Für die erste Beantwortung einer Projektanfrage wüsste ich gerne, ob eine bestehende legale grenzständige Brandwand bei nachträglicher Wärmedämmung über die Grenze hinweg (das ist nach LBO zu dulden) eine Nichtbrennbarkeit des aufzubringenden Dämmstoffs gefordert ist, oder auch mit EPS (ggf. mit Brandriegeln) gedämmt werden darf. Die Brandwand ist ca. 20 m hoch, 20 m lang und kann aus verschiedenen Gründen auf der Nachbarseite nicht angebaut werden. Vor ihr stehen auf dem Nachbargrundstück Mülltonnen und ein Fahrradstellplatz, so dass vor ihr real eine Brandgefahr gegeben ist.
(Die Probleme von EPS bzgl. seiner realen Brennbarkeit sind bekannt. Andere Dämmstoffe würde ich eher empfehlen und persönlich bevorzugen, das tut hier aber nichts zur Sache. Mir geht es hier ausschließlich um die baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz.)