Verbindung Trinkwasser + Heizungswasser wg. defektem Warmwasserbereiter

  • Hallo zusammen, im MFH Bj. 2013 haben wir zwei Warmwasserbereiter im Keller, davon ist einer defekt. Wir haben überall Fußbodenheizung + einen extra Heizkörper im Bad. Hier was passiert ist:


    Tag 1: Nur noch gletscherkaltes Wasser

    Tag 3: Warmes Wasser nur über den einen verbleibenden Warmwasserbereiter + Warmwasser braun durch Dreck und Rost

    Tag 4: Nachmittags scheint das Wasser wieder klar zu sein

    Tag 11: Aushang von der Hausverwaltung, wonach eine Verbindung zw. Trink- und Heizungswasser bestanden hat, Sanitärfirma empfiehlt Trinkwasseruntersuchung und Abkochen


    HV (und gleichzeitig die Wohnbau und meine Vermieterin) wie immer nicht erreichbar (und weiß generell nie was), Sanitärfirma verweist auf HV als Auftraggeber und darf mir nichts sagen, sagt nur, die Verunreinigung wäre schon in den ersten drei Tagen der HV mitgeteilt worden.


    Wissen die Fachmänner hier, wie das geht, dass sich Trink- und Heizungswasser verbinden? Ist das normal, dass das passiert, wenn von zwei auf ein Warmwasserbereiter umgestellt wird?

    Ist sowohl Kalt- als auch Warmwasser verunreinigt worden?

    Besteht die Verunreinigung jetzt noch?

    Wie gesundheitsschädlich ist so eine Verunreinigung?


    Ich trinke den ganzen Tag über Leitungswasser und habe nur zufällig nach 2 Wo den Aushang gesehen. Ich habe seit ca. 2 Wo ab und an unerklärliche leichte Übelkeit und leichte Magenschmerzen. Kann auch was anderes sein, ist aber ein seltsamer Zufall.


    Ich weiß, ihr könnt nicht wissen, was im Keller passiert ist, aber eine Einschätzung mit Erfahrungswert würde mich hoffentlich etwas beruhigen. Danke euch!

  • Nachtrag: Per heute erhaltener Nebenkostenabrechnung für 2024 soll ich 800 € wg. Wasser/Heizung nachzahlen. Nachbarn sagen mir, sie hätten ihre Abrechnung anpassen lassen, da der Warmwasserbereiter schon zum Zeitpunkt der Ablesung des Gesamtverbrauchs für 2024 defekt gewesen sein soll (ohne dass das Warmwasser ausgefallen ist). Ist das möglich?

  • Kurze Ersteinschätzung:

    Ein defekter WW-Speicher ist dann ursächlich für Trinkwasserverunreinigung, wenn die innenliegende Heizschlange undicht wird.

    Meist ist allerdings der Druck des Trinkwassers höher als der Heizungsdruck, so das sich der Defekt über ein Abblasen des Sicherheitsventils bemerkbar macht.

    Ist solch eine Verunreinigung entstanden, ist der Betreiber, hier die Hausverwaltung im Namen des Eigentümers, verpflichtet, sofort den Defekt zu beseitigen, die Nutzer zu informieren, dass die Nutzung des Wassers für den menschlichen Gebrauch untersagt ist und erst nach einer umfassenden professionellen Spülung und nachfolgender mikrobieller und chemischer Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor wieder freizugeben.

    Abkochen reicht nicht.


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  • Danke dir, hat mich nicht ganz so beruhigt, wie ich gehofft hatte ...


    Wenn die Heizschlange undicht war, ist es möglich, dass das schon seit langer Zeit der Fall ist, ohne dass das jemand gemerkt hat? Oder hat die Undichtigkeit sofort einen Ausfall des Warmwassers ausgelöst, so dass klar war, dass ein Defekt vorliegt?


    Mit dem Umstellen auf nur noch einen Warmwasserbereiter gibt es dann keine Verunreinigung mehr?


    Betrifft die stattgefundene Verunreinigung dann nur das Warmwasser oder auch das Kaltwasser? Das Kaltwasser läuft ja nicht durch den Warmwasserbereiter und das Rohr ist getrennt vom Warmwasser, oder?


    Mit "menschlichem Gebrauch" meinst du hoffentlich nur das Trinken das Wassers, nicht das generelle Nutzen.

  • hat mich nicht ganz so beruhigt, wie ich gehofft hatte ...

    Das ist auch nicht die Absicht einer fachlichen Antwort nach bestem Wissen, die lediglich auf wenigen unklaren Informationen beruht.

    möglich, dass das schon seit langer Zeit der Fall

    Ja. Korrosion ist ein schleichender Prozess.

    Umstellen auf nur noch einen Warmwasserbereiter gibt es dann keine Verunreinigung mehr?

    Doch, damit ist das Problem nur vermindert, aber nicht beseitigt.

    Betrifft die stattgefundene Verunreinigung dann nur das Warmwasser oder auch das Kaltwasser?

    Über die Mischarmaturen im Haus gibt es überall Verbindungen, die auch eine Kontamination des kalten Trinkwassers befürchten lassen.

    "menschlichem Gebrauch"

    Menschlicher Gebrauch ist das Trinken, das Zubereiten von Speisen, die Körperpflege und wenn man es strikt auslegt, auch das Waschen der Körperwäsche.


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  • Flieder

    Ich hätte erwartet, dass Du nach meiner gestrigen Antwort gehörigen Alarm schlägst.

    Stattdessen kommen nur Fragen, ob es vielleicht doch nicht so schlimm sei.

    Wie schlimm die Situation wirklich ist, kann nur eine Beprobung aller Leitungsteile im Haus beantworten.

    Zur Gefahreneinschätzung sollte auch das Heizungswasser analysiert werden, um zu wissen, welche Stoffe alles beigemischt wurden.

    Falls sich die Verantwortlichen von Verwaltung und Vermietung weiterhin totstellen, ist das Gesundheitsamt verbindlich und mit Nachdruck zu informieren und zum Handeln aufzufordern.


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  • soll ich 800 € wg. Wasser/Heizung nachzahlen. Nachbarn sagen mir, sie hätten ihre Abrechnung anpassen lassen, da der Warmwasserbereiter schon zum Zeitpunkt der Ablesung des Gesamtverbrauchs für 2024 defekt gewesen sein soll (ohne dass das Warmwasser ausgefallen ist). Ist das möglich?

    Der Betrag alleine sagt noch nicht viel aus. Beispielsweise kann es bei gering angesetzten Abschlagzahlungen (Nutzungsänderungen?) zu hohen Nachzahlungen kommen. Zudem muss man aufschlüsseln, welcher Anteil auf die WW Erzeugung bzw. KW entfällt und welcher Anteil auf die Heizung der Räume. Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass das Beheizen von Gebäuden in den letzten Jahren nicht gerade günstig war (Stichwort Gas-/Energiepreise). Erst wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen kann man schauen, ob und in welcher Höhe man die Abrechnung anpassen kann.


    Nachdem das Problem nachweislich nur für einen kurzen Zeitraum bestand, alles andere sind nur Vermutungen, wird eine Anpassung sehr wahrscheinlich gering ausfallen. Spekulationen, wie lange das Problem bestanden haben könnte, führen hier nicht zum Ziel. Niemand kann sagen, ob und in welcher Höhe es bereits vorher zu einer Kontamination des Trinkwasser kam. Könnte man hier einen Nachweis führen, dann käme wahrscheinlich auch eine Mietminderung in Betracht, denn die Wohnung war dann während dieser Zeit nicht vertragsgemäß nutzbar. Das sind dann Dinge über die sich Juristen streiten können.


    Zum Rest hat Thomas schon alles geschrieben. Was mir noch aufgefallen ist:


    Mit dem Umstellen auf nur noch einen Warmwasserbereiter gibt es dann keine Verunreinigung mehr?

    Was bedeutet "umstellen"? Wenn hier eine Fachfirma vor Ort war, dann hat diese sicherlich nicht einfach ein paar Hebel umgelegt, sondern den defekten WW Erzeuger fachgerecht außer Betrieb genommen. Damit sollte das Problem nach Spülen der Leitungen beseitigt sein. Nach Deiner Aussage war das Wasser danach wieder "klar", was schon einmal ein Indiz dafür wäre, dass das Problem gelöst wurde.

    Die Empfehlung mit dem Abkochen des Wassers basiert wohl darauf, dass sich die Firma bzw. Hausverwaltung in alle Richtungen absichern möchte. Bei einer Verunreinigung mit anorganischen Stoffen hilft das Abkochen nicht, Du möchtest das Wasser ja nicht destillieren. Besteht jedoch das geringste Risiko, dass es zu einem mikrobiologischen Befall gekommen sein könnte, dann würde diese Empfehlung wieder Sinn ergeben. Gem. Deiner Beschreibung ist dieses Risiko jedoch verschwindend gering.


    Ich habe seit ca. 2 Wo ab und an unerklärliche leichte Übelkeit und leichte Magenschmerzen. Kann auch was anderes sein, ist aber ein seltsamer Zufall.

    Diesen Zusammenhang sehe ich jetzt nicht. Hier würde ich eher die Jahreszeit (Spätherbst/Winter) als Ursache in Erwägung ziehen. Es ist nun einmal so, dass wir während dieser Jahreszeit anfällig für verschiedene Erkrankungen sind.

    Selbst wenn es in den letzten Wochen zu einer geringfügigen (unsichtbaren) Kontamination gekommen wäre, bedeutet das noch nicht, dass das Wasser gesundheitsgefährdend war. Es entsprach evtl. nicht unseren (Trinkwasser)anforderungen, aber es macht uns deswegen nicht gleich krank. Ich würde mir darüber jetzt keine Gedanken machen, denn unser Körper verfügt über eine Reihe von Sensoren und "Alarmmelder" die uns in solchen Fällen vor einem Schaden bewahren (Stichworte: Farbe, Geruch, Geschmack).


    Was ich jedoch empfehlen würde, und da schließe ich mich Thomas an -> Trinkwasseranalyse

    An sich wäre das Aufgabe der Hausverwaltung die das Wasser den Mietern ja zur Verfügung stellt. Sollte man so eine Analyse selbst in Auftrag geben wollen, dann darauf achten, wer, wie die Proben nimmt. Bereits bei der Probennahme kann man einiges falsch machen, und dann sind die ermittelten Werte wertlos.

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  • Ich hätte erwartet, dass Du nach meiner gestrigen Antwort gehörigen Alarm schlägst.

    Stattdessen kommen nur Fragen, ob es vielleicht doch nicht so schlimm sei.

    Wie erwartet, hat mein Vermieter (die Wohnbau und gleichzeitig Hausverwaltung) mich wie immer mit Blabla abgespeist und keine Fragen beantwortet (u. a. ob dem Heizungswasser etwas zugesetzt wurde). Ich lasse mich morgen anwaltlich beraten.


    Wie ich erfahren habe, war gestern das Institut für eine Probe da. Ich habe keine Terminbenachrichtigung erhalten, es gab auch keinen Aushang. Ich bin eine von 3 DG-Wohnungen (2. OG). Bei mir wurde in den Vorjahren immer die Wasserprobe für Legionellen genommen. Ob das bei den anderen zwei DG-Wohnungen auch gemacht wurde, weiß ich nicht. Ich musste immer zwingend anwesend sein.

    Gestern wurde definitiv eine DG-Wohnung getestet, ob die andere, weiß ich nicht. Und meine nicht, weil ich ja nicht da war. Der Vermieter schrieb: "Der Mitarbeiter hat eigenständig die Entscheidung getroffen, ob und welche Wohnungen beprobt werden müssen und beprobt wurden." Ein Nachbar sagte mir, dieser Mitarbeiter hätte auch bei mir geklingelt und es wurden wohl auch Wohnungen in anderen Stockwerken getestet. Beim Institut brauche ich nicht mehr anzurufen. Ich hatte vor zwei Tagen gefragt, wann der Termin für die Wasserprobe ist, es hieß, die Mitarbeiter führen ihre eigenen, nicht einsehbaren Kalender und man würde mich zurückrufen. Hat man natürlich nicht. Außerdem sei der Auftraggeber der Vermieter. Somit weiß ich auch nicht, ob alle Wohnungen zwingend getestet werden müssen bzgl. der Verunreinigung.


    Da weder Vermieter, noch Hausverwaltung, noch Sanitär, noch Institut Fragen beantworten und ich damit alleingelassen werde, versuche ich hier Infos zu bekommen.

  • Selbst wenn es in den letzten Wochen zu einer geringfügigen (unsichtbaren) Kontamination gekommen wäre, bedeutet das noch nicht, dass das Wasser gesundheitsgefährdend war. Es entsprach evtl. nicht unseren (Trinkwasser)anforderungen, aber es macht uns deswegen nicht gleich krank. Ich würde mir darüber jetzt keine Gedanken machen, denn unser Körper verfügt über eine Reihe von Sensoren und "Alarmmelder" die uns in solchen Fällen vor einem Schaden bewahren (Stichworte: Farbe, Geruch, Geschmack).


    Danke dir. Das Abkochen und die Trinkwasseruntersuchung seien eine Empfehlung der Sanitärfirma per Aushang. Ich mache mir Gedanken, ob dem Heizungswasser etwas zugesetzt wurde. Per Internet kann das Korrosionsschutz und alles mögliche Zeugs sein. Ich glaube nicht, dass man zwingend eine Verunreinigung schmecken kann. Das Ergebnis der Wasserprobe der anderen Wohnungen wird auch dauern. Fakt ist, der Vermieter hat die Verunreinigung 11 Tage lang verschwiegen und meine Wohnung wird nicht getestet.


    Da meine Nachbarn eine Anpassung der unplausibel erhöhten NK-Abrechnung 2024 für Wasser + Heizung wg. des defekten Warmwasserbereiters erreichen konnten und dieser Verbrauchswert doch bestimmt schon vor vielen Monaten abgelesen wurde, bedeutet das für mich, dass der WWB schon lange defekt war und möglicherweise auch so lange schon Heizungswasser beigemischt war. Die Nachbarn beriefen sich auf Infos die sie erhalten hätten und hatten allen Parteien einen Infozettel zwecks Anpassung in den Briefkasten geworfen. Und da ich nur Leitungswasser trinke, mache ich mir natürlich Gedanken. Mit Magen-Darm-Infektion haben die Übelkeit und die Schmerzen nichts zu tun. Ich bin diesbzgl. null anfällig. Es ist auch eine ganz seltsame Form vom Übelkeit.

  • Danke dir. Das Abkochen und die Trinkwasseruntersuchung seien eine Empfehlung der Sanitärfirma per Aushang. Ich mache mir Gedanken, ob dem Heizungswasser etwas zugesetzt wurde. Per Internet kann das Korrosionsschutz und alles mögliche Zeugs sein. Ich glaube nicht, dass man zwingend eine Verunreinigung schmecken kann. Das Ergebnis der Wasserprobe der anderen Wohnungen wird auch dauern. Fakt ist, der Vermieter hat die Verunreinigung 11 Tage lang verschwiegen und meine Wohnung wird nicht getestet.


    Da meine Nachbarn eine Anpassung der unplausibel erhöhten NK-Abrechnung 2024 für Wasser + Heizung wg. des defekten Warmwasserbereiters erreichen konnten und dieser Verbrauchswert doch bestimmt schon vor vielen Monaten abgelesen wurde, bedeutet das für mich, dass der WWB schon lange defekt war und möglicherweise auch so lange schon Heizungswasser beigemischt war. Die Nachbarn beriefen sich auf Infos die sie erhalten hätten und hatten allen Parteien einen Infozettel zwecks Anpassung in den Briefkasten geworfen. Und da ich nur Leitungswasser trinke, mache ich mir natürlich Gedanken. Mit Magen-Darm-Infektion haben die Übelkeit und die Schmerzen nichts zu tun. Ich bin diesbzgl. null anfällig. Es ist auch eine ganz seltsame Form vom Übelkeit.

    Vermutungen sind keine tatsachen.

    Vrsteife dich nicht so auf: "hätte, vielleicht, oder doch? ".

    Die Nebenkostenabrechnug hat nichts mit deinem Trinkwasser bzw deren Qualität zu tun.


    Ergänzung:

    Wenn du schon weist, das das Trinkwasser aktuell nicht gut ist, wegen evt Schäden an der TEchnik, dann Nutze es vorläufig nicht und Kauf dir 2 Kisten Wasser in Flaschen.

  • Ich kann den Kollegen da nur zustimmen: Aus der Nebenkostenabrechnung würde ich bezüglich der Trinkwasserhygiene nichts ableiten. Vielleicht mag ThomasMD dazu noch ein paar Erklärungen geben, auch zur Frage, welche Teilstränge innerhalb einer größeren Wohnanlage beprobt werden müssen / sollen ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das Gesundheitsamt sagt, sie können nicht wirklich was machen, da es sich nicht um ein öffentliches Gebäude handelt und damit wäre es eine privatrechtliche Angelegenheit. Sie können die Wohnbau nur anrufen und sagen, dass es sinnvoller wäre zu kommunizieren und Infos zu geben. Auch hat man sich an der Anweisung gestört, das Trinkwasser abzukochen. Wie ThomasMD schon sagte, war auch deren Meinung, dass das überhaupt nichts bringt bei diesem Sachverhalt.


    Ich habe es nochmal beim Trinkwasserinstitut versucht mit der Begründung, dass bei mir nicht getestet wurde. Ich sollte zurückgerufen werden, ob es dabei bleibt, was wieder nicht passiert ist. Ich weiß nicht ob die Aussage korrekt war, aber gesagt wurde noch, es wurde mikrobiologisch und auf Schwermetalle getestet. Ich frage mich, ob das z. B. ein Korrosionsschutzmittel erkennen würde, wenn das dem Heizungswasser beigemengt wäre. Es soll eine Woche dauern bis die Wohnbau die Ergebnisse erhält. Wann wir im Haus diese erhalten steht in den Sternen.


    Die Anwaltshotline meiner Rechtsschutzversicherung war mal wieder sinnlos, da sie auch nur bestätigt haben, dass ich von meinem Vermieter einen Auskunftsanspruch zu all meinen Fragen habe, ich jedoch einen Rechtsanwalt beauftragen muss um diese Antworten zu bekommen. Da ich die Wohnbau kenne, werden die Antworten da auch nicht kommen. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Anwälte bei dieser Hotline völlig nutzlos sind und diese beauftragte Gruppe an Anwälten hat nicht einen einzigen Fachanwalt, aber ich wollte es nicht unversucht lassen. Ich vermute, da sammelt sich das, was in keiner anständigen Kanzlei eine Anstellung findet :confounded_face:

  • ich jedoch einen Rechtsanwalt beauftragen muss

    und was soll der unternehmen?

    Geht es Dir wirklich nur um die 2 Fragen an die HV?

    Wie groß ist das MFH eigentlich (Anzahl Wohneinheiten) damit man sich einmal vorstellen kann, über was für eine Größenordnung wir hier reden.

    Du beschreibst das Gebäudes als Bj. 2013, was für Rohrmaterialien wurden für Heizung und Trinkwasser verwendet?


    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann war der Handwerker zeitnah vor Ort um das Problem zu beheben. Du schreibst ja selbst, dass am 4. Tag das Wasser wieder "klar" war. Das ist auch plausibel wenn man bedenkt, wieviel TW in einem MFH täglich gezapft wird. Man kann also davon ausgehen, dass am 4 Tag eine nennenswerte Kontamination des Trinkwassers nicht mehr vorlag, in den Tagen davor war primär das Warmwasser betroffen (das man wohl kaum trinkt).


    Man kann jetzt darüber streiten, ob der Aushang hätte früher erfolgen sollen, und nicht erst nachdem alles vorüber ist. Kritisieren könnte man auch noch, dass eine Beprobung des Wassers nicht stattgefunden hat, nachdem die Anlage wieder repariert war. Letzteres hätte wahrscheinlich zu keinem Befund geführt wenn man bedenkt, dass bis dahin schon viele Liter Wasser gezapft wurden, es wäre aber sinnvoll gewesen um den Erfolg der Reparatur zu bestätigen, und als Absicherung der HV.

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  • Kritisieren könnte man auch noch, dass eine Beprobung des Wassers nicht stattgefunden hat, nachdem die Anlage wieder repariert war. Letzteres hätte wahrscheinlich zu keinem Befund geführt wenn man bedenkt, dass bis dahin schon viele Liter Wasser gezapft wurden, es wäre aber sinnvoll gewesen um den Erfolg der Reparatur zu bestätigen, und als Absicherung der HV.

    Meines Laienwissens ist die Freimessung nicht nur „sinnvoll“, sondern gesetzlich vorgeschrieben. ThomasMD ?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nein, ich habe eine Liste an Fragen und habe zu dem Thema einen langfristigen Plan, den ich jetzt aber nicht erörtern will. Werde nächste Woche einen Anwalt beauftragen, wenn ich bis dahin nicht die Auskunft der Wohnbau habe (vllt. antworten sie noch nach dem Anruf des Gesundheitsamtes).


    10 Parteien haben wir, die Materialien sind mir nicht bekannt. Städtische Wohnbau, billig gebaut (keine Sozialwohnung).


    Es gibt eine gesetzliche Pflicht, über eine Trinkwasserverunreinigung sofort zu informieren und ich meine auch, umgehend zu testen.

    Wenn das alles so klar wäre, würde man ja gar nicht testen müssen.

  • Steht in dem Gesetz auch GENAU drin, was passiert, wenn die dem nicht nachkommen? ;)

    Das Gesetz ist eine Verordnung! Und ja, im Abschnitt 16 der TrinkwV steht in dessen § 71 und § 72 explizit, mit welchen Strafen und Bussgeldern Zuwiderhandlungen gegen die TrinkwV geahndet werden sollen.


    Soweit ich das erinnere, ist bei Verunreinigungen sofort die Abgabe des verunreinigten Trinkwassers zu unterbinden und die Behörde zu informieren. Die Abgabe darf erst wieder erfolgen, wenn das Wasser als TrinkwV-konform getestet wurde.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das Gesetz ist eine Verordnung!

    Mich von :grinning_squinting_face:

    Und ja, im Abschnitt 16 der TrinkwV steht in dessen § 71 und § 72 explizit,

    Und da steht eben NICHT drin:

    * muss z.B, 200.000 € zahlen

    oder

    * bekommt Betonschuhe der Marke Mafia angepasst

    oder

    * muss Sysiphos helfen, den Stein den Berg hochzurollen

    oder

    * muss seinen Dreck selber trinken

    oder sonst irgendeine klar definierte Strafe. Alles nur schwammig und individuell anzuordnen.

    Es kann auch 0,0 Strafe angeordnet werden ;(

    Darum gings mir

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hast Du schon einmal in das StGB geschaut?


    Ich zitiere exemplarisch, weil mich der § in den letzten Tagen konkret beschäftigte:

    § 263 Betrug


    (1) Wer in der Absicht, sich ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt vor wenn ...

    Das als

    Alles nur schwammig ...

    zu beschreiben, kann ich nichts nachvollziehen.

    Strafe ... individuell anzuordnen.

    Ist ein Wesen unseres Rechtsstaates und Du würdest doch in Deinem konkreten Fall auch immer mit besonderen Umständen argumentieren, welche unbedingt zu berücksichtigen sind, oder?


    X/

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ohje,

    Eine Verordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz.

    Wenn aber expliziert in der Verordnung Strafen erwähnt sind, ist das was anderes. Dann gibt es einen direkten Bezug zu der Verordnung und den Strafen.

    Wird aber gegen eine Verordnung verstoßen ohne explizite Strefen, ist das deutlich schwieriger durchzusetzen.

    (Da könnte man ja glatt i meinen Planerthread weiter machen )

    ....

  • Ich zitiere exemplarisch, weil mich der § in den letzten Tagen konkret beschäftigte:


    Mit "Betrug" wäre ich hier vorsichtig, wir wissen nicht, wann der Vermieter als Betreiber der Anlage von dem Schaden in Kenntnis gesetzt wurde, wann es zu einer betriebsbedingten Unterbrechnung kam (Reparaturarbeiten), und wie lange diese Arbeiten gedauert haben. Selbst der Wasserversorger darf die Versorgung für kurze Dauer unterbrechen, ohne die Anschlussnehmer darüber zu informieren (AVBWasserV).

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    .

  • Hast Du schon einmal in das StGB geschaut?und ähnlichenFällen

    Damit hatte ich zum Glück weder beruflich noch privat je zu tun.


    Aber das., was Du da theoretisch anführst, erzähl bitte mal nem Mieter der Groner Landstr. in Göttingen und ähnlichen Fällen.

    Die würden sich sicher wünschen, dasz deren Vermieter und Vewaltungen sich dem mal stellen müssten

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Eine Verordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz.

    Ohne jetzt Jurist zu sein, würde ich aber mal behaupten, dass die Trinkwasserverordnung Gesetzescharakter hat, wird der Erlass einer solchen Verordnung in §38 IfSG doch explizit erwähnt...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Mit "Betrug" wäre ich hier vorsichtig, …

    Du hast mich komplett missverstanden! Es ging mir allgemein um die Formulierungen des Strafmaßes im StGB, hier exemplarisch an dessen § 263 dargestellt. Ralf Dühlmeyer hält sie für „schwammig“, ich nicht!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ohne jetzt Jurist zu sein, würde ich aber mal behaupten, dass die Trinkwasserverordnung Gesetzescharakter hat, wird der Erlass einer solchen Verordnung in §38 IfSG doch explizit erwähnt...

    Ich hab nie was anderes behauptet. Gerade dass in dieser Verordnung Strafen explizit aufgeführt sind, macht sie zu etwas Gesetzesähnlicherem.

    ....

  • Eine Verordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz.

    Ja - und?


    Zur Erinnerung: Abgrenzung Verordnung / Gesetz!

    … dass in dieser Verordnung Strafen explizit aufgeführt sind, macht sie zu etwas Gesetzesähnlicherem.

    Eine Verordnung ist eine Verordnung, ein Gesetz ist ein Gesetz, egal was drin steht. Eine Verordnung wird von der Exekutive „verordnet“, eine Gesetz von der Legislative beschlossen, egal, was drin steht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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