Guten Tag zusammen,
ich bin dabei das Ermüdungsverhalten von ungeschweißten (vernieteten) Bauteilen zu untersuchen. Hierzu sind drei Kerbfälle relevant, welche als WI bis WIII bezeichnet werden, jedoch nur für auf Biegung oder Längskraft beanspruchte Teile gelten. D.h. für mich, dass bei Biegespannungen immer eine Unterscheidung in diese drei Kerbfälle erfolgt, nicht jedoch bei Schubspannungen. Hier ist es egal, wie die geometrisch-konstruktive Ausbildung des Details ist, es wird immer ein "pauschaler" Wert für die Doppelspannungsamplitude delta_tau angenommen, wie in der Tabelle dargestellt. Für die aus der Normalspannung resultierenden sigmas wird eine Unterscheidung vorgenommen.
Woran liegt das? Warum wird hier keine Unterscheidung getroffen? Hat das vielleicht etwas mit dem Spannungsfluss zu tun?
Ich wäre sehr dankbar für eine kurze schlüssige Erklärung! Vielen Danke vorab!