An Balkontür anarbeiten - Details?

  • Hallo liebe Experten,


    ich muss Heizungsleitungen in einen Parkettboden legen (lassen). Es handelt sich um eine Holzbalkendecke. Die Gefache sind leer, bzw hat teilweise jemand Styroporplatten eingelegt. Darunter befindet sich beheizter Wohnraum. Aktuell zwar unbeheizt, aber da unten soll mal meine Mutter mit ins Haus. Die eigentliche Decke besteht also vom oben nach unten aus 5mm Stabparkett, 1,3mm Spanplatte, 1,8mm Rauspund. Diese Schicht trennt also unser Schlafzimmer vom Wohnzimmer meiner Mutter. Ich glaube das erste Problem brauche ich nicht weiter zu erläutern...

    Raumseitig gedenke ich bei ihr 15mm OSB auf die Holzbalken zu schrauben, welche ich dann mit Rigips beplanke. In die Gefache würde ich wohl Holzfaserplatten legen.

    Wenn ihr da Anregungen oder andere Ideen habt, lasst gerne hören!


    Besonders wichtig sind jetzt aber die Details Richtung Balkontür, über Mauerwerk und der Umgang mit den Holzbalken. Auf die Holzbalken würde ich die Balkontür erstmal ordentlich unterklotzen. Da ist nämlich nichts, außer Montageschaum.

    Den Rest einschäumen und dann?

    Aufs Mauerwerk und über die Holzbalken ein Streifen Dachpappe?

    Zwischen die Balken Einlegebretter (Rauspund o.ä.)?

    Ich wäre sehr dankbar über ein paar Ideen wie ich die ganze Geschichte korrekt ausführen kann. Kommen ja einige sensible Stellen zusammen....

    Wie würdet ihr das lösen?


    Ich werde auch noch einen kleinen "Holzkasten" am Schluss drüber setzen müssen um die Heizungsleitungen ganz zu verstecken. Wird so ausgehen, dass die Balkontür gerade noch aufgeht...

    • 5 mm Stabparkett
    • 1,3 mm Spanplatte
    • 1,8 mm Rauspund
    • 15 mm OSB auf die Holzbalken

    Bei Deinen ersten drei Maßangaben ist doch irgendwas faul, oder?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Bei Deinen ersten drei Maßangaben ist doch irgendwas faul, oder?

    Genau genommen gehört die Spanplatte zum Parkett, die 5mm sind die Echtholz-Nutzschicht. Jedenfalls trennen mich keine 4 cm Holz von meiner altehrwürdigen Mutter. Sowohl Luftschall, als auch und vor allem Trittschall sind brutal :wall:

  • Wenn ihr da Anregungen oder andere Ideen habt, lasst gerne hören!

    Lässt die Raumhöhe im Raum darunter eine abgehängte Decke zu? Dann würde ich den Gipskarton nicht direkt auf die OSB schrauben sondern ein paar cm abhängen und den Hohlraum (teilweise) verfüllen. Zum Rand hin (Wände) entkoppeln. Das dürfte hinsichtlich Schalldämmung das bessere Ergebnis liefern. Diese Option würde ich einmal genauer durchdenken.

    Vorher prüfen, welche Last die Balkendecke verträgt (Abmessungen der Balken? Spannweite?).

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  • Lässt die Raumhöhe im Raum darunter eine abgehängte Decke zu? Dann würde ich den Gipskarton nicht direkt auf die OSB schrauben sondern ein paar cm abhängen und den Hohlraum (teilweise) verfüllen. Zum Rand hin (Wände) entkoppeln. Das dürfte hinsichtlich Schalldämmung das bessere Ergebnis liefern. Diese Option würde ich einmal genauer durchdenken.

    Vorher prüfen, welche Last die Balkendecke verträgt (Abmessungen der Balken? Spannweite?).

    Leider ist die Raumhöhe jetzt schon grenzwertig (2,35m) - zumal der Fließestrich so schief in den ehemaligen Schweinestall gekippt wurde, dass ein Fußball Richtung Ausgang rollt. :pfusch: Da muss ich noch 10cm ausgleichen. Gottseidank ist meine Mutter ziemlich klein :grinning_squinting_face: . Ich überlege gerade ob es möglich ist das Parkett zu opfern, zwei Zentimeter Holzfaser drauf zu legen und einen neuen Bodenbelag drauf zu packen. Kostet halt alles wieder Geld was wieder mal nicht im Budget war. Aber wasmussdasmuss.

    Die Spannweite der Balken beträgt 4m. Sie sind 14cm hoch und 11cm breit. Die können schon was tragen, richtig?


    Falls du noch Anregungen für den Anschluss der Balkontür hättest wäre ich echt dankbar. Die Installateure könnten jeden Tag anrücken und ich muss das irgendwie fertig stellen...

  • Rausbrechen. Dann gibts auch wieder mehr Höhe.


    PS: Staik für Anfänger oder für Milchmädchen ?

    Zu rausbrechen: da kommt kein sinnvoller Untergrund hervor. Ich wollte auch nicht das Haus abreißen und neu bauen. Kann ich zeitlich und finanziell auch nicht.

    Wenn meine liebe Mutter mal nicht mehr ist gibt's wahrscheinlich eh ne Werkstatt.


    Zu Statik: Expertenrat an Halblaie im Forum zum ganz groben Ableiten von Handlungsempfehlungen. Ich werde keine Tonnen Estrich auf die Balken packen.

    Wenn ich sowas vorhätte würde ich mich an einen Statiker wenden.


    Zu Milchmädchen: Die werden notorisch in ihren mathematischen Fähigkeiten unterschätzt :)

  • Die Spannweite der Balken beträgt 4m. Sie sind 14cm hoch und 11cm breit. Die können schon was tragen, richtig?

    Müsste man rechnen, weiß ich nicht auswendig. Zudem ist dann auch der Balkenabstand wichtig. Wenn ich das mit der oberen Geschossdecke hier im Haus vergleiche, da sind die Balken um die 20cm hoch bei 4,5m Spannweite. Balkenabstand müsste ich nachschauen.

    Ich würde also nicht voraussetzen, dass Du beliebig Last auf die Decke bringen darfst. Die wird sicherlich nicht gleich in sich zusammenbrechen, aber wenn sie nachher durchhängt ist das auch nicht so der Brüller. Also, Vorsicht ist die Mutter der Porezellankiste.

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  • Leider ist die Raumhöhe jetzt schon grenzwertig (2,35m)

    Das ist nicht "grenzwertig", sondern nach § 43 LBO R-P (1998) für Aufenthaltsräume unzulässig:

    § 43 Aufenthaltsräume


    (1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von 2,40 m haben.

    Inwiefern legal errichtete Gebäude von vor ca. 1918 Bestandsschutz haben, entzieht sich meines Kenntnis!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das ist nicht "grenzwertig", sondern nach § 43 LBO R-P (1998) für Aufenthaltsräume unzulässig:

    Inwiefern legal errichtete Gebäude von vor ca. 1918 Bestandsschutz haben, entzieht sich meines Kenntnis!

    KI sagt Bestandsschutz. Aber vermietbar eigentlich nicht. Gut, meine Mutter hätte freies Wohnrecht. Allerdings war die Wohnung bis zu unserem Kauf vermietet. Und wir haben die Fläche ja auch als Wohnraum gekauft und bezahlt....

    Das Gebäude ist übrigens 1953 errichtet.

    Aber mein primäres Problem ist ja die Lösung zur Balkontür.

  • Müsste man rechnen, weiß ich nicht auswendig. Zudem ist dann auch der Balkenabstand wichtig. Wenn ich das mit der oberen Geschossdecke hier im Haus vergleiche, da sind die Balken um die 20cm hoch bei 4,5m Spannweite. Balkenabstand müsste ich nachschauen.

    Ich würde also nicht voraussetzen, dass Du beliebig Last auf die Decke bringen darfst. Die wird sicherlich nicht gleich in sich zusammenbrechen, aber wenn sie nachher durchhängt ist das auch nicht so der Brüller. Also, Vorsicht ist die Mutter der Porezellankiste.

    Das Achsmaß ist 63cm.

  • KI sagt Bestandsschutz.

    In (bau-) rechtlichen und komplexeren bautechnischen Fragestellungen geht der Nutzwert von KI momentan (noch) gegen Null. Es ist mir ein Rätsel, wie man sich darauf verlassen kann - noch dazu, wenn die eigene Wissensbasis eher dünn und schmal ist.

    Aber vermietbar eigentlich nicht. Gut, meine Mutter hätte freies Wohnrecht. Allerdings war die Wohnung bis zu unserem Kauf vermietet. Und wir haben die Fläche ja auch als Wohnraum gekauft und bezahlt....

    Was im Zweifel auch nur bedeuten kann, dass der Verkäufer euch mangelhaft bzw. falsch beraten hat - vielleicht, weil er es nicht besser wusste. Deshalb gibt es hier immer wieder die Empfehlung, vor dem Kauf bei der Genehmigungsbehörde den bestehenden Genehmigungsstand mit eigenen Augen zu überprüfen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Und wir haben die Fläche ja auch als Wohnraum gekauft und bezahlt....

    Off-Topic:

    Ich hab grad nen Fall auf dem Tisch, da ist ne NICHT genehmigte Wohnung von einem Notar beim Verkauf als sach- und rechtsmängelfrei beurkundet worden ;(

    Wahrscheinlich stand irgendwo "im Kleingedruckten" der Hinweis, die Bauakte sei nicht geprüft o.ä.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • In (bau-) rechtlichen und komplexeren bautechnischen Fragestellungen geht der Nutzwert von KI momentan (noch) gegen Null. Es ist mir ein Rätsel, wie man sich darauf verlassen kann - noch dazu, wenn die eigene Wissensbasis eher dünn und schmal ist.

    Was im Zweifel auch nur bedeuten kann, dass der Verkäufer euch mangelhaft bzw. falsch beraten hat - vielleicht, weil er es nicht besser wusste. Deshalb gibt es hier immer wieder die Empfehlung, vor dem Kauf bei der Genehmigungsbehörde den bestehenden Genehmigungsstand mit eigenen Augen zu überprüfen.

    Basiert dieser Rat auf gesichertem Wissen des Sachverhalts?

    Kurzum: ist die Aussage der KI sicher falsch? Diese sagt: Bestandsschutz, 2m dürfen allerdings nicht unterschritten werden, sonst kein Wohnraum mehr. Bis zu dieser Höhe wird die Fläche voll als Wohnraum angerechnet.

    Ich habe sonst keine Information und hier 100 andere Probleme. Dies ist tatsächlich nicht das Größte. :neutral_face: Leider.

  • Deshalb gibt es hier immer wieder die Empfehlung, vor dem Kauf bei der Genehmigungsbehörde den bestehenden Genehmigungsstand mit eigenen Augen zu überprüfen.

    Basiert dieser Rat auf gesichertem Wissen des Sachverhalts?

    Dieser allgemeine Rat basiert auf der eigenen gesicherten Erfahrung als Bauvorlageberechtigter, dass sich im Bestand beim Abgleich der Realität mit historischen Bauakten und auch mit noch nicht lange zurückliegenden Baugenehmigungen in mind. 50 % der Fälle teils erhebliche Abweichungen ergeben, die dann teils drastische Folgen für die Nutzung oder Umnutzung von Immobilien haben.


    Mit Deinem Objekt hat das nur insofern zu tun, als dass bei Dir aktuell ein nicht genehmigungsfähiger Zustand besteht. Handelt es sich davon unabhängig bei Deinen Baumaßnahmen im

    ... ehemaligen Schweinestall ...

    ... Mutter hätte freies Wohnrecht ...

    ... Aufenthaltsräume ...

    eventuell um eine genehmigungspflichtige Umnutzung? Ist diese auch genehmigt? Dann bestünde ohne Weiteres sicher kein Bestandsschutz!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich muss auch noch anmerken, dass ich mit KI sehr positive Erfahrungen in Rechtsfragen und auch bautechnischen Angelegenheiten (deren Korrektheit ich aus meinem Fachwissen checken kann) gemacht habe. Klar, manchmal phantasiert sie Blödsinn, aber wenn man ein wenig Ahnung hat, kann man ihr durch ein gezieltes "Verhör" auf die Schliche kommen. Es ist halt wie mit der Quellenkompetenz beim googeln.

  • Off-Topic:

    Ich muss auch noch anmerken, dass ich mit KI sehr positive Erfahrungen in Rechtsfragen und auch bautechnischen Angelegenheiten (deren Korrektheit ich aus meinem Fachwissen checken kann) gemacht habe. Klar, manchmal phantasiert sie Blödsinn, aber wenn man ein wenig Ahnung hat, kann man ihr durch ein gezieltes "Verhör" auf die Schliche kommen. Es ist halt wie mit der Quellenkompetenz beim googeln.

    Nein, KI ist kein "sicheres Wissen", sondern lediglich "Wahrscheinlichkeit" und relevante Rahmenbedingungen gehen regelmäßig unter. Mehrheitlich sind mir baurechtliche und baukonstruktive Fragen eindeutig grob falsch beantwortet worden. Und nein, KI hat nichts mit "Phantasie" zu tun, sondern nur mit Wahrscheinlichkeit.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das halbe Dorf besteht aus umgebauten Bauernhöfen und somit alten Ställen. Alles voll mit PAK und Asbest und KMF und Formaldehyd und wahrscheinlich Salpeter und Pech und Schwefel. Am besten gießen wir alles mit Beton aus und lassen es als Mahnmal stehen. Und wohnen in Zelten.

    Sorry, für meinen Zynismus, aber mich kotzt ja auch an was von 50-80 so verbaut wurde. Und wie. Ein Musterbeispiel dafür was wir mit dem Planeten gemacht haben. Es gibt keine Genehmigungen und Pläne mehr. Nichts wirklich aussagekräftiges. 58 wurde Schweinestall und Remise aus- und umgebaut.

    Bewohnt/vermietet ist der Anbau seit den 60ern. Eine Umnutzung ist es also nicht.

    Ich renoviere die Wohnung lediglich und nehme sie vom Leitungsnetz unserer Heizung um die 40qm mit einem Split Klimagerät zu beheizen. Der Schaltschrank wird noch erneuert. Dann kann meine Mutter die letzten Lebensjahre bei ihren Enkeln verbringen. Danach wird es Hobbyraum oder einer der Jungs bezieht den Raum. Wird dann also auch wieder als Schweinestall genutzt.


    Aber wie arbeite ich denn jetzt an die Balkontür an ihr Lieben? :)


    Falls noch jemand sicher weiß, dass der Bestandsschutz nicht zieht kann ich mir überlegen ob ich den Anwalt kontaktiere.

  • Interessant wäre auch wie mein Aufbau von unten (Gipskarton/OSB/gedämmte Gefache/Rauspund/Parkett) aussieht wenn unten mal NICHT mehr geheizt wird.

    Ich bräuchte also einen Aufbau der beiden Szenarien gerecht wird.

  • 58 wurde Schweinestall und Remise aus- und umgebaut. Bewohnt/vermietet ist der Anbau seit den 60ern. Eine Umnutzung ist es also nicht.

    Die juristisch relevante Frage ist hier nicht, wie das Bauwerk wann real genutzt wurde, sondern ob die seit dessen genehmigter Errichtung vorgenommen baulichen Veränderungen und Umnutzungen (Stall zu Wohnraum) beantragt und vor allem genehmigt wurden. Und dabei ist es rechtlich auch völlig irrelevant, ob die parallel stattgefundenen Veränderungen der Nachbarbauwerke genehmigt sind.


    Darüber, ob die technischen Details OK sind, würde ich erst dann nachdenken, wenn die Legalität der Baumaßnahmen generell gesichert ist - aber jeder wie er mag.

    Das halbe Dorf besteht aus umgebauten Bauernhöfen und somit alten Ställen. Alles voll mit PAK und Asbest und KMF und Formaldehyd und wahrscheinlich Salpeter ...

    Die ersten vier Stoffe sind grundsätzlich gesundheitsschädlich, der 2. und der 3. können aber so gebunden sein, dass keine Gesundheitsgefahren von ihnen ausgehen, der letzte schädigt nur immer wieder den Putz und ggf. das Mauerwerk dahinter.


    Deinen Frust kann ich verstehen, aber an den juristischen Fakten ändert der leider überhaupt nichts!

    Falls noch jemand sicher weiß, dass der Bestandsschutz nicht zieht kann ich mir überlegen ob ich den Anwalt kontaktiere.

    Bestandsschutz kann erstmal nur haben, was genehmigt wurde. Wurde die Umnutzung zum Wohnraum genehmigt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das Achsmaß ist 63cm.

    Du weißt ja, ich bin kein Statiker. Wenn ich mit meinen bescheidenen TM Kenntnissen so grob überschlage, dann hätte ich Bedenken, dass die Durchbiegung zu hoch wird. Folglich würde ich das nachrechnen (lassen), sicher ist sicher. Ich habe erst vor wenigen Jahren gesehen, wie sich so eine Decke durchgebogen hat, nachdem der Eigentümer dort sein "Home Office" eingerichtet, und 2 schwere Schreibtische aufgestellt hat. Nach gut 3 Monaten zeigten sich im Raum darunter die ersten Risse an den Stößen der Gipskartonplatten. Da hatte wohl jemand die Tragfähigkeit deutlich überschätzt. ;)

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  • Wie finde ich das denn raus - und schneide ich mir damit ins eigene Fleisch?

    Wäre der Kaufvertrag somit überhaupt gültig? Kann ich Geld zurück verlangen und statt meiner Mutter, Schweine beherbergen?

    Kann hier überhaupt rechtskräftig so lange jemand gemeldet und das Gebäude versichert gewesen sein, wenn hier keine rechtskräftige Umnutzung zum Wohnraum vorgelegen hat?

  • Du weißt ja, ich bin kein Statiker. Wenn ich mit meinen bescheidenen TM Kenntnissen so grob überschlage, dann hätte ich Bedenken, dass die Durchbiegung zu hoch wird. Folglich würde ich das nachrechnen (lassen), sicher ist sicher. Ich habe erst vor wenigen Jahren gesehen, wie sich so eine Decke durchgebogen hat, nachdem der Eigentümer dort sein "Home Office" eingerichtet, und 2 schwere Schreibtische aufgestellt hat. Nach gut 3 Monaten zeigten sich im Raum darunter die ersten Risse an den Stößen der Gipskartonplatten. Da hatte wohl jemand die Tragfähigkeit deutlich überschätzt. ;)

    Du meinst wegen den OSB von unten? Da hing eine Spanpaneelen Decke dran und Wohnraum war oben drüber seit den 50igern... ich messe mal die Balken der Holzbalkendecke vom OG des Haupthauses. Wenn ich dazu komme. Ich glaube die sind identisch. Hab da eh gerade den Boden auf. Und da sind die Gefache voll mit Lehm und Stroh. Achsmaß ist jedenfalls gleich.

  • Wie finde ich das denn raus ...

    Fachkundig anschauen (lassen).

    - und schneide ich mir damit ins eigene Fleisch?

    Das ist nicht völlig auszuschließen, aber entsprechend unverfänglich formuliert sollte sich das vermeiden lassen.

    Wäre der Kaufvertrag somit überhaupt gültig?

    Das ist eine rein juristische Frage, vielleicht für den Eric ? War denn eine genehmigte Wohnnutzung in dem Bereich eine vereinbarte Eigenschaft?

    Kann ich Geld zurück verlangen und statt meiner Mutter, Schweine beherbergen?

    Du musst hier öffentliches Baurecht und privates Immobilienrecht trennen. Beides sind teilweise parallele und unabhängige Betrachtungsbereiche ohne jede Überschneidung. (Das Finanzamt will seinen Teil vom Vermietungserlös von Räumen auch dann, wenn diese nicht als Wohnräume genehmigt, aber als solche vermietet sind.)

    Kann hier überhaupt rechtskräftig so lange jemand gemeldet und das Gebäude versichert gewesen sein, wenn hier keine rechtskräftige Umnutzung zum Wohnraum vorgelegen hat?

    Ja!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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