eigenwillige Balkone

  • Diese eigenwilligen und in ihrem Grundriss dreieckigen Balkone fielen mir an den Häusern Brunnenstraße 180 und 179 in Berlin auf. Den entsprechenden Auszug aus dem Katasterplan habe ich angehängt.




    Was denkt das geschätzte Experteforum-Bau darüber?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Originell!

    Ich mag Deine Beiträge, Skeptiker die Dein sensibles Auge zeigen.

    Bei den Balkonen zum Haus Nr. 181 bin ich gleich bei der Abstandsregel, denn das Nachbarhaus ist leicht angewinkelt. Entsprechend sind die Balkone angewinkelt. Wahrscheinlich sind dann in Folge die „hinteren“ Balkone auch so geformt, um einen Rahmen einzuhalten? Vielleicht waren 8 Balkone günstiger als 4? Eine rechtsgenormte Regel erkenne ich nicht.

    Was ich weiter spannend finde: die versetzten Fenster links der vorderen Balkone. Treppenhaus schließe ich aus, das wird vorne sein. Wie mag es sich im Haus mit den Wohnungen verhalten?

  • Treppenhaus schließe ich aus, das wird vorne sein

    Warum dieses?


    Z.B. das Haus in dem ich wohne, Baujahr grob um 1900: Links und rechts je ein Ladenlokal, dazwischen der Eingang zu den Wohnungen, Treppenhaus hinten. Für Wohn- und Geschäftshäuser hier im Ruhrgebiet zu der Zeit eher typisch.

  • Ich kann, anders als Media, in diesen Formen keine baurechtlichen Gründe sehen sondern vermute ganz simple Selbstverwirklichungswünsche des Architekten.

    Man sagt ja, Schönheit läge im Auge des Betrachters, deshalb äußere ich mich dazu nicht.

    Jedoch schien dem Entwerfer die Nutzbarkeit völlig egal zu sein. Es kam ihm nur auf die Außenwirkung an und das ist ein Aspekt, den ich häufig beobachte.


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  • Bei den Balkonen zum Haus Nr. 181 bin ich gleich bei der Abstandsregel, denn das Nachbarhaus ist leicht angewinkelt. Entsprechend sind die Balkone angewinkelt.

    So ehe ich das auch: Die Grundstücksgrenzen verlaufen hier auf den ersten Blick in einem Winkel von ca. 25° - 30° zur Straße, nicht wie sonst meistens rechtwinklig. Erst bei genauem Hinsehen lässt sich dann aber erkennen, dass der Grenzverlauf ca. 2 m straßenseitig vor der hinteren Baulinie abknickt. Unmittelbar an die Straße anschließend ist der Grenzverlauf also rechtwinklig. Ein rechteckiger Balkon wäre also in nutzbarer Breite vor dem konisch zulaufenden Raum nicht möglich gewesen, auch nicht seitlich verschoben, weil er dann entweder über das Nachbargrundstück oder mit einem halben Geschoss Versatz vor dem Treppenhausfenster gelandet wäre. Beides ist baurechtlich, die Überbauung auch privatrechtlich unzulässig und sowieso unpraktisch.

    Wahrscheinlich sind dann in Folge die „hinteren“ Balkone auch so geformt, um einen Rahmen einzuhalten? Vielleicht waren 8 Balkone günstiger als 4?

    Es wechseln sich rechtwinklige und dreieckige Balkone ab. Die dreieckigen gibt es immer nur im Anschluss an die beiden Grundstücksgrenzen.

    Eine rechtsgenormte Regel erkenne ich nicht.

    Naja, die allgemeinen Vorgaben der Bauordnung und die nicht rechtwinklige Grundstücksgeometrie. Das Ergebnis verbindet beides.

    Was ich weiter spannend finde: die versetzten Fenster links der vorderen Balkone. Treppenhaus schließe ich aus, das wird vorne sein.

    Nein, die Treppenhäuser lagen in der Gründerzeit fast immer hofseitg, damit die Straßenfassade schon gleichmäßig gerastert durchlaufen und der Bauschmuck ungestört regelmäßig angebracht werden konnte. Außerdem waren die Wege zu den Aschtonnen und noch früher zum Plumpsklo im Hof kürzer.

    Ich kann, anders als Media, in diesen Formen keine baurechtlichen Gründe sehen sondern vermute ganz simple Selbstverwirklichungswünsche des Architekten.

    aha - na dann!

    Jedoch schien dem Entwerfer die Nutzbarkeit völlig egal zu sein. Es kam ihm nur auf die Außenwirkung an und das ist ein Aspekt, den ich häufig beobachte.

    Die Möblierung bezeugt offensichtlich das Gegenteil.


    Ich kann Dir nicht folgen.

    Off-Topic:

    - außer dass Du das anscheinend mal loswerden musstest -

    Ich hatte doch extra den Katasterplanausschnitt angehängt, damit sich erkennen lässt, dass genau das nicht der Fall ist, siehe oben! Im Gegenteil gehe ich davon aus, das die Bauherrschaft in einer tendenziell guten bis sehr guten Wohnlage in B-Mitte unbedingt wohnungsbezogene Freisitze ergänzen wollte. Die Straßenseite liegt an einer vielbefahrenen und belebten Kreuzung an der Straßenbahnlinien durchfahren oder abbiegen und unmittelbar neben einem Polizeiabschnitt. Die Straßenseite war also offensichtlich aus funktionaler Sicht keine Option.

    Waren die Gebäude Teil der IBA (Anfang der ´80er)? Dann hätten die keinen Grund gebraucht. Hauptsache auffallen.

    Noch so einer ... Nein, wie ein Blick in die Karte zeigt, liegt die Straße im seinerzeit sozialistischen Teil der Stadt Berlin und nichts mit der "IBA-Alt" zu tun. Weitere Erläuterungen siehe oben!


    Über die Ästhetik habe ich mich übrigens nicht geäußert, nur über die Funktion und die vermutlichen Gründe.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ergänzend noch ein aktuelles Orthofoto, welches das Abknicken der Grenzen sogar noch an den Brandwänden in den Dachaufsichten zeigt.


    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Auf dem Foto erkennt man es deutlicher. Wären die Balkone näher zum Nachbarhaus, wäre auch ein unter Umständen nötiges Anleitern für die Feuerwehr kaum mehr möglich gewesen. Bei dichter Bauweise könnten auch solche Aspekte durchaus eine Rolle spielen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • mit einem halben Geschoss Versatz vor dem Treppenhausfenster gelandet wäre

    Was wäre daran so schlimm gewesen?

    Die Möblierung bezeugt offensichtlich das Gegenteil.


    Ich kann Dir nicht folgen.

    Wenn Du den Platz zum Aufstellen eines Säulenkaktusses und für einen Stuhl mit Tischchen für den Aschenbecher als Möbilierung bezeichnest, dann ja.

    Ich bin nach wie vor überzeugt, dass sich der Entwerfer ob seiner Originalität selbst auf die Schulter klopft.


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  • Nein, die Treppenhäuser lagen in der Gründerzeit fast immer hofseitg,

    Ja, das macht Sinn.

    Weitere Vermutung:

    Bei der zweiten willkürlichen Balkonreihe, also die hinteren, da handelt es sich um ein zweites Gebäude. Für einen geregelten Abstand zu den gängigen Balkonen des ersten Hauses braucht es augenscheinlich wieder einen Abstand. Um den einzuhalten, würde ein gängiger Balkon zu klein ausfallen. Also nimmt der Architekt wieder die Möglichkeit des ausladenden Balkons, denn er kann dann schmal ausfallen.

  • Weitere Vermutung:

    Bei der zweiten willkürlichen Balkonreihe, also die hinteren, da handelt es sich um ein zweites Gebäude.

    nein, keine Vermutung, das ist eine Tatsache, siehe Lageplan 1:5.000:

    Für einen geregelten Abstand zu den gängigen Balkonen des ersten Hauses braucht es augenscheinlich wieder einen Abstand.

    Ja: Abstandsflächenrecht!


    aber: Grundstücksgeometrie beachten, siehe Erläuterung oben!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ah, das Haus mit der 4 (römisch, IV), das will auch seinen Abstand haben.

    nein, die Genzabstände müssen hier vor allem zum Grundstück planunten eingehalten werden! Die Abstände auf dem eigenen Grundstück müssen natürlich auch ausreichen, aber wir haben ja nur noch 0,4 h in B. (Grenzabstände sind offensichtlich nicht jedermanns Sache ... wobei ich hier nicht wirklich alle Aspekte durchdekliniert habe. Bei uns in B kommt der Lageplan mit den Abstandsflächennachweisen immer vom Vermesser. Der macht das schon - auch in diesem Fall!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Zumindest wird man bei den 3-Ecken einen Liegestuhl vernüftig nutzen können, was bei den rechteckigen daneben nicht der fall ist.

    Und man spart sich dazu noch eine ganze Stütze und das Fundament dazu. Billiger geht nur mit , Weglassen.