Grenzbebauung Doppelhaushälfte

  • Hallo Allerseits,


    Ich habe eine Frage zur Grenzbebauung bei einer Doppelhaushälfte.


    Die rechte Doppelhaushälfte wurde verkauft und der neue Besitzer hat mit einer Kernsanierung begonnen. Die Situation die für mich fraglich ist, ist im Foto erkennbar.



    Die Grenze zum Nachbargrundstück verläuft an der Stelle an dem man den Farbunterschied der Häuserwände erkennen kann, wobei natürlich rechts die Kernsanierung stattfindet. Die rot umkreiste Tür war vor dem Begin der Sanierung ein einfaches Fenster. Jetzt ist daraus eine Tür mit einem vorangestellten neuen Podest der sogar Platz für einen Stuhl bietet, eine neu aus Beton gegossene Treppe zum Garten hin und unten wiederum ein Podest geworden. Der Abstand der Treppe und der neuen Podeste zu unserem Grundstück beträgt keine 50 cm. Wir wurden über dieses Baumaßnahmen nicht in Kenntnis gesetzt, geschweige denn gefragt ob wir damit einverstanden sind. Es wurde einfach gebaut. Wir selber, als wir gebaut haben, haben auf die geforderten 3 Meter Grenzabstand tunlichst geachtet.


    Und ja das Baugerüst steht auf unserem Grundstück. Auch hierzu wurden wir nicht gefragt sondern vor vollendeten Tatsachen gestellt.


    Die Doppelhaushälften befinden sich im Main-Taunus-Kreis in Hessen, falls Länderrecht ein Thema sein sollte.


    Meine Frage lautet dementsprechend: Ist diese Bebauung ohne Rücksprache mit uns und ohne unserer Zustimmung überhaupt zulässig?


    Vielen Dank für das geschenkte Gehör (oder in diesem Fall das geschenkte Auge). Ich wäre dankbar um jeden juristisch fundierten Kommentar!


    Mit besten Grüßen


    Mike

  • Bei 6 Steigungen, auch wenn die Treppe relativ steil aussieht, dürfte die Treppe kaum höher als 1 m über Gelände sein.

    Ich kann in der Treppe keine "Wirkung wie von einem Gebäude" erkennen, sodass die Treppe keine Abstandsfläche auslöst. [vgl. auch § 6 Abs. 8 HBO]

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18