Bauantrag; 2 Teilobjekte, 2 Baubeschreibungen?

  • Hallo,


    ich plane ein Bauvorhaben, bei dem ein neuer Behälter aufgestellt werden soll und in einem vorhandenen Gebäude einer der Räume später als E-Raum genutzt werden soll. Andere Räume sind schon E-Räume. Beide Teilobjekte hängen technisch zusammen, befinden sich auf dem selben Grundstück und haben eine räumliche Nähe. für den E-Raum gibt es auch eine Stellungnahme eines Brandschutzsachverständigen, kein AwSV.


    In dem Formular Baubeschreibung (Nds.) gibt es Felder für "Konstruktionsbeschreibung" und "Äußere Gestaltung".

    Da der Behälter und das Betriebsgebäude in diesen Punkten inkompatibel sind, war die Überlegung: Ein Bauantrag mit 2 Baubeschreibungen (Formular).

    Einen Anhang zur Baubeschreibung für die Erläuterungen und für Angaben, die nicht zum Formular passen gibt es sowieso.

    Betriebsbeschreibung & Co. gibt es sowieso.


    Im Textfeld "Bezeichnung der Baumaßnahme" kann ich ja textlich die beiden Teilobjekte trennen und benennen.


    Meinungen?

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Ja, ein Antrag, zwei (Teil-) Beschreibungen. Genau so! Für ein Objekt, das aus X baulich unabhängigen Bauteilen besteht, die aber quasi gleichzeitig, jedenfalls im zeitlichen Zusammenhang miteinander errichtet werden, würde ich immer nur einen Antrag stellen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Du schreibst Nds, das BV liegt also in Niedersachsen. Richtig? Ich frage, weil es in Nds KEINE Formvorschrift für eine Baubeschreibung gibt.

    Es gibt auch vom Ministerium kein Formular für eine Baubeschreibung.

    Es mag im Netz Formularvorlagen geben.sogar von Behörden.

    Gabs für die Bauanträge auch. Ich war aber zu faul, immer alle Dateen, die mich betrafen, erneut einzutragen oder ein halb ausgefülltes Exemplar zu speichern und hab mir selbst eine Vorlage, die sich an die Dateien anlehnte, gebaut. Hat nie wer gemeckert.

    Ich würd EINE Baubeschreibung machen und DARIN die beiden Gebäude beschreiben. ;)


    Hier der link zum entsprechenden §

    § 13 NBauVorlVO, Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Du schreibst Nds, das BV liegt also in Niedersachsen. Richtig?

    Ja.


    Ich frage, weil es in Nds KEINE Formvorschrift für eine Baubeschreibung gibt.

    Stimmt, die Baubeschreibungen sind mehr im Zfinder oder auf VORIS verfügbar

    Gabs für die Bauanträge auch. Ich war aber zu faul, immer alle Dateen, die mich betrafen, erneut einzutragen oder ein halb ausgefülltes Exemplar zu speichern

    Beil letzten Bauantrag hatte ich - wie so oft - ein altes vorausgefülltes Formular (Bauherr ist immer der Gleiche) für den Bauantrag verwendet, musste dann aber ein neues neu ausfüllen, weil es seit 3-4 Monaten ein neues Bauantragsformular gab.

    Und auf meinem stand schon "Bauantrag" und nicht mehr "Antrag auf baugenehmigung".


    und hab mir selbst eine Vorlage, die sich an die Dateien anlehnte, gebaut.

    Die habe ich auch. Brauche ich als Anlage zu den Formularen, weil die Standard-Formulare i.d.R. für EFH gefertigt wurden und nicht für Industriebau geeignet sind.

    Gruß
    Holger
    --
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    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Und auf meinem stand schon "Bauantrag" und nicht mehr "Antrag auf baugenehmigung".

    Niedersachsen wird digital :eek: . Immer mehr Genehmigungsbehörden stellen auf elektr. Anträge um. H hat seine Bauänträge als online ausfüllbares Formular online. Nix mehr mit "Formularen";selbstgestrickt oder irgendwo gefunden, egal.

    Bauanträge nur noch online, Anlagen als .pdf. Papier gibts nicht mehr. Keine Ausrede Akte ist noch nicht da mehr, alle können parallel bearbeiten. :yeah:

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  • Niedersachsen wird digital

    ;(


    Kennich!

    Schmerzhaft.

    Region Hannover.

    :rulez:

    Auf allen PDFs muss der Dateiname stehen.

    Auf allen PDFs muss Name, Nachname, und Adresse des Entwurfsverfassers stehen.

    Alle PDFs müssen PDF-a sein und müssen mit einer 'Qualifizierten Elektronischen Signatur' versehen sein.

    Auch die Statik.

    Die Dateinamen müssen nach (unlogischen) Vorgaben benannt sein.

    Alle Dateien müssen auf das Portal hochgeladen werden. Anmeldung nur mit elektronischem Personalausweis, Lesegerät und Bund-ID möglich.

    Statiker muss auch e-Perso und Bund-ID haben.

    :motz2:  :motz2: :motz2: :motz2: :motz2:

    5/5 Rotkopf-Emojis.


    Das ist wie: Wir machen Tempolimit auf der Autobahn. Aber 30 statt 130. Und Alle nur rückwärts fahren.

    Gruß
    Holger
    --
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    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Alle PDFs müssen PDF-a sein

    Klar. Dabei geht es um die Manipulationssicherheit bzw. die "Dokumentation"von Veränderungen am .pdf. Machen aber normalerweise alle pdf-Drucker

    und müssen mit einer 'Qualifizierten Elektronischen Signatur' versehen sein.

    Wo steht das? Ich hab trotz Suchens nichts in der Bauvorlagenverordnung Niedersachsen gefunden

    Die Dateinamen müssen nach (unlogischen) Vorgaben benannt sein.

    Für Interessierte

    Hier:

    Anlage 1 NBauVorlVO, Anforderungen an elektronische Dokumente für die Übermittlung an die Bauaufsichtsbehörde | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

    (ganz runter scrollen)

    und hier:

    Anhang NBauVorlVO, Kennnummern mit textlicher Beschreibung für Dateinamen | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

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