Hallo liebes Forum,
wir hatten vor eine Terassenüberdachung (6m breit und ca. 4m tief) in unseren Garten bauen zu lassen. Zum Glück wurden wir durch die Fachfirma daraufhingewiesen einmal mit dem Bauamt abzuklären, ob wir dies ohne weiteres machen können. Nach Rücksprache ist es wohl so, dass die Baugrenze im Bebauungsplan das nicht erlaubt (Baujahr 1983, DHH, ca.280m² Grundstück, NRW) und eine Befreiung wohl nicht in Aussicht gestellt werden kann. Das verstehen wir nicht ganz, weil in der gleichen Bauart wie unsere DHH ein Nachbar einen Wintergarten angebaut hat (mit Genehmigung laut Aussage von Ihm). Zwei Straßen weiter ist eine Neubausiedlung mit Reihenhäusern entstanden dort steht explizit im Bebauungsplan das Terassenüberdachungen erlaubt sind.
Wie gehen wir diesbezüglich am besten vor?
-Einen Wintergarten könnten wir uns auch vorstellen
-Soll ich diesbezüglich einen Örtlichen Architekten kontaktieren oder einen Fachanwalt?
Vielen Dank für eure Tipps! Wir sind mit der Situation leicht überfordert, da wir nicht mit soetwas gerechnet haben, da es für uns "nur" eine Terassenüberdachung ist und wir unseren Wohnkomfort damit steigern möchten.