran. Evlt. nur vom Spitzboden aus nach oben herausziehen; dann hätte ich aber das Problem mit den hineinbringen der neuen Dämmung; von oben "hineinschieben" würde wahrscheinlich auch nicht funktionieren.


    Bzgl. der Hinterlüftung könnte ich wahrscheinlich schon auch im Traufbereich Öffnungen einbringen. Hier stelle ich mir aber dann die Frage, ob dies dann für den unteren Bereich schlechter wäre und dieser schneller auskühlt, weil hier ja die alte und schlechter gedämmte Glaswolle sich befindet (wenn der obere Teil dann neu gedämmt ist).


    Hier wären Berechnungen mit Ubakus und wie derzeit der Aufbau angedacht ist einmal mit und einmal ohne Hinterlüftung - mit und ohne Dampfbremse:

    (Die ausgeblendeten Schichten hatte ich Versuchsweise auch getestet)


    1. ohne Hinterlüftung (mit Dampfbremse Nr. 4):



    2. mit Hinterlüftung (mit Dampfbremse Nr.4):



    3. ohne Hinterlüftung (ohne Dampfbremse):



    4. mit Hinterlüftung (ohne Dampfbremse):



    Wäre hier einen annehmbare Lösung dabei bzw. was müsste / sollte / könnte man ändern?

    Das es nicht perfekt ist, ist mir bekannt. Dies ist aber der Rest vom Dach auch nicht, aber ich möchte gerne diesen "offenen Teil" wieder gedammt haben.

    Persönlich wäre mir "1. ohne Hinterlüftung (mit Dampfbremse Nr. 4)" am liebsten, weil dies für mich am einfachsten umzusetzen wäre und Trocknungsdauer aus meiner laienhafter Sicht passen würde.

    Wie gut man sich auf den Rechner verlassen kann, kann ich nicht beurteilen.


    Würde es auch ohne Hinterlüftung funktionieren (auch wenn Ubakus relativ große Wassertropfen anzeigt)?

    Es ist ein Ost / West Dach und hat keine Verschattung. Die Sonne kann auf die Westseite am Nachmittag/Abend relativ lange darauf scheinen.


    Vielen Dank und viele Grüße


    Brinki

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  • Außen auf den Schalungsbrettern befindet sich eine besandete Bitumenbahn, also "dicht".

    Damit hat sich jedweder Gedanke an "ohn Hinterlüftung"erledigt!


    Noch als Tipp: Holzfaser hat meist ne schlechtere WLG als MiWo

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Keine der Konstruktionen erfüllt die Anforderungen des GEG! Es erübrigt sich deshalb, den Tauwasseranfall zu erörtern - es sei denn, es geht um ein Baudenkmal!?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Damit hat sich jedweder Gedanke an "ohn Hinterlüftung"erledigt!

    Die Hinterlüftung wäre dann "von außen nach innen gesehen" nach der Dachpappe. Damit die Luft zwischen Dachpappe (Schalungsbretter) und Dämmung zirkulieren kann.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, kann die Holzfaser Feuchtigkeit aufnehmen und dann auch wieder abgeben.


    Keine der Konstruktionen erfüllt die Anforderungen des GEG


    Wenn es eine Firma macht, muss diese dies wahrscheinlich einhalten.

    Aber muß GEG auch erfüllt werden, wenn ich alles selber mache?

    Die alte, noch bestehende Dämmung vom Rest des Daches erfüllt die GEG denke ich auch nicht.

    Es wird auch nicht das gesamte Dach neu gedämmt sondern mehr oder weniger nur ein kleiner Teil ausgebessert.


    Baudenkmal weiß ich nicht; da müsste ich mich erkundigen. Aber wahrscheinlich eher nicht (ist kein Fachwerk oder ähnliches).

    Würde es hier dann ausnahmen geben und welche Konstruktion könnte dann funktionieren?


    Wenn man jetzt das GEG erst mal außen vor läßt, welche Möglichkeit wäre dann die sinnvollste, welche funktionieren würde?


    Denn derzeit ist gar keine Dämmung an dieser Stelle vorhanden und wahrscheinlich die schlechteste Lösung?

  • Aber muß GEG auch erfüllt werden, wenn ich alles selber mache?

    GEG=GebäudeenergieGESETZ = auch bei DIY einzuhalten

    Die alte, noch bestehende Dämmung vom Rest des Daches erfüllt die GEG denke ich auch nicht.

    Die hat ggf. Bestandsschutz - Nachrüstpflichten aussen vor


    Wenn man jetzt das GEG erst mal außen vor läßt,

    Geht nicht. :rulez:

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  • Wenn ich es richtig verstanden habe, kann die Holzfaser Feuchtigkeit aufnehmen und dann auch wieder abgeben.

    Aber nicht durch eine wasser(dampf)dichte Bitumenbahn.

    Wenn es eine Firma macht, muss diese dies wahrscheinlich einhalten.

    Aber muß GEG auch erfüllt werden, wenn ich alles selber mache?

    Das GEG gilt für alle substantiellen Arbeiten an der Gebäudehülle, sofern es nicht sehr lokale sind. Sofern es sich bei Deinem Haus nicht um eine 50 Sparrenfelder lange Scheune handelt, müssen nach relevanten Baumaßnahme auch im Bestand die Vorgaben des GEG eingehalten werden, unabhängig davon, wer sie ausführt. Für Baudenkmale gibt es Erleichterungen, wenn diese in die Denkmalliste eingetragen sind.

    Die alte, noch bestehende Dämmung vom Rest des Daches erfüllt die GEG denke ich auch nicht.

    Das muss sie auch nicht, solange sie nicht wieder angefasst, also umgebaut wird. Bis dahin hat sie Bestandsschutz.

    Baudenkmal weiß ich nicht; da müsste ich mich erkundigen.

    Das sagt Dir die öffentlich einsehbare Denkmalliste (Internet!). Normalerweise weiß man es, wenn man ein Baudenkmal bewohnt / besitzt.

    Würde es hier dann ausnahmen geben und welche Konstruktion könnte dann funktionieren?

    Das können wir vernachlässigen, wenn das Haus nicht in der Denkmalliste steht. Aber auch die Denkmalliste schützt nicht vor Tauwasserausfall oder allgemeiner geschrieben den Naturgesetzen (hier: Physik).

    Wenn man jetzt das GEG erst mal außen vor läßt, …

    Das GEG ist ein für alle Immobilienbesitzer einzuhaltendes Gesetz, keine unverbindliche Empfehlung! Es gibt keinen Weg drumherum!

    Denn derzeit ist gar keine Dämmung an dieser Stelle vorhanden und wahrscheinlich die schlechteste Lösung?

    So ist es. Folgen: Erhöhte Heizkosten + bauphysikalische Risiken (Tauwasserausfall und dessen Folgen wie holzzerstörende Pilze).

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  • Unter Denkmalschutz steht es nicht.


    Habe mir jetzt das GEG mal angesehen.

    Hier habe ich eine 10 % Regelung als Ausnahme gefunden.

    10 % der Dachfläche betrifft es bei dem entfernten Teil nicht.


    Möchte mir jetzt jemand dabei helfen mir einen Tip zu geben, welche Variante funktionieren würde?

    Gerne auch per PN.

  • Habe mir jetzt das GEG mal angesehen.

    Hier habe ich eine 10 % Regelung als Ausnahme gefunden.

    10 % der Dachfläche betrifft es bei dem entfernten Teil nicht.

    Das Dach ist also insgesamt

    ... 50 Sparrenfelder ...

    lang? (= 25 Felder je Seite)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die 1/5 der Fläche war jetzt von mir nur grob geschätzt. Ich dachte nicht, dass es für meine eigentliche Frage so genau sein muß, da ich ja eigenlicht nicht eine rechtliche Frage habe sondern es mir eigentlich um die Dämmung geht.

    Es sind 5 Sparrenfelder. Eines davon ist kleiner als die anderen 4. Somit ist die Fläche hier auch etwas kleiner. Dann sind es auf einer Seite 25 Sparrenfelder (wie der Überstand dazuzählt weiß ich nicht; Dachfläche wird dann noch größer). Dann ist von einem Sparrenfeld, wie geschrieben, nur der obere Teil um den es mir geht. Der obere Teil ist ein Teil vom Spitzboden, also nicht so groß wie der untere Teil (evlt. etwas mehr als 1/3).

    Somit müsste ich etwas unter die 10 % kommen. Geht es denn wirklich jetzt um jeden Quadratmeter für meine Frage? Dies muss ich doch sowieso mit dem Kaminkehrer? klären?


    Wäre es jetzt möglich, dass mir jemand bei meiner eigentliche Frage helfen könnte bzw. mir einen Tip geben, welche Variante funktionieren würde?




    Habe jetzt noch zusätzlich eine Schicht "Gutex Thermowall NF" mit eingeplant. Würde es mit diser fürs GEG passen?

    Habe ich aber dann nicht den Nachteil, dass die Rücktrocknung länger dauern würde, weil ja noch eine Schicht mehr dazu kommt.


    Bei dem Beispiel habe ich jetzt die Dampfbremse weggelassen, weil ich hier darauf hingewiesen wurde, dass dies nicht so gut ist.


  • Du versuchst Dir das Wissen von "Profis" über googeln und Co. anzueignen? Das WIRD scheitern.

    Bauphysik, insbesondere instationäre Nachweise, sind ein Fachgebiet, auf das sich nur wenige Ingenieure spezialisiert haben,


    Du wirst, sofern Du eine sich selbst kompostierende Ausführung ausschließen willst, um eine kostenpflichtige Fachplanung kaum herumkommen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Die 1/5 der Fläche war jetzt von mir nur grob geschätzt. Ich dachte nicht, dass es für meine eigentliche Frage so genau sein muß, da ich ja eigenlicht nicht eine rechtliche Frage habe sondern es mir eigentlich um die Dämmung geht.

    Vor das „eigentlich“ hat der Gesetzgeber aber das GEG gesetzt.

    Geht es denn wirklich jetzt um jeden Quadratmeter für meine Frage?

    Ja, tendenziell schon. Relevant ist hier übrigens nur die raumabschließende Fläche!

    Dies muss ich doch sowieso mit dem Kaminkehrer? klären?

    Nein, wie kommst Du auf das schmale Brett?

    Habe jetzt noch zusätzlich eine Schicht "Gutex Thermowall NF" mit eingeplant. Würde es mit diser fürs GEG passen?

    Laut Ubakus: Ja!

    Bei dem Beispiel habe ich jetzt die Dampfbremse weggelassen, weil ich hier darauf hingewiesen wurde, dass dies nicht so gut ist.


    ?


    Auf jeden Fall zeigt Ubakus, dass es durch den Kondensatausfall ziemlich feucht wird - zu feucht für das Holz.


    Die Farbgebung der Balken im Auswertungsblock hat übrigens eine Bedeutung und ist nicht nur dekorativ gemeint: Wie bei der Fußgängerampel sagt rot „Stop!“ und grün „darfst gehen!“ / „geht!“. Du hast also ein massives Tauwasserproblem.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Aber nicht durch eine wasser(dampf)dichte Bitumenbahn.

    Das mit dem Abtrocknen habe ich anders gemeint und evlt. falsch ausgedrückt.

    Nach außen ist ja das Abtrocknen durch die Bitumenbahn ja nicht möglich.


    Ich habe das Abtrocknen zum Innenraum gemeint. D.h. ob ich eine Dampfbremse(Klimamembran) verwende oder nicht. Feuchtigkeit kann zwar nicht so einfach in die Dämmung aber das Zurücktrocknen ist dann auch nicht so einfach möglich als ohne Dampfbremse.

    Wird dies durch Abakus nicht so berechnet bzw. "geplant"?

    Du versuchst Dir das Wissen von "Profis" über googeln und Co. anzueignen?

    Ich möchte mir das Wissen nicht aneignen sondern von "Profis" und Experten erfahren, ob bzw. welche Konstruktion funktioniert. Ich gehe davon aus, dass hier im Forum Experten sind, welches das Wissen haben.


    Warum sollten diese dieses Wissen dann nicht weitergeben wollen, wenn sie im Forum teil nehmen?

    Nein, wie kommst Du auf das schmale Brett?

    Bzgl. dem Kaminkehrer habe ich dies halt so verstanden, dass der zustädnige Bezirksschornsteinfeger u.a. auch für die Überprüfung der Einhaltung des GEG zuständig ist (Kaminkehrer war dann wahrscheinlich von mir das falsch gewählte Wort).


    Oder ist das so nicht richtig?

    Laut Ubakus: Ja!

    Kann man sich dann auf den von Ubakus angezeigten U-Wert (bzgl. auch die anderen Werte) verlassen?

    Auf jeden Fall zeigt Ubakus, dass es durch den Kondensatausfall ziemlich feucht wird - zu feucht für das Holz.

    Und welche Lösung gibt es dann?

    Doch die Dampfbremse mit verwenden?

    Oder funktioniert es dann nur mit einer Hinterlüftung?

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Umbrüche entfernt

  • Wenn von innen immer neue Feuchtigkeit dazu kommt, hat das Material keine Chance nach innen abzutrocknen. Dazu braucht es mehr Zeit als Feuchtigkeit aufzunehmen. Ist der Raum bewohnt, dann bekommst Du damit ein selbst kompostierbares Dach.


    Der Dachaufbau war damals ein üblicher Aufbau. Wurde gedämmt, so hat man das aber hinterlüftet. Eine weise Entscheidung der Altvorderen. Die Hinterlüftung muss aber auch funktionieren. Wenn Du jetzt alles voll machst, dann hast Du keine Chance, das Feuchtigkeit weg kommt, weder nach außen noch nach innen.


    Nimm Dir einen Fachmann, der Dir eine praktikable Lösung erarbeitet! So kommst Du nicht weiter.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Bewohnt ist der Raum nicht. Wäre auch zu klein um dort zu wohnen. Der Spitzboden wird durch die darunter liegende Wohnung etwas erwärmt. Die obere Geschoßdecke ist zwar gedämmt, aber etwas Wärme kommt doch durch.


    Das beste wäre dann, dass ich eine Hinterlüftung schaffe. Sollte auch möglich sein. Spreche darüber mit einen Zimmermann.


    Hier macht es mich aber nachdenklich, ob dies dann für den unteren Raum dann eher schlechter ist, wenn die kalte Außenluft durch die Hinterlüftung über die alte Dämmung zieht?

    Hatte diese Frage hier auch schon mal gestellt aber auch hierzu leider keine Antwort erhalten.


    Einen Fachmann werde ich evtl. versuchen einen zu finden. Wer kennt sich mit solchen Dingen gut aus?

    Sollte wahrscheinlich vor allem auch ein Praktiker sein, weil es sich ja um einen Altbau handelt und hier wahrscheinlich auch Erfahrung vorhanden sein muß.

    Also einen Energieberater oder z.B. auch eine Zimmerei?

  • Ich habe das Abtrocknen zum Innenraum gemeint. D.h. ob ich eine Dampfbremse(Klimamembran) verwende oder nicht. Feuchtigkeit kann zwar nicht so einfach in die Dämmung aber das Zurücktrocknen ist dann auch nicht so einfach möglich als ohne Dampfbremse.

    Wird dies durch Abakus nicht so berechnet bzw. "geplant"?

    Ubakus ist ein gut gemachtes und nach meinem Eindruck physikalisch und mathematisch korrekt arbeitendes Berechnungstool. Das kann rechnen, planen musst Du! (Ich bin mir nicht sicher, oben bei Dir alle Schichten richtig eingegeben sind, habe aber nach Deinem Abblocken der Hinweise zum GEG keine Lust mehr, mir das anzuschauen.)

    Bzgl. dem Kaminkehrer habe ich dies halt so verstanden, dass der zustädnige Bezirksschornsteinfeger u.a. auch für die Überprüfung der Einhaltung des GEG zuständig ist (Kaminkehrer war dann wahrscheinlich von mir das falsch gewählte Wort).

    Ich kenne die Regeln in Bayern nicht, aber eine Überwachung durch Schornsteinfeger ist mir noch nicht begegnet. Mag sein, dass der in Bayern zuständig ist.

    Kann man sich dann auf den von Ubakus angezeigten U-Wert (bzgl. auch die anderen Werte) verlassen?

    s.o.: Ja! Das ist nicht KI, das ist Mathematik und Physik!

    Doch die Dampfbremse mit verwenden?

    Mit Ubakus rechnen - und zu verstehen versuchen, was Ubakus als Ergebnis anzeigt,

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • habe aber nach Deinem Abblocken der Hinweise zum GEG keine Lust mehr, mir das anzuschauen.

    Ich denke es war beim ganzen Thema ein schlechter Start im Zusammenhang mit den GEG.


    Ich würde von mir behaupten, dass ich mich schon an die Regelungen halte, ob es jetzt im Straßenverkehr ist oder in anderen Sachen. Auch wenn manche z.B. grundsätzlich mehr als erlaubt fahren (soviel schneller fahren, dass man keine Strafe bekommt und man es mit einem kleinen Bußgeld "geregelt" gekommt) mache ich dies grundsätzlich nicht. Auch parke ich nicht in zweiter Reihe usw.


    So möchte ich es auch mit dem GEG halten.

    Evlt. ist es aber falsch herübergekommen. Als ich gleich zu Beginn darauf hingewiesen wurde, dass meine Konstruktionen nicht dem GEG entsprechen und ich keine weitere Hilfe erwarten kann, war ich dann doch etwas überrascht. Evlt. war dann meine Reaktion auch nicht ganz perfekt.

    Hier wäre zumindest ein Tip, bzw. Hinweis schön gewesen, was ich ändern muß, damit das GEG eingehalten wird bzw. an was es liegt, dass es hier Probleme gibt.

    Bis dahin habe ich auch die Abkürzung GEG nicht gekannt. Vom Gebäudeenergiegesetz hatte ich zwar schon gehört aber auch mich damit noch nicht befasst.


    Deshalb habe ich dann schon gegoogelt und bin z.B. auf die Information gestoßen, dass der Kaminkehrer im Rahmen der Feuerstättenbeschau die Einhaltung überprüfen soll. So habe ich es zumindest Verstanden.


    Ich bin mir auch jetzt noch nicht sicher, ob zumindest mit meiner letzten eingestellten Konstruktion das GEG erfüllt ist. Zumindest ist der U-Wert jetzt grün.

    Was ich im nachhinein gefunden habe ist, dass für Dachdämmung mindestens ein U-Wert von 0,24 W/(m²K) vorliegen muß.


    Im diesen Zusammenhang hatte ich deshalb auch die Frage gestellt, ob jetzt die gesamte Konstruktion im Zusammenhang mit der Feuchteansammlung schlechter wird, weil ja mehr Dämmung vorhanden ist.

  • Als ich gleich zu Beginn darauf hingewiesen wurde, dass meine Konstruktionen nicht dem GEG entsprechen und ich keine weitere Hilfe erwarten kann, war ich dann doch etwas überrascht.

    Letzteres wurde hier nicht geschrieben, sondern dass es um die Tauwasserproblematik erst gehen kann, wenn das GEG (genauer: Die Dämmwertmindestvorgaben des GEG) eingehalten wird. Du hast dann leicht patzig vielfältig argumentiert, weshalb das GEG für Dein Haus / Dich nicht gilt. Das steht Dir frei, aber da sinkt dann eben die fachliche Hilfsbereitschaft.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Keine der Konstruktionen erfüllt die Anforderungen des GEG! Es erübrigt sich deshalb, den Tauwasseranfall zu erörtern - es sei denn, es geht um ein Baudenkmal!?

    Dies war die erste Antwort auf meine gestellte Frage, welche ich ohne Wissen hinsichtlich GEG gestellt hatte.


    Finde auch nicht, dass Meine erste Antwort patzig war.


    Wie mehrfahr geschrieben, war mir die Wichtigkeit des GEG bis dahin nicht bekannt und habe dies erst im weiteren Verlauf und eigenen lesen an anderen Stellen bemerkt. Ich ging auch wirklich davon aus, dass es einen Unterschied mach, ob es selber oder von einer Firma gemacht wird (Gewährleistung).


    Aber evlt. möchten mir ja andere dabei helfen.

  • Wenn schon GEG als Begriff nicht bekannt war, stelle ich mir die Frage, ob es gleich ein so potentiell schadensträchtiger Aufbau wie ein wasserdampfdichtes Dach sein muss, was von Dir "bearbeitet" werden soll?

    Die gesetzlichen Anforderungen sind bei diesem Projekt noch das Geringste.


    Ich habe selbst schon die Erfahrung machen müssen, wie schnell man sich ein selbstkompostierendes Dach baut... War nicht schön.

  • Ich habe selbst schon die Erfahrung machen müssen, wie schnell man sich ein selbstkompostierendes Dach baut... War nicht schön.

    Na dann. Geld in die Hand nehmen und einen Planer beauftragen.

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    5.Mose 27:18

  • Mach doch einfach einen hinterlüfteten Aufbau mit Dampfbremse, das funktioniert.


    Der U-Wert vom GEG ist hier nicht relevant, da deine Dämmstoffstärke technisch begrenzt ist.

    Das kann man einfach begründen: Aufgrund der dampfdichten Unterdeckung musst du hinterlüften. Den restlichen Querschnitt musst du dämmen mit mindestens WLG 035.

    Das GEG ist somit erfüllt.


    Nachzulesen Anlage 7 GEG.

  • Jetzt mal langsam. Ich war am Wochenende viel unterwegs, hatte daher keine Zeit zum Antworten.

    Ich wollte nämlich genau das, was pdz geschrieben hat, schreiben. Der TE muss nicht die 0,24 w/m²K einhalten, sondern kann den Zwischenraum füllen und zwar nicht bis obenhin , sondern technisch sinnvoll. (also mit Hinterlüftung mit einer Dämmung mit 035 WLG)


    Ich fand die Nachfragen von Brinki übrigens auch nicht patzig. (Die ganzen Berechnungen habe ich mir jetzt nicht angeschaut)


    Es geht beim GEG darum bei der 10% Regel, dass man bestimmte Dinge eh schon vor Ort hat (Gerüste usw.) und es sich dann lohnt, zu dämmen, wenn man eh schon bestimmte Dinge anfasst. Wenn Du das Dach sowieso in ein paar Jahren richtig machen willst, dannn würde ich da jetzt keinen großen Bohei machen. Pack wie bei den anderen Feldern 10cm Mineralwolle rein, fertig. Wenn bei den anderen Feldern die 10cm funktioniert haben, sehe ich da keine Probleme, außer bei denen ist irgendetwas anders.

    Wenn Du in ein paar Jahren dann das ganze Dach anfasst, kannst Du dann richtig investieren , richtig gut dämmen (die 2cm mehr oder weniger machen derzeit nicht den Reißer) und genau schauen, was da passend ist.


    Der Schornsteinfeger überprüft das in keinem Bundesland. Ist im GEG auch nicht vorgesehen, auch nicht in Bayern. Es ist gar keine Überprüfung vorgesehen, weswegen das ganze leider ein ziemlich zahnloser Tiger ist. Das GEG ist komplex und für den Laien nicht auf die Schnelle verständlich, obwohl die Absichten wirklich gut sind. Durch die 10% Regel wollte man halt keine übermäßige Last für Eigentümer erzeugen, sobald sie nur irgendwas anfassen.

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  • Leider kann ich nur den oberen Teil (Teil mit entfernter Dämmung) dämmen

    Ich habe ihn so verstanden, dass es Bereiche gibt, wo mal die alte KMF war und entfernt wurde und er die jetzt vorübergehend wieder dämmen möchte.


    Und ja Hilfe vor Ort bei einem erfahrenen Zimmerer/Dachdecker kann er sich holen,

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  • Ich freue mich, dass mir doch jemand helfen möchte.

    Ich wollte halt die neue Dämmung etwas besser machen als die alte (aber wahrscheinlich muss es wirklich nicht sein, weil es ja nur um einen kleinen Teil geht).


    Hier kurz eine Skizze wo ich dämmen möchte. Im Spitzboden (roter Bereich) ist keine Dämmung mehr vorhanden wo ich neu dämmen möchte. Im gelben Bereich befindet sich noch die alte Dämmung. Wenn ich diese auch entfernen müsste, ginge es nur nach oben in Richtung Spitzboden. Dies möchte ich aber vermeiden, weil ich diese wahrscheinlich nur schwer herausbringe und eine neue noch schwerer wieder hinein.



    Hat es damals auch eine solche alukaschierte Dämmung in einer Höhe von 150 mm gegeben? Es sieht fast so aus als wie wenn diese die gesamte Höhe vom Sparren ausfüllt. Evlt. ist es aber auch nur in dem Bereich, den ich einsehen kann. Ich will nicht zu viel/weit "herumstochern", weil die alte Dämmung ja auch gesundheitsschädlich ist.


    Hab jetzt mal mit ISOVER Integra ZKF 1-034 mit und ohne Dampfbremse (ISOVER Vario XtraSafe) in Ubakus eingegeben.

    Ist rein von der Trocknungsdauer ziemlich ähnlich als mit Gutex Thermoflex mit und ohne Dampfbremse (ISOVER Vario XtraSafe).


    Aber ohne Dampfbremse dauert es mit ca. 75 Tagen schon ziemlich lange. Mit Dampfbremse ca. 20 Tage


    Ist/war die Alukaschierung auch eine Art Dampfbremse?


    Thermoflex hat mit dem höheren Gewicht evtl. noch einen Nachteil.



    Also entweder in die alte Dämmung bohren :eek: oder 0 Hinterlüftung

    Was ist mit "alte Dämmung bohren" gemeint?

  • Im Grunde finde ich das eine sehr realistische Aussage zum GEG. Ziel ist ja wirklich, dass wenn etwas neu konstruiert wird, dass es einen energetischen Standard gibt, der zu erfüllen ist. Kann man jetzt von halten was man will...

    Allerdings hat der Schornsteinfeger meines Wissens schon auch eine Kontrollfunktion. Meiner hat mich (sanft) darauf hingewiesen, dass innerhalb von 2 Jahre nach dem Kauf die oberste Geschossdecke zu dämmen ist. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Schornsteinfeger den Kunden darauf hinwies, dass Rohrleitungen GEG konform zu dämmen sind. Als dies beim nächsten Termin immer noch nicht gemacht war, kam das irgendwie zur Anzeige und hat rund 500€ gekostet. Das ist natürlich alles vom ausführenden Schornsteinfeger abhängig und wie "scharf" der drauf ist.

  • GEG:

    Ich hab das unterrichtet bei den Kaminkehrern in der Innung, bin also (noch halbwegs) im Thema. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat eine Kontrollfunktion, ja. Diese ist hoheitlich (das kann SirSydom vermutlich besser erklären). Diese beziehen sich darauf, ob er zur Feuerstättenschau kommt oder zur Abnahme. Je nachdem hat der Schornsteinfeger unterschiedliche Aufgaben.


    Bei der Feuerstättenschau geht es um Betriebserlaubnis des Kessel, die Wärmeleitungen und Pumpen (Zirku und Umwälzpumpen). Mehr nicht. Schaut erst mal wenig aus, aber wenn man in das Gesetz einsteigt, sieht man, wie schwierig das ist, da auf weitere Paragraphen verwiesen wird, die wiederum weiter verweisen usw. Es gibt halt ganz viele Ausnahmen, Übergangsfristen usw.

    Von daher passt das durchaus mit dem , ich glaube, Bußgeldbescheid in Deinem Fall mit den Rohrleitungen. Und eigentlich sollten die Kaminkehrer nicht unterschiedlich scharf sein, sondern die Regelungen sind gerade bei den Leitungen klar und er ist dafür zuständig, dass diese durchgesetzt werden.


    Bei der obersten Geschossdecke hingegen ist es anders. Dafür ist er eigentlich nicht zuständig, aber wenn er gut ist und Ahnung vom Thema hat, dann ist der Hinweis bzgl oberster Geschossdecke einfach ein freundlicher Tip. Übrigens ist die nur dann zu dämmen, wenn die nicht einen bestimmten Mindestwert einhält.

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  • Brinki

    Jepp, so wie in Deiner Skizze habe ich mir das vorgestellt.

    Ich verstehe bei Deinem Aufbau das Profilholz nicht. Du hast doch vermutlich einfach die Sparren nackt da oder woher weißt Du von der Entfernung der Dämmung? Ein Teil des Spitzbodens ist offensichtlich gedämmt und mit Nut-Feder Brettern verkleidet (ich vermute 70er/80er). Die oberste Geschossdecke ist vermutlich eine Holzbalkendecke/Fehlboden und da liegt dazwischen Glaswolle? Mach mal ein paar Fotos von der Situation, dann kann man sich das besser vorstellen.


    Vermutlich gibt es viele Undichtigkeiten, die Glaswolle liegt vermutlich auch nicht stopf drinnen, sodass ein Abtrocknen trotzdem funktioniert bislang. Bei alter Glaswolle ist es ohnehin manchmal schwierig, die ehemalige Dämmstärke festzustellen, da sie sowohl zusammenfallen als auch auseinandergehen kann. Es gibt nur gerade Zahlen, also 10cm / 12cm/ 14cm. Be 15cm also entweder 14cm oder 16cm , aber die erscheinen mir für ein 70er Baujahr eher unwahrscheinlich, aber andere mögen mich korrigieren. Meist hat man damals eher 8-10cm verbaut, evtl auch mal 12cm.


    Ich lese, dass der Raum als Lagerraum genutzt wird und Du den vermutlich deshalb dämmen und verkleiden möchtest?

    Sonst hätte ich vorgeschlagen, dass Du einfach die oberste Geschossdecke mit Mineralwolle dämmst.


    Jetzt bei den bestehenden gedämmten Feldern (gelber Bereich) von innen rumzufrickeln, halte ich für absolut nicht zielführend. Spar Dir das Geld und die Mühe und mach lieber eine vernünftige Dachsanierung in ein paar Jahren. Die wirst Du dann auch im Geldbeutel merken. Und im Winter. Und im Sommer.

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