Wertes Forum,
wieder einmal bei der Abnahme eines Hauses vom Bauträger die selbe lästige Diskussion:
Aus welchem Regelwerk ergibt sich mit welchem exakten Wortlau die Notwendigkeit, Fassadenholz mind. 30 cm / 15 cm aus dem Spritzwasserbereich heraus zu halten. Die Fachregeln des Zimmerhandwerks liegen mir nicht vor. Ich kann mich aus einer länger zurückliegenden Recherche erinnern, dass in D tragende Bauteile aus Holz bei direkter Bewitterung 30 cm über der wasserführenden Ebene enden müssen, in A reichen bei Split oder Kies sogar 15 cm aus. Mir fällt spontan innerhalb einer mehrstündigen Abnahme nicht mehr ein, wo genau das steht und ich finde es am Rande der Abnahme auch nicht unauffällig über die Suchmaschine. Kann mir bitte schnell jemand aus der Ferne aufs Pferd helfen? Noch einmal zu Sicherheit: Es geht um eine frei bewitterte lattenförmige senkrechte Holzfassade und deren Abstand zu mit Betonplatten oder mit Holzdecks belegten Terrassen.
Besten Dank!
So wie hier über den Fensterrahmen
soll es nämlich in drei Jahren nicht aussehen!