Hallo,
ich plane ein Bauvorhaben, bei dem ein neuer Behälter aufgestellt werden soll und in einem vorhandenen Gebäude einer der Räume später als E-Raum genutzt werden soll. Andere Räume sind schon E-Räume. Beide Teilobjekte hängen technisch zusammen, befinden sich auf dem selben Grundstück und haben eine räumliche Nähe. für den E-Raum gibt es auch eine Stellungnahme eines Brandschutzsachverständigen, kein AwSV.
In dem Formular Baubeschreibung (Nds.) gibt es Felder für "Konstruktionsbeschreibung" und "Äußere Gestaltung".
Da der Behälter und das Betriebsgebäude in diesen Punkten inkompatibel sind, war die Überlegung: Ein Bauantrag mit 2 Baubeschreibungen (Formular).
Einen Anhang zur Baubeschreibung für die Erläuterungen und für Angaben, die nicht zum Formular passen gibt es sowieso.
Betriebsbeschreibung & Co. gibt es sowieso.
Im Textfeld "Bezeichnung der Baumaßnahme" kann ich ja textlich die beiden Teilobjekte trennen und benennen.
Meinungen?