Neue Grenzbebaung durch neuen grundstückbesitzer.

  • Hallo, unser Mehrfamilienhaus entstand vor 30 Jahren als umgebauter Hof mit 4 Eingängen und insgesamt 10 Wohnungen und Herrenhaus. Die Anlage steht unter Denkmalschtz. Die Abstand der Rückwand zu dem Nachbarhaus war f

    damals über 2,5m, also unsere Wand an der Grenze, dann kleiner Innenhof des Nachbars und dann sein Einfamilienhaus direkt zur Straße. Das Haus wurde nach dem Tod des Nachbars verkauft. Der neue Besitzer hat das Haus abgerissen und auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus direkt an der Grenze zu unserem gebaut. Also vor 30 Jahren musste bei uns keine Brandwand an der Grenze sein. Bein Bau hat der Nachbar auch unsere Luftungsschachten der Bäder zugemacht.

    Ich verstehe in Baurecht nichts Aber kann sowas zulässig sein?

    Danke in voraus.

  • Sorry, Deutsch mag nicht Deine Muttersprache sein, nur lesen hier die meisten ausschließlich deutsch.


    Ich konnte leider nicht herausfinden, was Deine Frage war.

    Ein Lageplan wäre sowieso hilfreich.


    P.S.: Ich verstehe die Frage so, dass eine Grenzbebauung vorgeschrieben ist.

    Die Frage der Brandwand müsste vermutlich der Nachbar klären.

    Wie es mit Euren Lüftungsschächten aussieht, ist anhand der Schilderung nicht zu klären. Eventuell waren Eure Schächte illegal.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Aber kann sowas zulässig sein?

    Das kann sehr wohl zulässig sein, und wenn ich Deine Beschreibung richtig interpretiere, dann ist das auch zulässig. Eure Rückwand durfte ja auch auf der Grenze gebaut werden.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Nachbar ein MFH ohne Genehmigung gebaut hat, und da werden solche Details üblicherweise überprüft. Es spricht also einiges dafür, dass der Nachbar korrekt gebaut hat.

    Gewissheit gibt eine Anfrage beim Bauamt, die haben ja alle Unterlagen. Dort könnte man Dir auch erklären, warum das zulässig ist und genehmigt wurde.


    Bein Bau hat der Nachbar auch unsere Luftungsschachten der Bäder zugemacht.

    Meinst Du damit einen Schacht oder Auslassventile? Bei einem Schacht der außen an der Wand nach oben über Dach geführt wird, sieht die Sache anders aus als bei einzelnen Auslassventilen, die quasi direkt in das Grundstücks des Nachbarn blasen.


    Also vor 30 Jahren musste bei uns keine Brandwand an der Grenze sein.

    Bist Du Dir sicher? Wie definierst Du "Brandwand"?

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  • Also vor 30 Jahren musste bei uns keine Brandwand an der Grenze sein. Bein Bau hat der Nachbar auch unsere Luftungsschachten der Bäder zugemacht. Ich verstehe in Baurecht nichts Aber kann sowas zulässig sein?

    Grenzbebauungen müssen praktisch nach allen Landesbauordnungen in D als Brandwände im Sinne der jeweiligen LBO (hier Hessen) oder je nach Gebäudeklasse und genauer Situation in abgeschwächter, aber ähnlicher Form, jedenfalls ohne "Löcher" (Fenster o.ä.) ausgeführt werden.


    Insofern, ja, das könnte zulässig sein, aber die Beschreibung lässt noch sehr sehr viel Interpretationsspielraum. (Luftschächte könnten auch Kellerlichtschächte sein.) Deshalb bitte einen Lageplan und oder Fotos einstellen!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo, viele Dank erstmal an alle, die mein Deutsch doch verstanden haben. Ja, Deutsch ist nicht meine Muttersprache.

    Ich kann leider nichts über die Baupläne von damals sagen, genauso was da legal oder illegal gemacht wurde. Ich habe in dieser Anlage vor 10 Jahren nur eine Wohnung gekauft. Und ich gehe einfach davon aus, dass unser kleiner Wohnomplex nicht ohne Baugenehmigung damals entsanden ist. Und bestimmt wurden damals auch alle Anforderungen vom Bauamt und Denkmalschutzbehörden erfüllt.

    In 2 Wohnungen (EG) gab es im Bad eine Öffnung für einen Badwentilator mit einem Timer. Diese Öffnungen wurden jetzt geschlossen.

  • Und ich gehe einfach davon aus, dass unser kleiner Wohnomplex nicht ohne Baugenehmigung damals entsanden ist.

    Vorher nicht geprüft? Ich hab grad nen Fall auf dem Tisch, da haben die Eltern eine Wohnung in einer WEG gekauft und jetzt beim Erbe fliegt auf, dass die seit 50 Jahren ungenehmigt war. Oups. :(

    In 2 Wohnungen (EG) gab es im Bad eine Öffnung für einen Badwentilator mit einem Timer. Diese Öffnungen wurden jetzt geschlossen.

    Ich wette, die waren NIE genehmigt oder legal.

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  • In 2 Wohnungen (EG) gab es im Bad eine Öffnung für einen Badwentilator mit einem Timer. Diese Öffnungen wurden jetzt geschlossen.

    Da würde ich den Baubehörden nun aber keinen Vorwurf machen. Und auch nicht dem Planer von anno dazumal. Denn: solche (kleinen!) Abluftöffnungen werden in Genehmigungsplänen idR nicht dargestellt. Das sind dann (so vermute ich) quasi innenliegende Bäder (ohne Fenster) und die ausführende Firma (BT/ GU/ Sanitärfirma...einer von denen oder gemeinsam) hat das dann seinerzeit "kreativ" gelöst.


    Die Frag eist nun: Wie bekommt man die feuchtwarme Badezimmerluft nach draußen? Dauerhaft ist der jetzige Zustand mit "Abluft in Richtung Wohnräume" nicht gut.

  • Wie bekommt man die feuchtwarme Badezimmerluft nach draußen? Dauerhaft ist der jetzige Zustand mit "Abluft in Richtung Wohnräume" nicht gut.

    Bei einer WEG wahrscheinlich gar nicht. Egal, welche Lösung angestrebt wirrd, einer ist immer dagegen. ;(

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  • Ich würde sagen, das hier die Grenzen u unseres Forums erreicht sind.

    Hol Dir jemanden vor Ort (Architekt, der sich das anschaut. Nicht dass es irgendwo böses Erwachen gibt.


    Nicht nur Ralf Dühlmeyer , auch ich und andere Kollegen haben durchaus schon einiges gesehen, das jahrelang oder gar jahrzehntelang genutzt wurde und gar nicht genehmigt war.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • In 2 Wohnungen (EG) gab es im Bad eine Öffnung für einen Badwentilator mit einem Timer. Diese Öffnungen wurden jetzt geschlossen.

    Wenn sich diese Ventilatoren in der grenzständigen Wand befanden, auch wenn die Wand bis vor kurzem frei stand, waren diese vermutlich illegal eingebaut.

    In die Giebelwand unseres Nachbarhauses wurden irgendwann nach dem Krieg mal zwei Fenster eingebaut.

    Das hat solange niemanden gestört, bis wir unser Haus in der Bombenlücke errichtet haben. Dann mussten die Fenster ohne große Diskussion zugemauert werden.


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