Moin zusammen,
seit ein paar Jahren räumt das WEG wohl die Möglichkeit ein, Gartenflächen mit einem Sondereigentum zu belegen. Früher war hier nur ein Sondernutzungsrecht vorgesehen. Gibt es hier Vor-und Nachteile für beide Varianten? Nach meiner Auffassung bedeutet Sondereigentum mehr Rechte und mehr Möglichkeiten, für die WEG insgesamt aber vielleicht eher Nachteile. Es geht um 4 Wohnungen die profitieren würden (4 Gartenflächen, alle nebeneinander) und 12 weitere Wohnungen in den darüber liegenden Geschossen.