Bretterboden Denkmalschutz

  • Hallo Zusammen,


    ich befasse mich gerade mit der „Sanierung“ eines denkmalgeschützen Hackenhof aus 1865.


    Wichtige Info vorweg: Wir planen keine Kernsanierung, denn das alte Haus darf und soll so weiterleben wie es 160 Jahre es getan hat und das bedeut für uns, dass eben manche Dinge anders sind, als in einem Neubau und das ist auch in vielen Punkten so ok für uns.


    Nun zur Frage:


    Wir haben in einigen Räumen keinen richtigen Bodenaufbau. Damals wurden einfach Bretter auf Balken gelegt (teils kann man auch von oben ins Erdgeschoss durchsehen). Soweit so gut und für uns auch kein Problem.

    In der Küche hat man irgendwann eine Art „Fehlboden“ erstellt und an die Decke Nut und Federbretter montiert und naja „etwas aufgefüllt mit sämtlichen Material das wohl übrig war. Auf Grund der Deckenhöhe möchte ich die Nut und Federbretter abbauen. Das bedeut ich habe als Decke in der Küche und als Boden im Schlafzimmer die gleichen „Dielen“. (Diese exakte Situation haben wir in Flur oben auch - da ist es aber kein Thema für uns).

    Im laufe der Zeit wurden die Dielen mal zerschnitten, was mich sehr stört.

    Weiters würde es beim Kochen direkt hochziehen, da die Fugen natürlich nicht dicht sind und die Nut und Federlattung wirklich dünn und schlecht verbaut ist.

    Ich möchte ungern einen riesen Aufbau mit Dämmung co., da es eben ein altes Haus ist und das bleiben darf.


    1. Überlegung: Eine Schlossdiele 3cm stark (wie die aktuellen Bretter) mit Nut und Feder.

    Das würde schonmal viel zurück halten.


    Wie verhält es sich mit „Brandschutz“ im denkmalgeschützten Haus?


    Welche anderen Ideen gibt es noch um weiter mit den „Brettern“ zu arbeiten aber eventuell etwas ein zu sparen.

    Die Schlossdiele mit Nut und Feder in der Stärke ist verdammt teuer im vergleich zu den „normalen“ brettern die hier aktuell verbaut sind.


    Einfache Bretter erneut zu verbauen, schleifen, ölen etc. erscheint mir wenig Sinnvoll, da es eine völlig andere Optik wäre und ich auch hier das „Fugenproblem“ hätte.


    Ich hoffe, ich konnts halbwegs rüber bringen.

    Anbei noch Fotos der aktuellen Situation

    Schlafzimmer mit rotem Lack.

    Der gelbe Lack ist in einem anderen Raum, indem ich die gleiche Situation habe.

    Weiters noch ein Bild der Küche und eines zusätzlichen Raumes, indem die Decke erhalten werden kann, da wir hier von oben die Möglichkeit für eine Dämmung etc haben.


    Danke und VG

  • „Hackenhof“ = Hakenhof = Winkelhof ?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Richtig, vielen Dank. Da war ich gestern beim Tippen wohl schon etwas müde aber schön, dass man es selbst mit dem kleinen Rechtschreibfehler gut verstehen kann 👍🏻

  • Je nach Art und Grad der vorliegenden Unterschutzstellung kann die untere Denkmalbehörde „UDB“ sehr konkrete und ins Detail gehende Vorstellungen davon haben, was rück- und wie neu gebaut werden darf. Selbst für geübte Planende mit Denkmalerfahrung gibt es da mitunter Missverständnisse oder Überraschungen.


    Vor jedem Ausbau von Bauteilen sollte deshalb schriftlich genau fixiert sein, was, wie und bis wo ausgebaut wird. Das selbe gilt auch für alle Einbauten.


    Ohne fachliche Begleitung stößt man dabei sehr schnell auf unlösbar erscheinende Probleme.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ...ich hatte mich einmal für den Erwerb eines Hauses in der Innenstadt bei uns interessiert. Denkmalschutz. So weit, so interessant.


    Besitzer hatte seinerzeit partiell Wandbeläge (Tapeten, Farbschichten,...) entfernt und war zu unterst auf die älteste Farbschicht gestoßen. Diese war in einem fröhlichen schwarz (mit aufgedrucktem/ aufgestempeltem) Muster gehalten.


    Das hat die UDB spitz bekommen. Diese Farbschicht und die andren im Gebäude (noch nicht ersichtlich) waren freizulegen und zu erhalten....


    was will ich damit sagen?


    Wenn Denkmalschutz (also nicht nur Fassade/ Ensemble, sondern wenn es auch an das Innenleben geht) kann sich (Achtung Wortwitz) sehr "vielschichtig", tiefgründig und tiefgreifend auswirken. Ein paar trockene Bretter könnten der UDB ggf. so gar nicht genügen....

  • In der Küche hat man irgendwann eine Art „Fehlboden“ erstellt und an die Decke Nut und Federbretter montiert und naja „etwas aufgefüllt mit sämtlichen Material das wohl übrig war.

    Das war nicht alles was man gefunden hat. Dieser Aufbau war damals als Schallschutz üblich. Mit der Entfernung dieser Konstruktion handelst Du Dir andere Probleme ein, die Du dann konstruktiv anders lösen musst. Und da beginnt schon der Eingriff in evtl. historische Bausubstanz und Problemen mit der UDB, wie oben beschrieben.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Was mir aufgefallen ist: die Balkenabstände sind auf dem einen Bild geschätzt mehr als 2 Meter. Auf dem anderen Bild ist der Abstand des ersten Feldes sicherlich auch noch größer als 1m, danach sieht man aufgrund des Bildausschnittes keinen Balken mehr. Das müssen doch dann schon massive Bohlen sein, sonst würde man da doch durchbrechen...alles ein wenig komisch

    Jochen

  • Durchbrechen nicht unbedingt, das gibt aber ein schönes Trampolin. (und beim Begehen sicherlich eine entsprechende Geräuschkulisse).

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  • Ich vermute eher eines oder mehrere dieser Szenarien:

    • unterschiedlich hohe Balken mit identischer OK
    • zusätzliche Unterdecke
    • Wechsel in der Decke
    • ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn Du Dir Ärger ersparen möchtest, dann Frage vorher bei der UDB nach was Du darfst. Es gibt in Bayern regelmäßige Sprechtage, zu denen auch ein Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege kommt. Da wird man dann umfangreich beraten und ist auf der sicheren Seite was man darf.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Je nach Art und Grad der vorliegenden Unterschutzstellung kann die untere Denkmalbehörde „UDB“ sehr konkrete und ins Detail gehende Vorstellungen davon haben, was rück- und wie neu gebaut werden darf. Selbst für geübte Planende mit Denkmalerfahrung gibt es da mitunter Missverständnisse oder Überraschungen.


    Vor jedem Ausbau von Bauteilen sollte deshalb schriftlich genau fixiert sein, was, wie und bis wo ausgebaut wird. Das selbe gilt auch für alle Einbauten.


    Ohne fachliche Begleitung stößt man dabei sehr schnell auf unlösbar erscheinende Probleme.

  • Vielen Dank für die Antwort und die Hinweise in Bezug auf den Denkmalschutz.


    Damit sind wir fein und im engen Austausch, weshalb ich hier auch nach Lösungsansätzen meiner Themen bitte.

    Meine Lösungsvorschläge die mir dann Sinnvoll erscheinen unterbreite ich dann der UDB per Erlaubnisformular zur Auswahl der gewünschten Ausführung.

  • Damit sind wir fein und im engen Austausch, weshalb ich hier auch nach Lösungsansätzen meiner Themen bitte.

    Meine Lösungsvorschläge die mir dann Sinnvoll erscheinen unterbreite ich dann der UDB per Erlaubnisformular zur Auswahl der gewünschten Ausführung.

    Die Regeln in Bayern kenne ich nicht, aber in B wird (nach vorheriger Abstimmung) eine konkrete Lösung beantragt und genehmigt (oder eben auch abgelehnt). „Suchen Sie sich aus, was Ihnen am besten gefällt!“ gibt’s hier jedenfalls nicht.


    Ich halte es auch für einen ziemlich riskanten Weg. Typischerweise wissen wir nach Abstimmung mit den Auftraggebern / Bauherren immer ganz genau, was die und wir wollen - und genau das wird beantragt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke für den Hinweis.

    Das ist wohl war aber für uns ansich kein Problem :)

    Die Durchbiegung war 1865 vermutlich kein Thema, heute wäre das so nicht mehr zulässig. Bautechnische Anforderungen müssen nicht automatisch den Hintergrund haben, dass deren Nicht-Einhalten zwangsweise zur Zerstörung und Schäden führt, viele Anforderungen definieren schlichtweg einen heute üblichen Mindestkomfort. Wenn man schon saniert, dann sollte man überlegen, wie man die Bausubstanz verbessern kann. Ich möchte nicht mehr so wohnen und leben wie 1865. Das Haus entspricht innen sowieso nicht mehr der ursprünglichen Substanz und Ausstattung, es gibt el. Strom, Trinkwasser, eine wasserführende Heizung, warum also nicht einen zeitgemäßen Boden?

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  • Die Durchbiegung war 1865 vermutlich kein Thema, heute wäre das so nicht mehr zulässig. Bautechnische Anforderungen müssen nicht automatisch den Hintergrund haben, dass deren Nicht-Einhalten zwangsweise zur Zerstörung und Schäden führt, viele Anforderungen definieren schlichtweg einen heute üblichen Mindestkomfort

    Der letzte Teil ist so nicht ganz richtig. Es gibt kein Gesetz, in dem gefordert wird, dass die Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit - und dazu gehören die Durchbiegungen - bei Sanierungen oder Neubauten eingehalten werden müssen. Voraussetzung ist aber, dass der Bauherr über die Folgen über ein Nichteinhalten der Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit aufgeklärt wird. Bei Decken, die einen Durchbiegungsnachweis nicht einhalten, wäre eine Folge z. B., dass in aufgehenden Wänden Risse auftreten können, was bei nichttragenden Wänden "nur" ein optisches Problem darstelle, bei tragenden Wänden aber ernsthafte Konsequenzen haben könnten. Allerdings wird auf einer Holzdecke im Bestand wahrscheinlich keine tragende Wand stehen. Viel interessanter als die Durchbiegung wäre bei Holzdecken ohnehin der Schwingungsnachweis, da dieser meist Bemessungsrelevant wird. Aber auch dabei handelt es sich um einen Nachweis im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit, dessen Nichteinhaltung dazu führen kann, dass die Decke beim Begehen merklich schwingt.

    Größtes Problem beim Abweichen von der Norm hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit dürfte für den Planer sein, den Bauherrn, der Laie ist, rechtssicher über die Folgen aufzuklären. Beim Bauen im denkmalgeschützten Bestand habe ich aber genau diesen Weg schon beschrieben, da ein vollumfängliches Einhalten der normativen Vorgaben zu Bauteilhöhen der Deckenbalken geführt hätte, die eine massive Einschränkung der nutzbaren Raumhöhe der Räume unter der neuen Decke zur folge gehabt hätte, dass der Bauherr einer Abweichung von der Norm zugestimmt hat...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Größtes Problem beim Abweichen von der Norm hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit dürfte für den Planer sein, den Bauherrn, der Laie ist, rechtssicher über die Folgen aufzuklären. Beim Bauen im denkmalgeschützten Bestand habe ich aber genau diesen Weg schon beschrieben, da ein vollumfängliches Einhalten der normativen Vorgaben zu Bauteilhöhen der Deckenbalken geführt hätte, die eine massive Einschränkung der nutzbaren Raumhöhe der Räume unter der neuen Decke zur folge gehabt hätte, dass der Bauherr einer Abweichung von der Norm zugestimmt hat...

    :bier:


    Im Denkmal geht manches, was sonst niemand will oder zu dürfen glaubt und oft ist es dann sogar sehr schön und im Idealfall sogar bezahlbar. Deshalb: frühzeitig das Gespräch mit der UDB suchen, dort die Ohren offen halten und dann zeichnen und anschauen, was am Besten passt! Ich sage ja immer, dass Denkmalschutz garnicht so stark wehtun muss, wie manche Zeitgenossen behaupten.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Der letzte Teil ist so nicht ganz richtig.

    An sich wollte ich dem TE nur sagen, dass sein "ist für uns kein Problem" evtl. zu kurz gedacht ist.


    Voraussetzung ist aber, dass der Bauherr über die Folgen über ein Nichteinhalten der Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit aufgeklärt wird.

    Wer sollte das machen? Ich würde jetzt nicht darauf wetten, dass es beim TE einen Planer oder ausführende Firmen gibt.

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  • Wer sollte das machen? Ich würde jetzt nicht darauf wetten, dass es beim TE einen Planer oder ausführende Firmen gibt.

    Dafür wären dann ja Foren da...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • :bier:


    Im Denkmal geht manches, was sonst niemand will oder zu dürfen glaubt und oft ist es dann sogar sehr schön und im Idealfall sogar bezahlbar. Deshalb: frühzeitig das Gespräch mit der UDB suchen, dort die Ohren offen halten und dann zeichnen und anschauen, was am Besten passt! Ich sage ja immer, dass Denkmalschutz garnicht so stark wehtun muss, wie manche Zeitgenossen behaupten.

    Sehe ich auch so. Und entgegen der ebenfalls verbreiteten Meinung, arbeiten da manchmal so gar Leute, die selbst nachdenken können und wollen und mit sich reden lassen. Man muss sich manchmal auch nur "trauen" etwas vorzuschlagen. Mehr als nein sagen können sie ja nicht...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Wobei man da sagen muss, dass die kleinen Seitenflügel nachträglich angebaut und auch immer wieder mal verändert wurden, je nach Anforderung. Das berühmte Oval Office befindet sich übrigens auch in einem dieser Seitenflügel, aber dem gegenüber von dem der gerade abgerissen wird.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Off-Topic:

    https://www.tagesschau.de/ausl…sses-haus-abriss-100.html


    der Kollege mag die untere Denkmalschutzbehörde wohl auch nicht so...

    stimmt! Aber der mag auch die oberste dort zuständige Bundesbehörde nicht. Der mag anscheinend nur - sich selbst.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Der mag anscheinend nur - sich selbst.

    Off-Topic:

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