Hallo an alle, ich wollte eine LWWP in mein EFH mit Einliegerwohnung einbauen insgesamt 220qm beheizte Wohnfläche, jetzt habe ich eine Gas Brennwert von Buderus 20KW die noch im guten zustand ist. EFH 170qm und Eiliegerwohnung 50qm alles Heizkörper, sind paralel an die Gasheizung angeschlossen, also einen Heizkreis mit einer Zirkulationspumpe die störungsfrei seit 8 Jahren funktioniert. Ich wollte auf die Umweltfreundliche WP umrüsten, es kam ein Heizungsberater hat sich alles angeschaut/ aufgenommen und sendete mir auch ein Angebot für die Viessmann Vitocal 250 -A AWO-E-AC-AF 13 KW 1C. Also sollte so angeschlossen werden wie bis jetzt mit einem Heizkreislauf natürlich mit allem Zubehör, WWS, Montage... für 34k alles in trockenen Tücher habe ich gemeint. Eine Anzahlung von 14k habe ich auch geleistet, jetzt nach 2 Monaten nachdem er 2 mahl die Einbautermine verschoben hat, kommt er vorbei und sagt der Preis ist um 4 K gestiegen, weil er eine WP mit 2 Kreislaufen einbauen muss. Er hat noch keine Leistungen gebracht und auch keine Teile, und hat sich nicht an sein Angebot gehalten. Ich bin dann schriftlich vom Angebot zurückgetreten. Jetzt möchte er mir 15 % von meine 14k Anzahlung behalten, obwohl er unseren Vertrag nicht eingehalten hat. Ist das eine neue Masche von diesen Firmen und wie kann man sie dagegen schützen, kann ja sein das es bei euch auch irgendwann diese Problem aufgetreten ist .
Wärmepumpe
- marc25
- Erledigt
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In dem man solche Verträge nicht abschließt.
Ob das rechtens ist, was der Handwerker macht, ist eine Frage des geschlossenen Vertrages.
Da wir den nicht kennen, kann man das nicht beurteilen. -
Skeptiker
Hat das Thema aus dem Forum Heizung nach Bauverträge verschoben. -
Was für ein Vertrag (Dienstvertrag, Werkvertrag, Kaufvertrag)? Was steht dort im Detail zum Thema Rücktritt und was gibt es an Fristen die einzuhalten sind? In dieser Branche sind auch ein paar Schwarze Schafe unterwegs die nur "vermitteln" und man weiß als Kunde nicht so richtig mit wem man nun welchen Vertrag geschlossen hat. Welche Leistungen deckt der Vertrag ab? Darf der Unternehmer die Preisseigerung einfach so weitergeben (Festpreis vereinbart)? Fragen über Fragen, die man an sich nur durch Prüfung des Vertrages beantworten kann.
Du schreibst beispielsweise er hätte noch keine Leistung erbracht, was man erst noch verifizeren müsste. Hat er das Angebot einfach so gewürfelt oder verbirgt sich dahinter vielleicht doch eine bereits erbrachte Leistung (Heizlastermittung?). Je nach Vertragsgestaltung ist seine Forderung berechtigt oder auch nicht. Auch wenn es nicht zu einem Auftrag bzw Ausführung des Auftrags kommt, so bedeutet das nicht, dass bis dahin für den Kunden alles gratis war. Die Anzahlung könnte darauf hindeuten, dass bereits Leistung(en) erbracht wurden.
Gewissheit bekommst Du nur durch eine Vertragsprüfung und das wäre eine Sache für einen Fachanwalt. Ich weiß nicht ob es sich lohnt hier selbst aktiv zu werden, am Ende hat man nur Zeit und aufgrund versäumter Fristen vielleicht auch noch Geld verloren.
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Ich finde die 34k schon heftig. Ich würde auch eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt empfehlen.
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Ich bin dann schriftlich vom Angebot zurückgetreten. Jetzt möchte er mir 15 % von meine 14k Anzahlung behalten, obwohl er unseren Vertrag nicht eingehalten hat.
Daraus lese ich, dass du derjenige warst, der den Vertrag gekündigt hat. Dass dein Vertragspartner seine bisherigen Aufwendungen vergütet haben will, kann ich verstehen. Ob die Höhe gerechtfertigt ist, lässt sich ohne Kenntnis des geschlossenen Vertrages nicht sagen.
weil er eine WP mit 2 Kreislaufen einbauen muss. Er hat noch keine Leistungen gebracht
Vielleicht ist ja die Erkenntnis, dass zwei Kreise gebraucht werden, das Ergebnis seiner Planungsleistung?
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Ich kann nur vermuten was mit 2 "Kreisläufen" gemeint ist. 2 Heizkreise lassen sich relativ einfach realisieren, wobei WP Konzepte mit einem Hochtempemperatur Kreis nicht besonders effizient sind, da hilft es auch nicht wenn davon ein Niedertemperatur-Kreis abgeleitet wird. Das passt aber nicht so richtig zu der Aussage, dass überall Heizkörper verwendet werden.
Die Auftrennung für "2 Wohnungen ist auch relativ einfach realisierbar, woher die 4k kommen sollen das erschließt sich mir noch nicht.
Oder sollen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden? (vorhandene Gasheizung als Backup?)
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Was gibt es denn überhaupt schriftlich?
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Danke für eure Kommentare, ich habe mich jetzt direkt von Viessmann beraten lassen zu meinem Problem, Viessmann schreibt mir folgendes.
Ihr Bestand:
ein Haus mit ca. 220 m², davon 50 m² als Einliegerwohnung für Ihre Eltern, aktuell mit einer Buderus Gas-Brennwertheizung 20 KW und einem Gasverbrauch von ca. 32000 KW/h,
Beheizt über Heizkörper ( VL max. 50-52 °C ) und zwei Fußbodentemperierungen mittels einem RTL-Ventil, alles hängen am gleichen Kreis.
Bewohnt von 3 Personen, keine Heizkostenabrechnung gewünscht.
Meine Empfehlung:
Vitocal 250-A Typ AWO-E-AC-AF 251.A13 als C1 Variante ( nur ein Heizkreis )
dazu ein Trinkwasserspeicher mit 200-250 Liter
und ein Pufferspeicher nach Berechnung passen zu Ihrer PV-Anlage evtl. auch zur vorbereitet für einen dynamischen Strompreis.
Zubehör. -
Bitte keine Doppelposts, auch nicht wie eben, auf die Pinwände von Foristen, Danke! Der Pinwandeintrag wurde gelöscht!
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ich habe mich jetzt direkt von Viessmann beraten lassen
Eine Beratung durch Hersteller ist OK, man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein Hersteller niemals objektiv beraten wird, schon gar nicht gratis. Das ist also weniger eine Beratung als vielmehr ein Verkaufsgespräch. Das ist legitim, schließlich lebt eine Firma vom Verkauf, man darf das halt nicht mit einer Beratung/Planung verwechseln.
Bei einem Gasverbrauch von 32.000kWh dürfte die Heizlast irgendwo im Bereich 10-15kW liegen. Eine Heizlast-Abschätzung anhand des Verbrauchs ist immer mit einer hohen Unsicherheit behaftet (Nutzerverhalten etc.).
Eine Heizlast-Abschätzung anhand der beheizten Fläche, unter Verwendung von pauschalen Werten (x W/m²), liefert auch nur (bestenfalls) eine Größenordnung für einen Wärmeeerzeuger.
Knackpunkt ist in Deinem Fall die relativ hohe Heizwassertemperatur für die Heizkörper. Auch wenn diese hohe Temperatur nur an wenigen Tagen/Wochen im Jahr benötigt wird, so drückt sie erheblich die JAZ. Je nach Anlagenkonzept macht sich das in den Heizkosten schon ganz ordentlich bemerkbar, beispielsweise wenn mit Puffer (Konstanttemperatur) und nachfolgendem Mischer gearbeitet wird. Dann muss die WP ganzjährig den Puffer auf hoher Temperatur halten.
Die EInbindung einer PV Anlage ist sinnvoll, doch es ist allgemein bekannt, dass der höchste Energieverbrauch zum Heizen typischerweise im Monat Januar auftritt, und gerade da liefert die PV so gut wie keine Erträge. Die PV Erträge über die Wintermonate sind überschaubar. Man muss also mit Haushaltsstrom heizen, und wenn dann noch der COP im Keller liegt, wird das nicht gerade günstig.
Ich würde daher alle Optionen prüfen die helfen die Heizwassertemperatur zu senken. Das wären Maßnahmen zur Dämmung (Reduzierung der Heizlast) und Optimierung der Heizflächen (größere Heizkörper, evtl. mit Gebläse, usw.).
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Danke für die Nachricht, also diese Firma hat in meinen Augen ein Standardangebot erstellt, obwohl der Heizungsberater vor Ort war, hat alle Daten/ Fotos/ Heizkörper aufgenommen... am zweiten Tag wurde mir schon ein Angebot 33.157,98€ erstellt. Gleich drauf gedrängt die Anzahlung zu leisten weil alles iO ist mit dem Angebot und es ist ein Festpreis. Also ich als Leihe, nahm an das die auch wissen was sie tun ...
Nach der Anzahlung von 13.263,13 € kein Kontakt mehr, alle sind plötzlich im Urlaub oder Krank. Besichtigungstermine sind nicht eingehalten wie auch der Einbautermin...
Das haben wir extra in das Angebot reingeschrieben.
Am 20.06.2025 schrieb xxx
Gesendet: Freitag, 20. Juni 2025 15:28
An: Marc
Betreff: Überarbeitetes Angebot Viessmann Wärmepumpe
Sehr geehrter Herr marc ,
nach Rücksprache mit Herrn x , habe ich den Absatz für die Auflösende Bedingung und den kostenfreien Heizstab mit ins Angebot aufgenommen.
Das überarbeitete Angebot finden Sie im Anhang.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Projektleiter
Also dieser Projektleiter hat am 20.06 .25 das Angebot angeblich Überarbeitet und genehmigt und 3 Monat später der selbe Projektleiter sein eigenes Werk für falsch gefunden und gleich den Preis um 4.000€ nach oben geschraubt. Was würdet ihr in so einer Lache machen ? wo soll noch ein Vertrauen in diese Firma sein ?
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Ich war heute beim Rechtsanwalt, er meinte das Angebot währe fehlerhaft und es besteht Hoffnung zu stornieren ohne Verluste ... halte euch auf dem Laufenden.
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Danke für die Info.
Daumen sind gedrückt, dass es klappt
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Jepp. Da kann man nur Daumen drücken.
Noch als Tipp. Für die Dimensionierung des Wärmeerzeugers sollte man auch den WW Bedarf im Auge behalten. Je geringer die Heizlast um so höher ist der prozentuale Anteil an der jährlichen Energiemenge die für die WW Erzeugung benötigt wird. Ob ein Wärmeerzeuger das ganzjährig so "nebenbei" mit erledigen kann, oder ob man eine Aufschlag bei der Leistung des Wärmeerzeugers vornehmen muss, das hängt auch vom Nutzerverhalten (WW Bedarf) ab. Einen Aufschlag bei der Heizleistung für ein "Wiederaufheizen" (nach einer Absenkung während der Nacht) würde ich hingegen nicht vornehmen. Sollt es sehr kalt werden , dann heizt man einfach durch.
Im Idealfall lässt man das extern planen, so dass man dem ausführenden Handwerker genau vorgeben kann, was er zu tun hat. Die Schwierigkeit dabei ist, jemanden zu finden der so eine Planung für ein EFH macht. Für einen TGA Planer sind solche Aufträge nicht besonders lukrativ, für den Kunden hingegen relativ teuer. Da einen gemeinsamen Nenner zu finden ist nicht gerade einfach.