Anforderungen an die Entwürfe bei Baumaßnahmen

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Ich bin Bauherr einer Umbaumaßnahme (Fenster, Tür, Neugestaltung des Parkplatzes) und habe von meinem Bauingenieur erste Skizzen erhalten – allerdings komplett ohne Beschriftungen oder Maßangaben. Auf meinen Hinweis, dass ich die Entwürfe ohne Maße nicht beurteilen kann, meinte er, dass erst der finale Entwurf alle Maße enthalten werde.

    Nun fordert er mich auf, mich für eine dieser Skizzen zu entscheiden.

    Meine Frage ist: Darf er das so handhaben? Und gibt es keine bauordnungsrechtlichen Vorgaben oder fachlichen Standards, die regeln, welche Mindestanforderungen Skizzen oder Vorentwürfe erfüllen müssen?

  • Ein Vorentwurf sollte natürlich maßstäblich sein (z.B. 1:100), so dass man daraus schon etwas ableiten (nachmessen) kann.


    Inwieweit Maße zum Verständnis bzw. der Entscheidungsfindung von Nöten sind, kann ich schwer beurteilen. Aber ob der umgestaltete Parkplatz nun 2,75 oder 3m breit ist mag zwar für die Ausführung und den späteren Einparkkomfort von Bedeutung sein, für eine erste Orientierung (parkt man längs, schräg, wie auch immer) ist es eigentlich nicht von allzu großer Bedeutung.


    Kannst Du die Skizze hier mal einstellen, dann kann man das evtl. besser beurteilen.

  • Danke für deine Antwort Thomas.
    Anbei die Entwürfe. Es geht dabei nicht nur um die Neugestaltung des Parkplatzes, sondern auch um die Verbreiterung eines Kellerfensters sowie den Umbau eines weiteren Fensters zu einer Tür. Mir widerstrebt es, eine dieser Skizzen einfach zu akzeptieren, wenn sie keinerlei Maße enthalten. Am Ende könnten wichtige Elemente ein paar Zentimeter zu breit oder zu schmal sein – und genau das möchte ich vermeiden.

  • Und gibt es keine bauordnungsrechtlichen Vorgaben

    Wieso bauordnungsrechtlich? Wollts Du die Zeichnungen beim Bauamt einreichen?

    Mir widerstrebt es, eine dieser Skizzen einfach zu akzeptieren

    Was war denn beauftragt Nur Skizzen oder Skizzen als Basis für vom Ing. zu erstellende Ausführungspläne?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hallo Ralf, auch dir vielen Dank für deine Anmerkungen.

    Ja, die Pläne sollen beim Bauamt eingereicht werden, da sowohl die Erweiterung des Parkplatzes als auch die Umnutzung genehmigungspflichtig sind. Das haben wir im Vorfeld beim Bauamt erfragt und bestätigt bekommen.

    In der Leistungsbeschreibung steht:

    "1.Erstellung und Einreichung aller für den Umnutzungsantrag s. o. erforderlichen Pläne und Anträge."

    "2.Planung des Umbaus eines Fensters zu einer Außentür inklusive notwendiger Pläne und statischer Nachweise."

    "3.Neugestaltung der vorderen Außenanlagen mit Erweiterung um mindestens einen Parkplatz."

    Die finale Skizze steht noch aus, und diese soll laut Aussage des Bauingenieurs alle relevanten Angaben enthalten. Allerdings sind die bisherigen Skizzen, wie bereits beschrieben und auch oben einsehbar, für uns nicht ausreichend, um eine Freigabe zu erteilen.

  • "1.Erstellung und Einreichung aller für den Umnutzungsantrag s. o. erforderlichen Pläne und Anträge."

    Ich kenne jetzt nicht alle Feinheiten des hess. Baurechts, aber in den meiten LBOs darf NUR eine bauvorlageberechtigte Person solche Anträge einreichen.

    Bist Du das?

    An sonsten soll doch die finale, bemaßte Version noch kommen und die Skizzen dienen nur als ERSTE Entscheidungshilfe.

    Dann wäre alles gut

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wobei ich mich frage was man da groß beurteilen soll mit irgend welchen Skizzen, wenn es um eine Fensterverbreiterung geht, die dem Fenster darüber entsprechen soll, und ein Fenster das zur Tür werden soll. Wird da nicht a Bisserl übertrieben?


    Zu 1., dieses ist der Endzustand. wenn alles klar ist, wird es die richtigen Pläne geben. Solange noch nicht klar ist wie was werden soll, ist es verschwendete Arbeitszeit jeden Entwurf gleich wie einen Ausführungsplan auszuarbeiten. Aus diesem Grunde gibt es erst mal Entwurfsskizzen, um sich vorstellen zu können wie es mal aussehen wird. Um paar Zentimeter hin oder her geht es doch erst gar nicht. Wenn dann ein Entwurf gefällt, wird dieser ausgearbeitet und Dir nochmals vorgelegt und dann sind auch Maße drin und wenn alles klar ist gibt es den vollständigen Plan mit Plankopf und Gedöns.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Diese Entwürfe sind mE aussagekräftig genug. man sieht wie man parken kann. Mal längs, mal quer. Die Fenster orientieren sich am Maß der vorhandenen Fenster (im Erdgeschoß; bzw. Fenster wird zur Tür)


    Etwas "schräg" finde ich die Zugangssituation. Durch diese hohle Gasse muss er kommen....? 45°-Böschungen. Schräg...irgendwie.


    Vielleicht soll damit anfallendes Regenwasser konkret in den Entwässerungsgraben geleitet werden...naja...der dann auch gleichzeitig eine Zugangstür beinhaltet. Ob das jetzt gut wird.


    Es sieht für mich so aus, als ob ein Kellergeschoß ein wenig freigegraben wird und für Wohnzwecken genutzt werden soll. Das kann man natürlich machen, man sollte aber tunlichst darauf achten, dass auch alle Mindestanforderungen für Wohnräume erfüllt werden. Hier mal den sog. 2. Rettungsweg beachten.

  • Mir widerstrebt es, eine dieser Skizzen einfach zu akzeptieren, wenn sie keinerlei Maße enthalten.

    Diese Skizzen (eigentlich sind das recht aufwendige Visualisierungen) dienen der Entscheidungsfindung, die stellen 2 unterschiedliche Entwürfe grafisch dar. Diese Skizzen gehören weder in den Bauantrag noch zur Ausführungsplanung, helfen aber dem Bauherr, sich einen optischen Eindruck zu verschaffen, wie es aussehen kann.

  • Da kann man sich das Bizzale Schräg neben der Treppe auch sparen und der kleine grüne Streifen auf dem Parkplatz wird auch nicht lange grün bleiben.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Diese Skizzen (eigentlich sind das recht aufwendige Visualisierungen) dienen der Entscheidungsfindung, die stellen 2 unterschiedliche Entwürfe grafisch dar.

    Aufwendig sind diese Visualisierungen nicht. Das ist das was im normalen 3D CAD so nebenher raus kommt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Aufwendig sind diese Visualisierungen nicht. Das ist das was im normalen 3D CAD so nebenher raus kommt.

    Es mag stimmen.

    Bisher wissen wir nicht einmal, in welcher Phase die Planung ist.

    Ich tippe auf Ende LPh 1.


    Wurde überhaupt nach HOAI angeboten/beauftragt?

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • dass ich die Entwürfe ohne Maße nicht beurteilen kann,

    Doch, das kannst Du, da hier nur die Variante von Dir ausgesucht werden soll, was Dir besser gefällt.

    Nun fordert er mich auf, mich für eine dieser Skizzen zu entscheiden.

    damit er an einer maßstabsgerechten Zeichnung arbeiten kann.

    Mir widerstrebt es, eine dieser Skizzen einfach zu akzeptieren, wenn sie keinerlei Maße enthalten.

    Es geht doch nur um die Variante mit der Treppenführung.

    Am Ende könnten wichtige Elemente ein paar Zentimeter zu breit oder zu schmal sein – und genau das möchte ich vermeiden.

    Der Unterschied betrifft die Treppenführung. Wenn er seine maßstabsgerechte Planung fertig hat, wird man - also Du - immer noch Wünsche oder Veränderungen äußern können.

  • Auf meinen Hinweis, dass ich die Entwürfe ohne Maße nicht beurteilen kann,


    Es handelt sich hier erst einmal nur um einen Entwurf, Du sollst Dich also nicht dafür (oder dagegen) entscheiden, ob eine Treppe 1,20m breit ist oder 1,10m, sondern welche Situation Dir am meisten zusagt. Parkst Du lieber längs oder quer auf dem Stellplatz? Möchtet Du eine Treppe von vorne oder von der Seite? Mit welcher Optik kannst Du Dich anfreunden? usw. Es geht also mehr um generelle Fragen und weniger um Details.


    Man könnte also sagen, Du sollst jetzt die grundsätzliche Richtung vorgeben, mehr nicht. Das ist auch noch keine endgültige Entscheidung, denn sollte sich herausstellen, dass ein Entwurf aus irgendwelchen Gründen nicht umsetzbar ist, dann wird sowieso ein Reset erforderlich. Wie gesagt, das sind Entwürfe, und die kann er nicht alle bis in´s Detail durchplanen um später dann die Hälfte seiner Arbeitszeit in den Mülleimer zu werfen.


    Anbei die Entwürfe. Es geht dabei nicht nur um die Neugestaltung des Parkplatzes, sondern auch um die Verbreiterung eines Kellerfensters sowie den Umbau eines weiteren Fensters zu einer Tür.

    Dafür braucht es vorerst keine Maße. Das linke Fenster soll anscheinend in der Breite dem Fenster darüber angepasst werden, also kann man einfach das Fenster darüber ausmessen. Das rechte Fenster wird zu einer Tür, die Breite bleibt wohl bestehen oder muss minimal angepasst werden (1m Tür?) Eine "breite" Haustür mit Seitenelement ist nicht geplant, und ob die Öffnung für die Tür am Ende 1,02 oder 1,08cm wird, das dürfte für die grundlegende Entscheidung für einen Entwurf wohl nebensächlich sein. Das Fenster über der Tür soll im zweiten Entwurf anscheinend etwas verbreitert werden. Ob das sinnvoll möglich ist das hängt auch von der Nutzungs des Raums dahinter ab. Vielleicht kollidiert die Fensterbreite mit irgendwelchen Tischen, Schränken oder was auch immer. Das kann man nur beurteilen wenn man die Räume kennt. Die Frage ist also, soll das Fenster über der Tür verbreitert werden oder nicht (völig unabhängig davon wie breit das Fenster letztendlich wird)?


    Viele Maße (Begrenzungen der Planung) lassen sich jedoch aus dem Bestand ableiten. So ist die Breite der Treppe zum Hauseingang ja vorgegeben (Abstand Hausecke zur Garage), im zweiten Entwurf ist die Treppenbreite zum Parkplatz hin variabel. Auch der Zuweg zur neuen Haustür im UG ist vorgegeben.


    ich finde den zweiten Entwurf besser (sinnvoller), da man die Fahrzeuge einfacher parken kann. Dazu müsste man sich aber die Umgebung genauer anschauen (Zufahrtsmöglichkeit, Rangieren notwendig?). Ich würde jetzt für mich die Maße die mich interessieren im Bestand aufnehmen, in eine Skizze einzeichen, und dann mit den Zeichnungen abgleichen. Die Maße müssen nicht auf den Millimeter genau sein, aber man sieht schnell was, wie, möglich ist und was nicht.


    Falls Du Dich noch nicht entscheiden kannst, vielleicht kannst Du ja mit den gezeichneten Abmessungen nichts anfangen, dann empfehle ich eine Probe" vor Ort. Meine Frau gehört zu den Menschen, die sich unter beispielsweise 2,50m nichts vorstellen können. Ich lege dann an den Eckpunkten ein paar Objekte auf den Boden (Wasserflasche o.ä.), so dass man den Grundriss erkennen kann. Auf der Terrasse habe ich ihr die äußeren Abmessungen einer Überdachung mit Straßenkreide auf den Boden gemalt, und hinter´m Haus habe ich Holzstäbe in den Boden gesteckt, damit sie sich die Terrasse mit Treppe vorstellen konnte. Das hilft mir auch selbst, weil jeder bei Skizzen und Zeichnungen schnell mal etwas übersehen kann.


    Überlege also was Dir wichtig ist, welcher Entwurf das am besten trifft (oder müssen beide in die Tonne?), und dann kann man den nächsten Schritt gehen. Maße die Dir wichtig sind kannst Du ja vor Ort aufnehmen, der Architekt hat sie vermutlich auch schon in seinem Rechner. Man sollte sich halt zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu sehr einschränken indem man detaillierte Maße vorgibt, und sich dann vielleicht noch an diesen festbeißt. Zum aktuellen Zeipunkt sind nur die Maße wichtig die vorgegeben sind und nicht geändert werden können, Abstand zur Grenze, Gebäude, vorhandene Garage, oder auch Sonderwünsche von Dir (Treppe/Tür muss min. x Meter breit sein, Barrierefreiheit o.ä.). Alles andere solltest Du als variabel betrachten. Es käme ja auch niemand auf die Idee zum aktuellen Zeitpunkt die Wandfarbe festzulegen, wenn diese später noch beliebig ausgewählt werden kann.

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  • Das mag sein. Ich vermute, er kennt die Abläufe nicht, und befürchtet nun, dass so ein Entwurf schon endgültig ist, sobald er diesem zustimmt. Es ist wichtig zu wissen, das ist ein Entwurf, quasi vergleichbar mit einer Skizze (ein paar Bleistiftstriche auf einem Stück Papier). Durch CAD und einen bunten Ausdruck erweckt das halt den Anschein, dass es sich dabei schon um mehr handelt, und da es beim Hausbau/-umbau meist um größere Geldbeträge geht, wird man halt vorsichtig. Das ist OK, besser zu vorsichtig als leichtsinnig. Man kann sich ja informieren, beispielsweise hier im Forum.

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