Fenster undicht

  • Hallo zusammen,


    Bei mir im Haus sind Fenster bündig zum verblendmauerwerk eingebaut worden da wir unser Haus noch Dämmen wollen. Leider zieht sich Ausführung der Dämmung ausgründen (Platten sind wieder abgefallen) noch hin. Nun dringt aber Wasser bei Regen durch die Fenster ein und auch die Wand hat bereits Feuchtigkeit gezogen. Der Fensterbauer behauptet dass dies daran liege dass die geplante Dämmung nicht ausgeführt wurde. Dass ihr Bauteil alleine schon dicht sein müsste verneinen sie da die Dämmung und der Putz für die Dichtigkeit verantwortlich wären. Ich vermute dass am Anschluss ans Mauerwerk irgendetwas schief lief. Stimmt das dass die Fenster für sich nicht wasserdicht angeschlossen werden müssen?


    Ich danke euch für eure Hilfe!


  • Wie sieht denn ein Schnitt durch das fertige Anschlussdetail aus? Wer baut was?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich glaube kaum, dass es da Details gibt.


    Wie befestigen sie denn die Dämmung an der Fassade? Können die fliegen? Ich sehe kein Gerüst.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Leider zieht sich Ausführung der Dämmung ausgründen (Platten sind wieder abgefallen) noch hin.

    Das würde mir mehr Sorgen bereiten.


    Stimmt das dass die Fenster für sich nicht wasserdicht angeschlossen werden müssen?

    Im fertiggestellten Zustand gilt "Schlagregendicht". Bei Dir wurden zwar die Fenster eingebaut, es ist aber unklar, wer mit was beauftragt ist. Die Fenster für sich müssen jetzt schon dicht sein, wenn also das Wasser am Fenster selbst (Dichtung o.ä.) eindringt, dann hat das der Fensterbauer/-monteur zu klären. Dringt das Wasser durch eine Anschlussfuge ein, dann ist der Verweis auf das nachfolgende Gewerk zwar plausibel, aber ich frage mich, ob das beim Fenstermonteur auch so beauftragt war. Hier mangelt es wahrscheinlich an der Abstimmung zwischen den Gewerken, bzw. einer klaren Auftragsvergabe, wer für was zuständig ist.


    Ich lehne mich einmal weit aus dem Fenster (jur. Laie) und sage, dass der Fenstermonteur zumindest dafür zu sorgen hat, dass von seinem Werk kein Schaden am Gebäude verursacht (oder begünstigt) wird. Er kann nicht automatisch davon ausgehen, dass die nachfolgenden Arbeiten kurzfristig ausgeführt werden, sofern nicht ausdrücklich so vereinbart. Er schuldet somit in meinen Augen als Verursacher zwar keine finale Abdichtung, aber zumindest einen provisorischen Schutz. Das kann ein einfaches Klebeband oder ein Stück Folie sein oder was auch immer.

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  • Was ist denn zwischen Wand und Verblendung? Wie wurde das am Fenster ausgeführt?

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • ich gehe davon aus, dass man das nur hinbekommt, wenn man kurzfristig dafür sorgt, dass man die Fassade mit Dämmung, Putzanschluss und Putz fertigstellt.

    Vorher die Planung nochmal prüfen (lassen) und auch prüfen, ob die vorhandenen äußeren Klebebänder durch längerfristige starke Feuchtebeaufschlagung nicht schon Schaden erlitten haben.

  • Hallo zusammen,


    Dass Gewerk welches die Fenster eingebaut hat wusste Bescheid dass die Dämmung in nächster Zeit nicht angebracht wird da wir uns mit der Firma welche die Dämmung anbringen sollte im Rechtsstreit liegen. Neben des fehlenden bzw. mangelnden haftgrundes wurde auch zu wenig Kleber verwendet und die kannten auch nicht sachgemäß ausgeführt alles in allem einfach Pfusch.


    Der Fensterbauer war über die Situation im bilde. Wir mussten nämlich nochmals die Fenster tauschen da die ersten Fenster ohne montageleiste für die Fensterbänke angebracht waren. Beim Versuch diese nachträglich zu montieren hat der ursprüngliche Fensterbauer die Fenster so beschädigt dass diese ausgetauscht werden mussten 🙄. Der neue Fensterbauer hat mir gegenüber auch versichert dass die Bänder UV beständig sind und es kein Problem wäre wenn diese der Witterung ausgesetzt sind.


    Zwischen Wand und Fenster war ein Spalt von ca. 1 cm welcher aufgeschäumt wurde. Zwischen verblendmauerwerk und Wand ist ca 1 - 2 cm Luft.


    Die Frage ob das verblendmauerwerk die zusätzliche Last tragen kann und ob dies durch die beauftragte Firma geprüft bzw berücksichtigt wurde ist auch Gegenstand des anhängigen gerichtlichen Verfahrens.

  • Wenn die Sache bereits vor Gericht ist, dann hast Du doch einen (Fach)Anwalt, der die Verträge und alle Details kennen sollte. Der kann das doch viel besser beurteilen als wir aus der Ferne, die bis auf ein paar Zeilen von Dir keine sonstigen Infos haben.

    Der neue Fensterbauer hat mir gegenüber auch versichert dass die Bänder UV beständig sind und es kein Problem wäre wenn diese der Witterung ausgesetzt sind.

    Darum geht es gar nicht. Die Bänder sind ja in Ordnung. Die Frage ist, ob diese auch korrekt angebracht wurden, bzw. wie die Abdichtung am unteren Rahmenprofil realisiert wurde. Dort scheint ja das Wasser einzudringen, wobei man auf dem einen Bild außen auch Wasser sieht, das anscheinend von oben abtropft.

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  • Wenn die Sache bereits vor Gericht ist, dann hast Du doch einen (Fach)Anwalt, der die Verträge und alle Details kennen sollte. Der kann das doch viel besser beurteilen als wir aus der Ferne, die bis auf ein paar Zeilen von Dir keine sonstigen Infos haben.

    dass Problem ist dass sich die ganzen Anwälte ( ich kenne inzwischen mehrere) ja nicht mit der Fachlichen Materie auskennen sondern bei solchen Fragen immer damit kommen dass man am besten einen Gutachter beauftragt. Und bevor ich nun wieder viel Geld für das nächste Gutachten bezahle ist halt interessant zu wissen ob sich das überhaupt lohnt oder ob der Fensterbauer mit seine Aussage recht hat dass sein Bauteil nicht Wasserdicht eingebaut sein muss da die dichtigkeit vom Nachfolgenden Gewerk (Dämmung) hergestellt wird.

  • Die Frage ob das verblendmauerwerk die zusätzliche Last tragen kann

    Bezog sich auch AUF DIE FENSTER selber

    ob der Fensterbauer mit seine Aussage recht hat dass sein Bauteil nicht Wasserdicht eingebaut sein muss da die dichtigkeit vom Nachfolgenden Gewerk (Dämmung) hergestellt wird.

    DAS kann man nur in Kenntnis der Vertragunterlagen beurteilen -> RA. Womit sich die Katze in den Schwanz beisst.


    Sind denn das überhaupt RA für Baurecht?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ja die Fenster Sind im Hauptmauerwerkverankert. Und nicht im verblendeter.



    Ich bin nur bei Fachanwälten. Deswegen aber jeder hat da Angst irgendwie haftbar gemacht zu werden wenn er sich konkret äußert. Vertraglich wurde nur der Einbau der Fenster in einem Standard Vertrag vereinbart. Da können wir uns nun lange streiten ob die Abdichtung mit drin sein muss oder nicht.

  • oder ob der Fensterbauer mit seine Aussage recht hat dass sein Bauteil nicht Wasserdicht eingebaut sein muss da die dichtigkeit vom Nachfolgenden Gewerk (Dämmung) hergestellt wird.

    Dazu habe ich oben schon etwas geschrieben, die Antwort lautet "Jaein". Keine Ahnung was Du mit wem und wie vereinbart hast, zumal anscheinend schon 2 Fensterbauer involviert sind. Wie schon geschrieben, gehe ich davon aus, dass er zumindest sein Werk schützen muss und dafür Sorge zu tragen hat, dass von seinem Werk kein Schaden für die Umgebung (Gebäude) ausgeht. Alles weitere müsste in Deinem Vertrag mit den Firmen stehen, oder sich daraus ableiten lassen. Das fachlich zu beurteilen ist Aufgabe Deines RA.


    ja nicht mit der Fachlichen Materie auskennen sondern bei solchen Fragen immer damit kommen dass man am besten einen Gutachter beauftragt.

    Kein Anwalt kann sich mit allen Gewerken auskennen, aber viele Fragen lassen sich gewerkunabhängig beantworten.

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  • Naja, das ist schon ein erheblicher Abstand zwischen Mauerwerk und Außenkante Verblender. Wie wurde diese Strecke ausgeführt? Ist Luft zwischen Mauerwerk und Verblender?


    Mach doch mal Bilder! Zeige Pläne. Jetzt kommt eine Info Tröpfchenweise nach der anderen.

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  • Ich frage ja deswegen, weil man das nicht weiß wie das aussieht und wie es ausgeführt wurde. Wir hatten hier ja schon etliche Themen wo Wasser hinter den Verblender kam und für Probleme sorgte. Von daher würde mich das schon interessieren wie das aussieht.


    Man kann es nicht oft genug sagen, dass man immer Bilder von der Ausführungsphase/Bauphase machen sollte.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Dass hier sind die Bilder die ich gemacht habe.

    Von welchen Plänen sprecht ihr denn? Ich bin nicht vom Fach und kann mit so einer Aussage leider nicht viel anfangen.


    Zwischen verblendetes und hauptmauerwerk sind. Ca. 1 - 2 cm Luft je nach dem wo gemessen wird.


  • Die seitlichen Verankerungen werden KEINE Zulassung als absturzsichernde Befestigung haben. X/

    Worauf stehen die Fenster UNTEN?

    Der Untergrund sieht nicht geeignet aus zum Verkleben der Luftdichtung :rulez:



    Von welchen Plänen sprecht ihr denn?

    Von AUSFÜHRUNGSPLÄNEN für Dämmung und Fenstereinbau.

    Ausführungsplanung und Bauleitung kosten zwar, bringen aber Klarheit und verhindern MEIST späteren Rechtsstreit.

    Wäre unterm Strich sicher billiger gewesen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • … ist halt interessant zu wissen ob sich das überhaupt lohnt oder ob der Fensterbauer mit seine Aussage recht hat dass sein Bauteil nicht Wasserdicht eingebaut sein muss da die dichtigkeit vom Nachfolgenden Gewerk (Dämmung) hergestellt wird.

    Das hängt davon ab, welche Ausführung in der Ausführungsplanung

    Wie sieht denn ein Schnitt durch das fertige Anschlussdetail aus? Wer baut was?

    vorgegeben und schließlich in der Beauftragung vereinbart war.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass die Lücke zwischen den Wandschichten ausgemauert und nicht einfach nur überputzt worden wäre, oder nen Kasten eingeschoben, also irgend was solides, an dem dann das Fenster befestigt worden wäre.

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  • also irgend was solides, an dem dann das Fenster befestigt worden wäre

    Wenn ich die Fotos richtig gesehen habe, sind die Bänder o.ä.,mit denen die Fenster eingebaut wurden,GENAGELT. Das geht nur bei HRB vernünftig. Dazu würde der Trockenputz an den Wänden passen.



    Verblendung bei HRB geht, aber ob mit nur 1 - 2 cm Abstand?

    Alles sehr merkwürdig.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wenn ich die Fotos richtig gesehen habe, sind die Bänder o.ä.,mit denen die Fenster eingebaut wurden,GENAGELT.

    Hier ist offensichtlich Häuptling scharfes Auge auf der Pirsch, aber nein, das sind sind sie meines Erachtens eher nicht. Ich meine auf dem Foto



    (Ausschnitt vergrössert) jedenfalls Halbrundkopf- bzw. Panhead-Schrauben statt Nagelköpfe zu erkennen. Aber sicher weiß ich das natürlich auch nicht. Im Ergebnis würde das Deiner Bewertung

    Das geht nur bei HRB vernünftig. Dazu würde der Trockenputz an den Wänden passen.

    aber nicht unbedingt widersprechen. Auch ich vermute dort Holz, aber wie funktioniert dann die Wand? Ist dies vielleicht die Wand eines verklinkerten "Fertighauses"? Außerdem glaube ich, dort garnicht so wenig Wärmedämmung zu sehen. Man müsste einfach dichter ran und die Sondierungsnadel 'reindrücken.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Montage der Fenster sieht wirklich "Ungewöhnlich" aus ...

    .... erster Gedanke warum sind die "Anker/Schaudern/...." so lang und warum sehen die aus wie "Lochbleche" aus die ein Zimmermann verwendet?

    .... zweiter Gedanke wurden da Nagelschrauben/Holzschrauben verwendet?

    .... dritter Gedanke nach und/oder beim Ausbau der Fenster wurde bemerkt das unter den Klinkern ein HRB oder Fertighaus ist.