Kurze Zusammenfassung der Vorgeschichte.
Architekt (nicht ich!) plant Umbau eines REH. darin enthalten auch die Entwässerungsplanung. Alles wird genehmigt und dann auch gebaut. Beim bau weicht der Architekt bzw. der Rohbauer in einigen Punkten von der genehmigten Entwässerungsplanung ab. Es kommen Leitungen hinzu, sie werden anders (auf dem Grundstück!) verlegt als es im Entwässerungsplan dargestellt ist usw. usf.
Im Nachgang möchte die Baubehörde einen sog. Konformitätsnachweis haben, also eine Bescheinigung, dass so gebaut wurde wie geplant/ genehmigt worden war. Dies hat durch einen Dritten zu erfolgen. Dieser jedoch erkannte die Abweichungen und verweigerte die Bescheinigung (logischerweise).
Nun trat die BHin an mich heran, nachdem man mit dem Architekten wohl nicht mehr will, ob ich das machen könne. Kann ich, will ich aber nicht unbedingt. Ich bin der Meinung, dass dies der Architekt ohnehin für umme machen müsse, da er ja für die Entwässerungsplanung (und -genehmigung) honoriert wurde. Diese wäre nun nachzubessern (Tektur?), weil die Abweichungen/ Änderungen ja durch ihn als Planer verursacht wurden.
Liege ich mit dieser Einschätzung nach Eurer Meinung richtig?
Noch eine Anmerkung: Der Architekt hat das Ding ja in seinem Rechner. Aufwand für das Ändern : ein paar Stunden, schätze ich. ich müsste ganz von vorne anfangen. Alle Grundrisse usw. abpinseln. Ein unverhältnismäßig großer Aufwand. Zudem müsste ich dann eine "Planung" (eigentlich bestandsplan) vorlegen, die in teilen der DIN 1986-100 zuwiderläuft. Das möchte ich auch nicht unbedingt mit meinem Namen darunter....