Abnahme Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage mit 140 WE vom BT

  • Etwas ähnliche hatte ich auch mal, allerdings in der Planungsphase.

    Es sollte ein neue Parkdeck an einem Flussufer errichtet werden. Um insbesondere die Abbrucharbeiten des bestehenden Parkdecks zu vereinfachen, haben wir die Frage gestellt, ob es möglich ist, die Straße voll zu sperren. Die Straße ist zwar offiziell eine Sackgasse, aber am Ende der Sackgasse gibt es einen Forstweg, der für die PKW der Anwohner befahrbar ist.

    Klare Antwort der Straßenverkehrsbehörde: Nein, eine Vollsperrung ist nicht möglich. In den vorhandenen, teils historischen, Gebäude in der Straße sind die Treppenhäuser so eng, dass ein Personentransport aus den oberen Geschossen im Notfall nur mit der Drehleiter der Feuerwehr möglich ist und der vorhandene Forstweg ist für die Drehleiter nicht befahrbar. Maximal eine halbseitige Sperrung der Straße mit entsprechender Ampelanlage war zulässig und wurde ausgeführt...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Ja, so ein Fall wo die Person über den Balkon heraus geholt werden musste hatten wir in der Nachbarschaft vor paar Wochen. Das kommt anscheinend nicht so selten vor. Hier war aber alles frei, sodass es ohne Probleme ging. So eine Bergung ist schon ein aufwendiger Akt. Bei uns kam die Polizei als erstes, vor dem Rettungswagen und Notarzt. Die haben gesehen, dass es schwierig wird und haben dann gleich die Feuerwehr dazu geholt. Und wenn Autos im Weg gestanden wären, hätten die auch gleich die Abschleppung organisieren können.



    Aber interessant was sich da im Falle von Skeptiker so alles tut. Haben die Bewohner des EG etwas Gartenhäusle und dergleichen aufgebaut und so den Zugang zu den Feuerwehraufstellflächen blockiert?

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Aber interessant was sich da im Falle von Skeptiker so alles tut. Haben die Bewohner des EG etwas Gartenhäusle und dergleichen aufgebaut und so den Zugang zu den Feuerwehraufstellflächen blockiert?

    Nö, die Bewohner haben anderen Unsinn getrieben, teils sogar sehr gefährlichen (Entrauchungsfenster mit Fliesenpaketen zugestapelt, an BS-Türen Sturmhaken angeschraubt, ...).


    Ein verschraubter Bauzaun verstellte die öffentliche Straße zur Grundstückeinfahrt zusammen mit einer Reihe Baken davor und einem mit Barrieren abgegrenzten Fussweg. 10 m hinter der Grundstückgrenze bis fast zu den zentralen vier Aufstellflächen lag nur aufgeschütteter lockerer Mutterboden. Beim bloßen Drüberlaufen sank man schon 5 - 10 cm ein. Da wäre kein RTW und erst recht kein TLF drüber gekommen, allenfalls ein Unimog.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Deine Blitzschutzeinrichtung ist eine umlaufende Absturzsicherung

    Nö, aber nur der Blitzschutz war in Großaufnahme abgebildet und am Telefon hatte ich übersehen, dass zwei Drähte parallel verlegt sind. Bei genauerer Betrachtung auf einem großen Bildschirm konnte ich dank deines Hinweises dann auch den mehr zur Dachmitte gelegenen Draht als Anschlagschiene für die PSA erkennen.

  • Off-Topic:

    Klare Antwort der Straßenverkehrsbehörde: Nein, eine Vollsperrung ist nicht möglich.

    Bei uns unterscheiden die Kollegen durchaus zwischen den Anforderungen des Individualverkehrs (so bekommst du jahreszeitlich bedingt aktuell keine Genehmigung für eine Sperrung, die die Erreichbarkeit des Weihnachtsmarktes beeinträchtigen würde) und denen des Rettungsdienstes. Innerstädtische Kanalbaumaßnahmen lassen sich regelmäßig nur unter Vollsperrung durchführen, weil nach Abzug der nach RSA und ASR erforderlichen Arbeits- und Sicherheitsräume neben dem Graben keine ausreichende Fahrstreifenbreite mehr übrig bleibt. In Bezug auf Feuerwehr und Rettungsdienst werden dann besondere Auflagen erteilt. Entweder ist eine Vorbeifahrt möglich (im Einsatzfall würden die Bauarbeiten unterbrochen, um die Rettungskräfte nicht zu behindern, dementsprechend sind in dem Moment auch keine Arbeits- und Sicherheitsräume von der Durchfahrtsbreite abzuziehen) oder es wird z.B. die maximale Länge des offenen Grabens begrenzt, so dass von den Stirnseiten des Grabens aus angeleitert werden kann.


    Sackgasse

    Immer wieder gern genommen. Insbesondere, da es die hiesigen Stadtplaner in der Vergangenheit vielfach geschafft haben, dass ganze Wohngebiete mit teilweise mehreren hundert Bewohnern nur über eine einzige Zufahrt erreichbar sind.

    Zur Zeit wird versucht, eine Lösung zu finden für eine Straße, die beim Bau der A40 mal eben durchgeschnitten wurde. Der Fußweg am Ende des hier betrachteten Teils lässt sich vielleicht noch mit einem der heutzutage wieder aufgekommenen Kleinst-Pkw befahren, ganz sicher aber nicht mit einem Rettungsfahrzeug und leider auch nicht mit einem jener Lkw, die das am Wendehammer ansässige Unternehmen andienen. Für den Kanalbau gäbe es sogar noch ein Verkehrskonzept, dass mit Gewalt und viel gutem Willen vielleicht ganz knapp funktionieren würde - zumindest auf dem Papier passen die Schleppkurven. Spätestens bei der anschließenden Wiederherstellung der Straßenoberfläche bricht das absolut auf Kante genähte Konzept allerdings in sich zusammen. Bei einem Hirnstürmen kamen allerlei interessante Ideen hervor, von dem Tunnel unter oder der Brücke über die A40, jeweils wahlweise mit Paternosteraufzug für Pkw, über eine temporäre eigene Auf- und Abfahrt bis hin zum Hubschrauber-Shuttle-Service kombiniert mit temporärer Rettungswache vor Ort. Jedesmal war irgendeine Spaßbremse der Meinung: "Das geht nicht!" (Wenn es darum geht, den Sackgassenverkehr über den benachbarten Friedhof umzuleiten, bin ich geneigt zuzustimmen - die Wege sind einfach zu schmal und die Kurvenradien zu gering). Die einzig gangbare Möglichkeit scheint zu sein, eine Zuwegung über das Grundstück des ortsansässigen (Ex-)Landwirts und Großgrundbesitzers (übrigens selber Anlieger dieser Straße und Erbpachtgeber der gesamten westlichen Straßenseite) bis zum Wendehammer zu bauen. Von diesem eine Zustimmung zu erwirken, sollte jetzt keine allzugroße Herausforderung sein, da er dieses ehemalige Ackerland gerne in Wohnbauland umwandeln würde. Es gilt also nur noch, das Liegenschaftsamt sowie das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit ins Boot zu holen und davon zu überzeugen, andere Projekte zurückzustellen und vorrangig den dort aufzustellenden Bebauungsplan voranzutreiben ...

  • Gestern, am 11.03.2026 erhielt ich gegen 23°° Uhr das Gutachten des ö.b.u.v. SV vom 21.01.2026. Es ist mit rd. 100 Seiten sehr umfangreich und endet wenig überraschend mit: "Aus technischer Sicht wird die Abnahme des Gemeinschaftseigentums empfohlen." Die Erwerber wurden per Einschreiben zur Erklärung der Abnahme aufgefordert. Ob dies mit Fristsetzung und wenn ja mit welcher geschah, ist nicht bekannt. Ich werde mich am Wochenende dransetzen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.