Putz löst sich von der Wand

  • Guten Abend Foristen,


    Gestern wollte ich für die neue Küche ein paar Risse verschließen bzw. diese begutachten. Hierbei stellte ich fest, das ich nicht nur vertikale sondern auch horizontale Risse habe.. Beim prüfen der horizontalen Rissen (hab sie aufgemacht) stellte ich fest, dass diese sehr tief waren.. Also macht ich sie weiter auf.. Hierbei stellte ich fest, dass es ziemlich hol drunter klang.. Klopfversuche haben dann den Ernstfall gezeigt. Demnach ist es so: die horizontalen Risse verlaufen ca. Bis 15cm unterhalb der Decke. Ich hab die Risse aufgemacht und festgestellt, dass der Putz sich von der Mauer löst bzw. eventuell nie mit dem Ziegel richtig haftete. Ob das an fehlender Grundierung liegt, kein Armierungsgewebe oder etwas anderem entzieht sich meiner Kenntnis. Haus wird 9 Jahre.. Laut Rechnungen wurde ein Gips-/ Zementputz verbaut. Was da genau auf die Wand aufgetragen wurde weiß ich jedoch nicht. Keine konkrete Bezeichnung des Innenputzes. Ich weiß jedoch, dass im Keller ein anderer als in den Wohnräumen aufgetragen wurde.. Ob es jetzt Gipsputz, Zementputz, Kalkzement, Gips-Kalk-Zement, Gipszement (oder was es auch immer noch für Kombis gibt) weiß ich leider nicht. Verputzer antwortet nicht. Architekt schreibt mir auch nicht zurück (haben mit Architekt gebaut, war ein großer Fehler). Da die Küche im Dezember/Januar geliefert und aufgebaut wird, muss ich die scheiße jetzt richten.. könntet ihr mir evtl. sagen, wie ich da vorgehen soll? Hab Bilde beigefügt. Auch eines von nem Putzbrocken. Hier sieht man deutlich, dass die Seite zum Ziehel sehr glatt ist und wohl nie geklebt hatte, sonst wäre die Struktur ja nicht so glatt.


    Ich hätte jetzt spontan gesagt: Losen Putz entfernen (Stellen sind verteilt und offensichtlich in jedem Zimmer im Bereich zur Decke, jedoch nicht durchgehend sondern verteilt), Grundierung auf Ziegel aufbringen (welche sollte ich da nehmen oder macht man das mit sehr nassem Zement/Sand mix und spritzt ihr mit der Kelle auf den Ziegel?) anschließend neuen Putz auftragen (hier wäre wieder die Frage, was ich nehmen soll?).


    P.s. Leistungsphase 9 haben wir damals auch gewählt. Haftet der Architekt für den Mangel? Ich habe ihn noch vor Gewährleistungsende auf die Risse aufmerksam gemacht. Zusammen mit dem Baumeister wurden die Risse begutachtet und mir gesagt, dass es Setzungsrisse sind. Der Baumeister hat sie verspachteln, jedoch traten sie wieder auf. Jetzt würde ich wohl sagen, dass es keine Setzungsrisse waren, sondern Scheiße gearbeitet.. Kann ich da was machen?


    Danke vorab für eure Hilfe und Antworten.

  • Erstmal sind solche Rissbildungen an dieser Stelle nicht ungewöhnlich. Grund hierfür ist das Schwinden und Kriechen der Decke. Hört sich schräg an? Nun....Beton bindet laaaange Zeit ab. Über Jahre, Jahrzehnte...ja...Jahrhunderte. Bei dieser chemischen Reaktion (Karbonatisierung) wird Wasser kristallin gebunden. Letztendlich wird das Volumen der Decke weniger. Sie schrumpft quasi in alle Richtungen. Bei einer 20cm starken Decke ist ein Schrumpfen im Sub-mm-Bereich unerheblich. In der Horizontalen hingegen sind wir in den Außenbereichen schnell im Bereich Richtung eines mm. das macht der Decke aber gar nichts aus.


    Haftet nun der Verputz der verputzten Wand im Flankenbereich an der Decke an, so zieht die langsam schrumpfende Decke den Putz quasi in Richtung Raummitte. Der Putz ist aber gänzlich unelastisch und bricht daher. Ein Riss entsteht. Diese Bruchlinie ist entweder ungeplant, sie zeigt sich dann als wellenartiges oder zick-zack-Muster im Bereich von ca. 0 - 10cm unterhalb der Decke. Oder man "plant" diesen Putzabriss. Am Einfachsten ist hier der sog. "Kellenschnitt". Dabei wird die Fuge nachdem verputzt wurde mit einer Kelle einfach nachgezogen. Heutzutage nicht mehr so ganz State-of-the-Art, weil so eine Kelle schon etwas grob ist. Üblicherweise kommt ein Teppichmesser oder Cutter zum Einsatz. Man erzeugt dadurch quasi eine Sollbruchstelle. Der Riss entsteht dann trotzdem, jedoch schön sauber entlang des Übergangs Wand zu Decke.


    Dass ganze Putzteile abfallen habe ich tatsächlich noch nicht erlebt und könnte evtl. auf einen Ausführungsfehler hindeuten. Oder es ist lokal an der ein oder anderen stelle und ist einfach Pech.


    Ein Grund zur Sorge besteht daher also erst einmal nicht. Es ist aber gut möglich, dass es zu weiteren Rissbildungen kommt, das weitere Teile herausbrechen. IdR sind die vom Mittelpunkt des Hauses am weitesten entfernten Wände (Außenwände) am stärksten betroffen, Richtung Gebäudemitte wird es weniger.


    Zur Haftungsfrage. Unmöglich zusagen, ob ein "Kellenschnitt" (Sollbruchstelle) geplant war, oder eben nicht. Da die Gewährleistung zumeist 5 Jahre beträgt, wird es bei einem 9 Jahre alten Haus natürlich schwierig, also eigentlich unmöglich.

    Wenn der Planer mit der LP 9 beauftragt wurde, könnte sich daraus evtl. eine Haftung ergeben. Aber nur, wenn der Vertrag als Gesamtvertrag abgeschlossen war. Also Vertrag mit LP 1 - 9 und fertig. Sollte, was ich immer so mache!, LP 1-8 beauftragt worden sein und LP 9 als zusätzlicher Auftrag, dann wird es mE nicht möglich sein hier eine verlängerte Haftung zu bekommen.

  • Meine Anmerkungen dazu:

    1.) Ich mag keine Pauschalverurteilungen:

    (haben mit Architekt gebaut, war ein großer Fehler).

    Bei dem hier gezeigten Ton

    muss ich die *piep* jetzt richten

    Piep von mir

    wäre ich auch im Schweigen versunken


    2.) Die Decke wurde (völlig richtig) mit einem Streifen Bitumen(?)bahn von der Wand entkoppelt.


    3.) Der Putz scheint mir sehr dick aufgetragen worden zu sein.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • 3.) Der Putz scheint mir sehr dick aufgetragen worden zu sein.

    Den Eindruck hatte ich zwar auch aber dafür mag es Gründe geben. Vielleicht musste der Verputzer Unebenheiten ausgleichen, die der Maurer verursacht hatte. Kommt ja durchaus vor. Zudem: Auch etwas üppigerer Putzauftrag sollte nicht dazu führen, dass der Verputz von der Wand fällt.

  • Hallo Ralf,


    generell habe ich kein Problem mit Architekten. Deswegen fiel unsere Wahl auch damals auf den Bau mit Architekten.. Es war in unserem Fall aber einfach die falsche Wahl (personenbezogen). Eine Entkoppelung wurde seitens des Baumeisters durchgeführt. Ziegelmauer/schwarze Bahn (vermutlich Bitumin) und dann erst die Filigrandecke. Dem Baumeister gebe ich keine Schuld, er hat damals beim ausbessern sich entschuldigt und war selbst verwundert. Leider ist er seit einigen Jahren in Rente und die Firma gibt es scheinbar nicht mehr.. Ich hätte jedoch von meinem Architekt erwartet, dass er hinsichtlich des Kellenschnittes Bescheid wüsste und dies beim Verputzer auch zur Not bemängelt. Genau dieses Wissen haben wir ja erwartet und uns aus diesem Grund gegen GU oder GA entschieden. Eine unabhängige Person, die für uns plant und auch die Ausführung begleitet und bemängelt, wenn etwas nicht stimmt. In unserem Fall haben wir jedoch selber das ein oder andere entdeckt, was der Architekt nie anschaute.. Aber genug zu diesem Thema.. Wie gesagt, war leider die Wahl der falschen Person und nicht des Berufsstandes..


    Bezüglich meiner zweier (für dich unangebracht) Worte.. Emotionen lassen sich nicht immer unterdrücken und wer den Schaden hat, auf dem er sitzen bleibt ist nun mal emotional, vor allem wenn die Zeit gegen einen arbeitet.. Da ist das Wort schei*e noch harmlos..


    Nicht desto trotz, danke für den Hinweis.


    Auch danke für die Erklärung, was die Ursache ist, jetzt bin ich etwas schlauer..


    Wie könnte ich jedoch das Problem selber beseitigen? Für eine Anleitung wäre ich dankbar.. Handwerkliche Erfahrung besitze ich genug, ich mir fehlt das Wissen, wie ich das o.g Problem beseitige..

  • So einen Kellenschnitt könnte man auch noch heute durchführen. Im harten Putz natürlich zum einen ein eher mühseliges Unterfangen, zum anderen sind die größten Bewegungen (--> Schwinden des Betons) nach 9 Jahren längst abgeschlossen, von daher sinnfrei. Das geht zwar noch Jahrhunderte weiter, jedoch ist das eine sich nach der ersten Zeit sehr (!) stark abflachende Kurve. Am Meisten Bewegung ist also am Anfang drin, später ist das unerheblich. Nach 9 Jahren ist das auf jeden Fall so.


    Was kann man also machen: Lose Stellen entfernen und wieder verputzen. Hinterher anmalen. Fertig.

  • Hallo Thomas,


    Danke. Hier aber noch Fragen zur Ausführung.. Soll die Ziegelwand vorher behandelt bzw. Grundiert werden (Haftgrund oder irgendetwas ähnliches) oder blank draufputzen? Ich hab Sorgen, ob der neue Putz sich mit dem Alten verbindet, sodass es am Übergang erneut zu Rissen kommt..


    Was sollte ich für einen Putz verwenden? Da gibt es ja viele Varianten.. Den gleichen Putz oder Reparaturmörtel? Oder etwas anderes? Sollte hier ein Gewebe eingearbeitet werden?



    P.S. Ich kann die Dicke des Putzes heute Abend nachmessen.. Ich schätze mal aus der Erinnerung heraus, dass es gute 3 cm sind

  • Schade.. Vermutlich wäre die einzige Option den gesamten Putz runter zu hauen und die gesamte(n) Wandfläche(n) neu zu verputzen? Würde ich natürlich nicht machen, der Aufwand wäre es mir nicht Wert.. Hoffentlich hält der neue Putz am Ziegel.. Der Übergangsrisse könnte sicherlich mit Acryl und Farbe kaschiert werden?

  • Ich sehe das nicht so kritisch. Die zu verputzenden Flächen sind klein. Bei großen Flächen empfiehlt sich eine "Aufbrennsperre" so dass die wand dem Putz nicht das Wasser "wegsaugt". Bei so kleinen Flächen muss es im Nachgang keine Risse geben. Sicherlich wäre es gut das gleiche Material zu verwenden. Ich tippe hier auf einen gefilzten Kalk-Gips-Putz. Oder reiner Kalkputz? Ich glaube mit kalk-Gips machst Du nichts verkehrt. Los geht's

  • Hi,

    würde gerne meinen Beitrag für die Nachwelt (falls mal jemand die gleichen Probleme) hat aktualisieren und bräuchte wieder Infos von den Profis hier…


    Architekt war mit einem Kollegen (Bauleiter) bei mir.. Wohlgemerkt, war der Bauleiter fachlich dem Architekten um 1000% überlegen.. Da merkt man, wer Ahnung hat und wer (zumindest bei mir) nicht… Bauleiter hat sofort erkannt, dass der Kellenschnitt fehlte (danke Thomas, deine Vermutung war die gleiche) und das wohl die Betondecke in den Ecken sich aufgrund der Trocknung schüsselte.. Seine Aussage war, das üblicherweise die Decken zwischen den Stockwerken verankert werden. Sodass diese sich kaum schüsseln können.. Wurde bei mir nicht gemacht und war wohl angeblich vor 10 Jahren noch nicht Art der Technik (Aussage Architekt).. Bauleiter schaute etwas komisch zum Architekten rüber.. Der Blick hat mir schon alles gesagt.. im OG, wo es meiner Meinung nach richtig übel ist (von jeder Hausecke geht ca. 40-60cm beidseitig ein horizontaler Riss an der Decke entlang, unterbricht und nimmt einen senkrechten Weg nach unten) meinte er, dass es aufgrund des geringen Gewichts des Dachs (Zeltdach) liegt.. Hier fehlt wohl die Last, welche auf die Decke drücken würde, sodass das Schüsseln geringer wäre.. Auch hier als Lösung eine Verankerung.. Ist jetzt natürlich alles nicht mehr möglich bzw. enorm aufwendig und unbezahlbar. Bedeutet für mich.. losen Putz runterhauen, verputzen und Risse schließen..


    Warum der Putz nicht an den Ecken bzw. Im oberen Bereich haftete, konnte der Bauleiter leider auch nicht beantworten bzw. sich erklären..


    Jetzt zu meiner Frage.. Laut Architekt wurde ein Gipsputz verwendet.. Welcher es war, weiß er nicht. Der Verputzer antwortet noch immer nicht.. Es muss aber ein Gipsputz von Hasit gewesen sein, welcher eine leichte Körnung aufwies. Wir mussten damals vor dem Malern die Wände „entsanden“. Weiß zufällig jemand, was Hasit da vor 10 Jahren angeboten hatte bzw. was für einen Typ Gipsputz ich nehmen kann?


    Bezüglich Haftbrücke/Grundierung.. Welcher Hersteller und Typ wäre da empfehlenswert um den Ziegel vor dem verputzen zu grundieren, damit dieser dort auch wirklich haftet? Und soll ich vor dem grundieren die Wand nässen oder danach und anschließend dem Putz auftragen?


    Danke für die Antworten und Hilfe im Voraus.

  • Bauleiter hat sofort erkannt, dass der Kellenschnitt fehlte (danke Thomas, deine Vermutung war die gleiche) und das wohl die Betondecke in den Ecken sich aufgrund der Trocknung schüsselte.. Seine Aussage war, das üblicherweise die Decken zwischen den Stockwerken verankert werden. Sodass diese sich kaum schüsseln können.. Wurde bei mir nicht gemacht und war wohl angeblich vor 10 Jahren noch nicht Art der Technik (Aussage Architekt).. Bauleiter schaute etwas komisch zum Architekten rüber..


    ich bin kein Statiker und die hier im Forum anwesenden Statiker mögen mich bitte korrigieren wenn ich das nicht ganz richtig darstelle. Aus meiner Sicht gibt es für den vorliegenden Fall (4-seitig gelagerte, zweichsig gespannte Stb-Platte) die Möglichkeit der Ausführung als drillweiche oder als drillsteife Platte. Bei der drillsteifen Platte werden die Ecken entweder durch entsprechende Auflast oder durch Zugstützen in den Ecken gehalten, eine Drillbewehrung muss hier angeordnet werden (Vorteil: kleinere Durchbiegungen, weniger Kerbspannung am Auflager durch weniger Auflagerverdrehung, Nachteil: Zugstützen und zusätzliche Bewehrung kosten Geld). Bei drillweichen Platte gibt es keine Einspannung in den Ecken weder aus Auflast noch durch Zugstützen. (Vorteil: gesparte Kosten, Nachteil: größere Durchbiegungen und das Problem am Auflager). Durch konstruktive Maßnahmen wie z.B. Kellenschnitt oder Ausbildung einer Fuge muss das kompensiert werden, dies wurde hier offensichtlich nicht gemacht.

  • Richtig, weder wurden wir informiert, dass damals (2016) so etwas möglich wäre oder auch vom Architekten hingewiesen, noch wurde ein Kellenschnitt gemacht.. Auch hier sagt der Architekt, hätte er das doch nur früher gewusst bzw. wir uns früher wegen der Risse gemeldet.. Wohlgemerkt, die Risse haben wir vor Ablauf der Gewährleistung gemeldet. Risse wurden halbwegs „verschlossen“ i.S.v mit Moltofill drüber gespachtelt und fertig. Danach hieß es, einfach darüberstreichen, dann sieht man die Risse auch nicht mehr.. Architekt hat sich diese Beseitigung nie angeschaut oder mal nachgefragt, wie es denn ausschaut. Jetzt seine Aussage, ja das habe er nicht gewusst und wieso wir uns nicht gemeldet haben? Ich entgegnete ihm, das diese Mängelbeseitigung kurz vor Ablauf der Gewährleistung geschah und wieso er nicht gemäß seiner Leistungsphase 9 nicht mal nachfragte.. Wieder komisch geschaut.. Bin jetzt kurz davor, nen Baugutachter zu besorgen und den mal zu befragen, ob da der Architekt nicht seine Pflichten verletzt hatte..

  • Leistungsphase 9

    War die Teil der Beauftragung? LP X - 9 angeboten und so beauftragt oder LP X - 8 und LP 9 gesondert?

    Auch abgerechnet?


    LP 9 wird eigentlich nur von kommunalen und grossen instituionellen AG angefragt/ beauftragt. Bei EFH rechnet sich das seltenst. Auf beiden Seiten

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • LP 1-4 und 5-9 wurden von uns vertraglich vereinbart.. Zunächst 1-4 für die Planung und Einreichung und danach 5-9 für Überwachung und Betreuung

    Bedeutet 5 Jahre Gewähr ab Ende der LP 9. Auch auf die LP 5 - 8 . Also auf DIE im Prinzip 10 Jahre.


    Schön blöd vom Kollegen :wall:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Die Frage, ob nach den a.R.d.T. vom Handwerker einen Kellenschnitt von diesem zwingend und unaufgefordert zu erbringen ist, scheint nach diesem Text eines ö.b.u.v. SV eindeutig mit "nein" zu beantworten zu sein. (Ich selbst weiß es nicht, kann und will es auch nicht bewerten). Er schlußfolgert, dass ein Trennschnitt bzw. eine Trennung zwischen sich relativ zu einander bewegenden Bauteilen erforderlich ist, deshalb geplant, ausgeschrieben und bezahlt werden muss, aber nicht als unvergütete "Nebenleistung" automatisch und unvermutet zu erbringen ist. Demzufolge wäre hier dem Architektenkollegen möglicherweise Fehler bei der Planung, Ausschreibung und / oder Objektüberwachung vorzuwerfen, vielleicht auch vorauslaufend eine unzureichende Beratung des AG.


    Technisch sehe ich übrigens keine Notwendigkeit, den Putz großflächig zu ersetzen. Eine lokale Instandsetzung ist völlig ausreichend. Ich frage mich allerdings ob es hier nicht parallel zum fehlenden Trennschnitt zurr Decke noch ein zweites Problem gibt, nämlich eine mangelhafte Untergrundhaftung des Putzes. Erst im Zusammenspiel mit dieser wird aus dem ersten Mangel des fehlenden Trennschnitts ein sichtbares Problem. Der Putzer ist für mich aus der Nummer noch nicht raus, der hätte nämlich Bedenken wegen des fehlenden Trennschnitts anmelden müssen. Das hat er nach der bisherigen Schilderung nicht getan - also haftet er anteilig mit.


    Entweder den Putz lokal reparieren und die Sache ist erledigt oder einen SV für das Putz-Handwerk hinzuziehen und allein dafür mit Kosten von 200,- - 500,- € rechnen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke für die Hinweise.. Ich lese mir den link Abend mal durch. Versuche zunächst nochmal schriftlich mit dem Architekten zu reden und evtl. ihn hierbei auf die LP 9 hinzuweisen.. Fraglich ist für mich, ob er von sich aus hätte vor Gewährleistungsende auf mich zukommen müssen oder ich ihn hätte verständigen müssen.. Urteile gibt es in beide Richtungen. Persönlich finde ich es jedoch schwach, dass er sich nicht vor Ende gerührt hat. Da gehts es ja auch um andere Gewerke. Zumal er ja auch ordentlich Geld für diese Phase bekommt..

  • Anzusetzen wäre da erstmal in der LP8 nach welcher für das volle Honorar eine Auflistung der Gewährleistungszeiten aller Gewerke zu übergaben ist.


    Danach wird es dann komplexer, denn der AG weiß ja, bis wann er die Überprüfung benötigt:


    Objektbegehung in Leistungsphase 9 unterlassen: Haftung des Architekten? - Baurecht für Architekten: Urteile, Rechtsprechung im Bauwesen | BauNetz.de

    https://www.baurecht-architektenrecht.info/2017/01/16/keine-objektbegehung-durchgeführt-schadensersatz-setzt-erkennbare-baumängel-voraus/


    Da private Bauherren manchmal auf entsprechende Hinweise zum nahenden Ende der LP 9 nur zögerlich oder überhaupt nicht reagieren, sehe ich zumindest bei Vorliegen der Liste aus der LP8 eine Mitwirkungspflicht der AG.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich habe jetzt mal die Rechnungen durchgeschaut und diesen „verlegeplan“ gefunden. Unter Hinweis 2 steht drinnen, das an außenliegenden Ecken ohne nennenswerte Auslastung (im Fall der OG Decke) eine Verankerung erfolgen sollte.. Dies müsste doch der Architekt gelesen und geprüft haben.. Gemacht wurde es bei mir jedenfalls nicht


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  • Ich habe jetzt mal die Rechnungen durchgeschaut und diesen „verlegeplan“ gefunden. Unter Hinweis 2 steht drinnen, das an außenliegenden Ecken ohne nennenswerte Auslastung (im Fall der OG Decke) eine Verankerung erfolgen sollte.. Dies müsste doch der Architekt gelesen und geprüft haben.. Gemacht wurde es bei mir jedenfalls nicht


    Ob die nicht ausgeführte Rückverankerung ins Bauwerk hier aus technischer Sicht einen Mangel darstellt, mögen die Bauings im Forum bewerten, davon gibt es ja genug. Ich sehe da aber eher eine Verantwortung beim Statiker als beim Architekten. War ein solcher von Dir direkt beauftragt? Wenn ja, womit genau?


    Die Bearbeitung des juristischen Teils überlasse ich sowieso lieber dem Juristen Eric !


    Aber um es noch einmal ganz deutlich zu schreiben:

    Ich frage mich allerdings ob es hier nicht parallel zum fehlenden Trennschnitt zur Decke noch ein zweites Problem gibt, nämlich eine mangelhafte Untergrundhaftung des Putzes. Erst im Zusammenspiel mit dieser wird aus dem ersten Mangel des fehlenden Trennschnitts ein sichtbares Problem. Der Putzer ist für mich aus der Nummer noch nicht raus, der hätte nämlich Bedenken wegen des fehlenden Trennschnitts anmelden müssen. Das hat er nach der bisherigen Schilderung nicht getan - also haftet er (möglicherweise) anteilig mit.

    Beim einer Gesamtbetrachtung der inzwischen hinzugekommenen neuen Informationen sehe ich das Problem aber insgesamt immer weniger beim fehlenden Trennschnitt, sondern bei der Rückverankerung - und damit beim Statiker, wenn es denn einen gab.

    Von wem stammt denn jetzt wieder die nachgelieferte Abrechnung und weshalb rechnet man eine linear zu erbringende Leistung nach Fläche ab?


    Wer rechnet hier ab: GU, Rohbau, Plattenwerk, Putzer ...?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Rechnung war vom Rohbauer überprüft und abgesegnet vom Architekten.. Ja wir hatten einen eigenen Statiker. Vom Architekten empfohlen und Unterlagen an mich sowie Architekten übermittelt (von Statik hab ich null Kenntnis..). Wir haben damals alles erforderliche eingeholt. Waren die einzigen im gesamten Neubaugebiet die sogar ein Bodengutachten machten, weil es der Architekt verlangte.. Alles war Einzelvergabe mit Architekten.. Kein GU oder GA oder wie auch immer die Fertighäusle-Bauer bezeichnet werden

  • In dieser Konstellation würde ich als Architekt entsprechende Punkte eigentlich in den Schal- und Bewehrungsplänen erwarten. Da die Konstruktion der Decken inzwischen oft an die Fertigteilwerke ausgelagert wird, tauchen solche Punkte erst bei deren Bearbeitung auf, so dass sich die Frage stellt, ob die Elementpläne des Werkes noch einmal vom Architekten geprüft und freigegeben wurden (so kenne ich es) oder vom Statiker oder von niemandem. Hätte er prüfen sollen und nicht geprüft oder geprüft und ohne Übernahme dieses Punktes freigegeben oder einfach produzieren lassen, wäre aus juristischer Laiensicht der Ball wieder ausschließlich im Feld des Architekten.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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