Stahlbeton Unterzug in Garagen-Rohbau

  • Hallo liebe Leute.

    Ich hoffe, ich bin hier richtig - ich sprech einfach mal meine Sorgen aus.


    Wir bauen aktuell mit einem lokalen Bauunternehmen unsere Großraumgarage (8x10m).


    Wir sind absolute Laien und hätten gerne eine Meinung zu folgendem Stahlbetonunterzug, da das Unternehmen alles einfach mit "Hasit 866" zumörteln möchte. Hat das alles so seine Richtigkeit und ist wirklich nur ein optisches Problem, oder liegt hier ein Baumangel vor, der nachgebessert werden muss?

    Auf den Bildern sieht man den 8 Meter langen Stahlbetonunterzug, der auf einer Seite in die "tragende" Wand einläuft.


    Vielen Dank schon einmal im Voraus und schönes Wochenende!


    Bilder im Anhang.


    Lg Michelle


    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Bildvorschau integriert

  • Offensichtlich ist bei den Bügeln die Bewehrungsüberdeckung nicht existent, der Stahl teilweise überhaupt nicht umschlossen. Da scheint mit einer ungeeigneten Sieblinie, vor allem aber mit unzureichender Verdichtung betoniert worden zu sein.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Da wurde wohl vergessen, die Rüttelflasche auf die Baustelle zu liefern... Zumindest wurde der Unterzug nicht verdichtet.


    Ja, das ist ein Mangel. Ein erheblicher sogar. Am Auflager sieht es auch eigenartig aus...

    Verputzen, egal mit was, wird wohl den Beton-/Stahlverbund nicht herstellen können.


    Hol' Dir einen Statiker als Sachverständigen auf die Baustelle!

    Ich vermute, dieser Unterzug wird neu gemacht werden müssen.

  • Wir bauen aktuell mit einem lokalen Bauunternehmen unsere Großraumgarage (8x10m).

    Erstmal: Bilder = <x <x :eek: :rb: :pfusch:

    Wir bauen bedeutet was genau?

    1.) Familie, Ehepaar, Lebensgemeinschaft o.ä

    Oder

    2.) Bauherrengemeinschft, WEG o.ä.

    Rechtlich ein gewaltiger Unterschied.

    Bei 1.) siehe Antworten Skeptiker + Alfons Fischer

    Bei 2.) muss das der Verwalter, Sachwalter oder wer immer für die Gemeinschaft verbindlich tätig werden darf, in Gang setzen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wir = Ehepaar, sorry, das hab ich so nicht bedacht.


    Na super, das klingt ja hervorragend. Die wollen nämlich am Montag kommen und "einfach" alles zuschmieren.

    Dann kann ich direkt mal suchen, wo ich auf die Schnelle einen Statiker bzw. Sachverständigen herbekomme.


    Dankeschön für die schnelle Antworten

  • im ersten Bild sieht man die PVC Drunterleisten. Diese wurden nicht unter die Bügel sondern unter die Längsbewehrung gelegt. Die Längsbewehrung wurde nicht ausreichend oder gar nicht nach unten gebunden, dadurch wurde die Bügelbewehrung bis auf die Bodenschalung des Unterzuges gedrückt. Das kann so nicht bleiben. Wenn die Öffnungsgröße noch ausreichend ist könnte man die fehlende Betondeckung mit einem geeigneten Betonersatzsystem wieder herstellen. Die fachgerechte Sanierung ist vermutlich teurer als der Abbruch und Neuaufbau. Das Auflager ist ja auch grauenhaft und kann so nicht bleiben. Vermutlich war die Aussparung auch so nicht mit dem Statiker abgestimmt, das sind ja kaum mehr als 5 cm Auflagertiefe

  • Off-Topic:

    im ersten Bild sieht man die PVC Drunterleisten. Diese wurden nicht unter die Bügel sondern unter die Längsbewehrung gelegt. Die Längsbewehrung wurde nicht ausreichend oder gar nicht nach unten gebunden, dadurch wurde die Bügelbewehrung bis auf die Bodenschalung des Unterzuges gedrückt.

    Die Drunterleiste habe ich erst durch Deine Hinweis erkannt. Respekt für die scharfen Augen!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich würde wirklich mal Folgendes interessieren:


    1. Was sagt der Verursacher/ der Rohbauer dazu? Findet er seine Leistung in Ordnung und mängelfrei? Sein hasitiger Lösungseinsatz erscheint mir dann doch nicht ganz hasenrein.


    2. Wie saniert man das? Jetzt ganz ernsthaft. Es handelt sich um eine Außenbauteil. Da kommt schon mal Wetter hin. Einfach etwas beschichten und zuschmieren. Damit wird weder der Verbund zum Beton, noch die Dauerhaftigkeit hergestellt.


    Alleine die mehrere cm starken Betonüberdeckung (nicht mit Hasen) kann hier mangels "Fleisch" niemals hergestellt werden. Evtl. durch einen entsprechenden unterseitigen und ausreichend starken Auftrag mit entsprechenden Spezialmörtel?


    Ich könnte mir vorstellen, dass der Abbruch und das alles nochmals neu am Ende billiger wird als die Sanierung.

  • Alleine die mehrere cm starken Betonüberdeckung (nicht mit Hasen) kann hier mangels "Fleisch" niemals hergestellt werden. Evtl. durch einen entsprechenden unterseitigen und ausreichend starken Auftrag mit entsprechenden Spezialmörtel?

    siehe # 006:

    Wenn die Öffnungsgröße noch ausreichend ist könnte man die fehlende Betondeckung mit einem geeigneten Betonersatzsystem wieder herstellen. Die fachgerechte Sanierung ist vermutlich teurer als der Abbruch und Neuaufbau. Das Auflager ist ja auch grauenhaft und kann so nicht bleiben. Vermutlich war die Aussparung auch so nicht mit dem Statiker abgestimmt, das sind ja kaum mehr als 5 cm Auflagertiefe

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ich denke eine Sanierung ist nur möglich wenn die Öffnungsgröße es zulässt, dass man sie um die Betondeckung verkleinert. Die Bügel sind ja im jetzigen Zustand um die Betondeckung zu tief und können nicht geändert werden. Dann die Bewehrung freilegen und ggf. Bewehrung ergänzen und Reprofilieren. Möglich ist das schon aber es bleibt immer noch das Auflager, das ist für mich das größere Problem...