Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin Bauherr einer Umbaumaßnahme (Fenster, Tür, Neugestaltung des Parkplatzes) und habe von meinem Bauingenieur erste Skizzen erhalten – allerdings komplett ohne Beschriftungen oder Maßangaben. Auf meinen Hinweis, dass ich die Entwürfe ohne Maße nicht beurteilen kann, meinte er, dass erst der finale Entwurf alle Maße enthalten werde.
Nun fordert er mich auf, mich für eine dieser Skizzen zu entscheiden.
Meine Frage ist: Darf er das so handhaben? Und gibt es keine bauordnungsrechtlichen Vorgaben oder fachlichen Standards, die regeln, welche Mindestanforderungen Skizzen oder Vorentwürfe erfüllen müssen?