Ich dachte, mich an die folgenden Vorgaben bei extensiv begrünten Flachdächern zu erinnern
- Notabläufe müssen auf den ersten Blick von den regulären unterscheidbar sein (z.B. orangefarbige Ausführung)
- zu aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen ist mit dem Substart der Begrünung ein Abstand von 0,5 m einzuhalten, Kies oder Splittstreifen sind möglich
finde diese jetzt aber in den Regelwerken
- Flachdachrichtlinie
- FLL-Richtlinie Dachbegrünung
- DIN 18531
- DIN 1986-100
durchweg nicht bzw. zumindest genau so nicht. Gab es hier Veränderungen oder täuscht mich meine Erinnerung?