gefällt dieses Haus?

  • 6 U-Bahnstationen von meinem Wohnort in B-MItte entfernt, traf ich heute auf halbem Weg zum Stadtrand überraschend auf dieses Gebäude:



    Was fällt euch spontan dazu ein?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Die gekappte Zipfelmütze ist für mich etwas gewöhnungsbedürftig und passt irgendwie nicht zum Umfeld.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Der Zimmermann und Dachdecker hat sich gut verkauft :)

    Der Architekt hat gute überredungskünste und dem zuständigen Bauamt ist alles egal. Dem Eigentümer eigentlich auch, solang die Mieteeinnahmen passen.

  • Skeptiker

    Hat den Titel des Themas von „gefällt dieses Haus“ zu „gefällt dieses Haus?“ geändert.
  • Warum nur, WARUM?

    Genau,

    da könnte ich fast 200 puls bekommen, wenn ich darüber nachdenke was für ein Zirkus beim Bauamt entsteht wenn man eine örtlich passable Dachgaube in den Bestand einzubringen versucht und dann ist diesem Bauamt das alles sowas von schnuppe.....

  • dem zuständigen Bauamt ist alles egal.


    dann ist diesem Bauamt das alles sowas von schnuppe

    Sorry, aber das glaube ICH nicht. Im Gegenteil. Da werden div. Herzattaken aufgetreten sein.

    Da wird ein "schlauer" oder neudeutsch "smarter" Kollege (Hüstel) die Bauordnung, das BauGB, ie BauNVo und die Bauleitplanung bis aufs Blut ausgequetscht haben. :rb: :pouting_face:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Warum, um Himmels Willen, macht man so was...


    Da wird ein "schlauer" oder neudeutsch "smarter" Kollege (Hüstel) die Bauordnung, das BauGB, ie BauNVo und die Bauleitplanung bis aufs Blut ausgequetscht haben.

    Das ist auch meine Vermutung.


    In West-Berlin gibt es noch viele alte B-Pläne von vor 1990 mit GRZ/GFZ 0,2/0,4. Für diese Gebiete gab es in den 90ern eine "Aufweichung", dass alles, was ein Dach hat, nicht als Geschoss zählt. Da wurden dann statt 2 eben 4 Geschosse gebaut. So hässlich wie im Beispiel habe ich aber noch kein Haus gesehen.


    Ergänzung: Die Aufweichung bestand darin, dass alles unter dem Dach als Dachraum galt und diese nicht mehr auf die GFZ angerechnet werden mussten. Die GFZ 0,4 musste also nur für die beiden Vollgeschosse ermittelt werden. Nach BauNVO 1977 hätten Aufenthaltsräume und noch ein bisschen mehr im Dachraum auf die GFZ angerechnet werden müssen.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas T. ()

  • Das ist auch meine Vermutung.


    In West-Berlin gibt es noch viele alte B-Pläne von vor 1990 mit GRZ/GFZ 0,2/0,4. Für diese Gebiete gab es in den 90ern eine "Aufweichung", dass alles, was ein Dach hat, nicht als Geschoss zählt. Da wurden dann statt 2 eben 4 Geschosse gebaut. So hässlich wie im Beispiel habe ich aber noch kein Haus gesehen.


    Ergänzung: Die Aufweichung bestand darin, dass alles unter dem Dach als Dachraum galt und diese nicht mehr auf die GFZ angerechnet werden mussten. Die GFZ 0,4 musste also nur für die beiden Vollgeschosse ermittelt werden. Nach BauNVO 1977 hätten Aufenthaltsräume und noch ein bisschen mehr im Dachraum auf die GFZ angerechnet werden müssen.

    Nebenan ist doch ein mehrgeschossiges Haus. Und im Grundstück daneben, in der Stadt, darf nicht mehr gebaut werden? Klingt komisch. In den "Dachgeschossen" sind aber nicht einfach nur Speicher. Das sind richtige Wohnungen, Aufenthaltsräume, die alle den Regeln entsprechen müssen. Das beißt sich doch alles mit dieser Rechtsauslegung. Ich kapiers ned.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Nebenan ist doch ein mehrgeschossiges Haus.

    "Nebenan" könnte auch der Geltungsbereich eines anderen B-Plans sein. Bei uns z.B. gilt B-Plan A, auf der Strassenseite gegenüber B-Plan B. Beide schon älter [A - Anfang 1960er, B - 1970er], aber noch gültig.

    :face_with_tongue:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • "Nebenan" könnte auch der Geltungsbereich eines anderen B-Plans sein.

    Glaube ich nicht. links und rechts (von der Straße aus gesehen) stehen Häuser mit größerer Traufhöhe, dahinter sieht man ein haus mit Balkonen im 2. OG (wobei EG anscheinend ein Hochparterre ist) . Außen herum ist also alles deutlich höher (Traufhöhe). Ich denke schon, dass das baurechtlich auch anders gegangen wäre. Vielleicht fand der Planer diese Gestaltung einfach toll/ hübsch/ gelungen....?



    Nachtrag: Gerade gesehen: Dieses dahinter liegende Haus mit dem Hochparterre ist gar kein dahinterliegendes Haus, sondern das IST das Haus......

  • Nachtrag: Gerade gesehen: Dieses dahinter liegende Haus mit dem Hochparterre ist gar kein dahinterliegendes Haus, sondern das IST das Haus......

    Das habe ich auch gerade gesehen: Das rote Dach bedeckt auch das Stück mit den Balkonen, der untere ist schön an die Fassade gebaut. Die Balkone sind nämlich zurückversetzt, wie die Dachneigung. Die Geschosse haben ein Niveau. Das EG ist hier Garage und vermutlich Nebenräume.

  • Wenn das Kind des Architekten im Büro wütet... und alle Beteiligten dank langer Zusammenarbeit nur noch blind stempeln.

    Zumindest erinnert mich die Front leicht an das, was ich mit 3-9 Jahren so gemalt habe.