Duschkabine - Türen kommen nicht aneinander vorbei

  • Bei einer neu eingebauten Duschkabine (2 Elemente, Eckeinstieg mit je 3 Teilen, das äußere ist fest).

    Die Türen laufen nicht aneinander vorbei, somit die Ecke nicht dicht schließt. Man muss kräftig zuziehen. Dazu kommt: Eine Tür hakt zuweilen und lässt sich nicht richtig ziehen. Der Installateur ( der den Auftrag an seine Großhändler gegeben hat und dieser wieder an den Hersteller und der an den Montageservice, habe ich aber erst nach Auftragserteilung erfahren) reagiert nicht auf die Reklamation.

    Die Montagefirma macht nur was, wenn der Installateur was macht. Montagefehler?

    Kann man das Problem beheben, mit möglichst wenig Tamtam?

  • Wurde der Auftrag schon bezahlt? Wann wurde der Aufrag ausgeführt bzw. abgenommen? (vor Tagen Wochen, Monaten, Jahren....)

    Dein Vertragspartner ist und bleibt der Installateur, er ist auch für die Gewährleistung zuständig. Ich würde ihn erst einmal nachweislich (Schriftlich per Einschreiben mit RS) unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben. Wie er das macht, das ist sein Problem. Er kann das selbst erledigen oder seinen Auftragnehmer (GH) auffordern oder wie auch immer.


    Sollte er wieder nicht reagieren, dann wäre zu überlegen ob man gleich einen Anwalt beauftragt, oder dem Unternehmer nochmals eine Aufforderung schickt.

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  • Der Installateuer kam bereits vor Fertigstellung, da ihm das Geld schon abgebucht war, bzw unmittelbar nach Fertigstellung mit dem Anwalt und da es mir da noch nicht bekannt war, wurde bezahlt (wurde auch so beraten) , alles dieses Jahr im Sommer. Kann es sein, dass sich die ganze Anlage irgendwie gesetzt hat oder bewegt, bzw etwas schlimmer geworden ist?

    Fristsetzung 14 Tage oder länger?

    Sachverständigen fragen - oder ist hier jemand, der sich vorab äußern könnte zu möglichen Aussichten.


    p.s. der Installateur ist auch selbst vereidigter Sachverständiger

  • da ihm das Geld schon abgebucht war,

    Das ist doch sein Geschäftsrisiko.


    bzw unmittelbar nach Fertigstellung mit dem Anwalt und da es mir da noch nicht bekannt war, wurde bezahlt (wurde auch so beraten) ,

    Keine Ahnung was der Anwalt da zu suchen hat, vielleicht ein guter Freund des Unternehmers. In diesem Fall hättest Du sinnvollerweise auch gleich einen Anwalt beauftragen sollen um Waffengleichheit herzustellen. Auf Einschüchterungsversuche sollte man entsprechend reagieren.


    Kann es sein, dass sich die ganze Anlage irgendwie gesetzt hat oder bewegt, bzw etwas schlimmer geworden ist?

    Möglich ist alles. Das würde aber bedeuten, dass die Dusche bei Abnahme in Ordnung war. War sie das?

    Ob sich da etwas gesetzt hat oder nicht, das kann Dir an sich egal sein. Du hast eine funktionierende Dusche bestellt, und die hat der Installateur zu liefern. Wenn er der Meinung ist, dass man aufgrund mangelhafter Vorgewerke/Rahmenbedingungen die Dusche nicht einbauen kann, dann hat er das anzuzeigen.


    Nach Deinen neuen Infos würde ich dazu raten gleich einen RA zu kontaktieren, ein weiteres Schreiben wie von mir oben empfohlen dürfte Zeitverschwendung sein. Ich sehe die Gefahr, dass Dein Auftragnehmer weiter abtaucht und Dich im Regen stehen lässt.

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  • Dann müssen wir bestimmt was nachweisen oder er? Und dazu benötigt man einen Sachverständigen?

    Ja wir hatten die Rechnung schon bevor die Arbeiten fertig waren. Und da er sich nicht mit Mahnungen etc beschäftigt, richtig ging es sofort ohne Umschweife an den Anwalt von ihm, da war die Dusche 2 Wochen eingebaut und kaum benutzt.

  • Dann müssen wir bestimmt was nachweisen oder er?

    Niemand muss hier etwas nachweisen, die Dusche funktioniert nach wenigen Wochen nicht (mehr?), das ist wohl offensichtlich und das hast Du ihm auch gemeldet, also hat er sich darum zu kümmern. Du hast doch einen Werkvertrag mit dem Installateur, d.h. Du kannst ein fertiges/funktionierendes Werk erwarten und hast Gewährleistung für die Leisung

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    Sollte er behaupten, oder gar belegen, dass Du für den Schaden? verantwortlich bist, dann kannst Du immer noch einen SV beauftragen.


    Nebenbei bemerkt, oben schreibst Du von "Installateur", aber irgendwie liest sich das mehr nach Verkäufer/Vermittler, ob SV oder nicht, das spielt hier keine Rolle.

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  • Sachverständiger kann jeder sein. Ich bin zwar nur Angestellter Installateur. Aber als Sachverständiger könnte ich auch arbeiten.

    Soll heißen, das das nichts besonderes ist. Setze deinem Auftragnehmer, also dem, der den Auftrag von dir persönlicherhalten hat, eine Frist zu Mängelbeseitigung . Meiner Kenntnis nach. Erste, zweite, dritte. Wobei eine verstrichene Frist, meines Wissens nach, als erster Versuch der Mängelbeseitigung zählt. Also dreimal nicht gerührt. Dann kannst du theoretisch den Mangel durch eine Fremdfirma beseitigen lassen und die Rechnung weiter schieben. Alles in der Hoffnung , daß etwas passiert. Spätestens nach der dritten Frist, würde ich nur noch mit Anwalt arbeiten.