Ein früherer Bauherr möchte von uns eine geänderte Wohnflächenberechnung für eine vor Jahren fertiggestellte ETW haben. Wir haben damals alle Freisitze (Loggia, Balkon, Terrasse im Garten) jeweils mit 25 % ihrer Grundfläche eingerechnet - bei allen Wohnungen der Anlage, was er seinerzeit auch ausdrücklich begrüßt hat - hingen doch von der Fläche seine Kosten ab und die sollten möglichst klein sein. Jetzt hätte er die nicht unerhebliche anrechenbare Terrassenfläche aber gerne auf mind. 50 % vergrößert, um seine Wohnfläche zu vergrößern, denn er will jetzt verkaufen und da kann die Wohnung natürlich nicht groß genug sein.
Nach kurzer Recherche sehe ich für mich in diesem Punkt wenig Spielraum, denn ich hafte grundsätzlich für die Fachgerechtigkeit und Richtigkeit aller meiner "Werke" und damit auch die Genauigkeit und Richtigkeit einer Wohnflächenberechnung - gegenüber meinem AG, aber auch gegenüber Dritten, also späteren Käufern oder Mietern - direkt oder Indirekt.
Abgesehen davon möchte ich nicht dazu beitragen durch Täuschung, also das Vorspiegeln falscher Tatsachen, einen anderen zu einer Vermögensverfügung zu veranlassen, denn dies ist aus gutem Grund strafbar.