Hallo, unser Mehrfamilienhaus entstand vor 30 Jahren als umgebauter Hof mit 4 Eingängen und insgesamt 10 Wohnungen und Herrenhaus. Die Anlage steht unter Denkmalschtz. Die Abstand der Rückwand zu dem Nachbarhaus war f
damals über 2,5m, also unsere Wand an der Grenze, dann kleiner Innenhof des Nachbars und dann sein Einfamilienhaus direkt zur Straße. Das Haus wurde nach dem Tod des Nachbars verkauft. Der neue Besitzer hat das Haus abgerissen und auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus direkt an der Grenze zu unserem gebaut. Also vor 30 Jahren musste bei uns keine Brandwand an der Grenze sein. Bein Bau hat der Nachbar auch unsere Luftungsschachten der Bäder zugemacht.
Ich verstehe in Baurecht nichts Aber kann sowas zulässig sein?
Danke in voraus.