Als SV beschäftigte mich vor anderthalb Jahren länger und wie sich inzwischen herausgestellt hat, als dritter Gutachter in Folge ein großer nasser Keller. Dass ich der dritte bin, weiß ich erst seit ein paar Tagen. Der Eigentümer direkt hat mir jetzt die alten Gutachten geschickt - und sogar ein Sanierungskonzept von 2012. Die HV wusste also nicht genug, doof für den Eigentümer, der mich 15 Stunden beschäftigen ließ für Dinge, die eigentlich schon schriftlich vorlagen.
Zur Sache: Das Objekt ist als Wohn- und Geschäftshaus ca. 1910 in ortstypischer Ziegelbauweise errichtet worden. Bereits damals wurde das innerstädtische zentral an einer vielbefahrenen Kreuzung gelegene Grundstück fast vollständig überbaut. Im verbliebene Rest wurde um 2007 eine Tiefgarage (WU?) angeflickt und der Keller teilweise tiefergelegt und für verschiedene gewerbliche Nutzungen ausgebaut (Lager Einzelhandel, Trockenlager Gastronomie, Kühlzellen, Bier- und Müllkühlung, Gäste- und Personal-WC, Kosmetik- und Wellness-Räume, Mieterkeller). Das nasse Kellermauerwerk wurde ignoriert, vergessen, zurückgestellt - man weiß es nicht oder möchte es jedenfalls jetzt nicht mehr wissen. Die angebaute und untergebaute TG ist inzwischen ebenfalls nass. Alle feuchten Stellen wurden vom Gesamtmieter durch vorgehängte Kunstwerke, GK-Vorsatzschalen und Bundeswehr-Tarnnetze kaschiert. Irgendwann wurde die Feuchtigkeit dann irgendwie aber doch wieder sichtbar. Der Mieter bzw. Pächter hatte das Objekt mit feuchtem Keller langfristig nahezu komplett übernommen und diese 90 % auch komplett bewirtschaft, so dass den Eigentümer die Sache nicht interessierte, nicht interessieren musste. Jetzt läuft der Vertrag aus und das Objekt soll quasi leer verkauft werden. Die befragten Makler halten das Haus so wegen des massiv nassen Kellers aber wohl für unverkäuflich, jedenfalls zu den preislichen Vorstellungen des Eigentümers. Nun soll also überraschend schnell saniert werden.
Aufgrund der inzwischen vollständigen Bebauung des Grundstücks schließen aller Kellerwände an Nachbargrenzen an: 30 % an Brandwände, 20 % an Nachbargärten und 50 % an intensiv genutzte Straßen mit allen denkbaren Medien im Boden unter einem sehr schmalen Bürgersteig (b = ca. 2,5 bis 3,0 m).
Der vor rd. 15 Jahren beauftragte Planer hat deswegen damals eine innenliegende Abdichtung vorgeschlagen - sie sei um rd. 30 % günstiger und könne überall von innen eingebaut werden. Die Vorteile liegen auf der Hand. Konkret hat er sich vermutlich als „Planung“ vom damaligen Anbieter von Abdichtungsprodukten „Eurodry“ ein Angebot erstellen lassen und dieses dann zur eigenen „Planung“ ernannt.
Da außen teilweise kein Zugang zu den Wandflächen besteht lockt natürlich eine Innenabdichtung. Bei der konkreten Produktfamilie fällt auf, dass diese ohne Bezug auf technische Regeln bezeichnet wird und auch keinerlei DIBt-Zulassung hat.
Gibt es geprüfte / zertifizierte / genormte und Abdichtungen zur ausschließlichen Anwendung von innen? Hat jemand hier positive Erfahrungen damit gemacht - oder negative?