Hallo in die Runde,
wir möchten in unsere DHH im Wohnzimmer ein Holzöfchen einbauen lassen und haben diesbezüglich den Bezirksschornsteinfegermeister kontaktiert.
Bei 5!!!!! Kontakten und 2!!!! maliger Vorortbesichtigung kamen nun komplett unterschiedliche Aussagen...... Ja, kein Problem, nein geht nicht, doch geht es mit rund 1,50 m Verlängerung, nein ihr müsst eine Genehmigung vom Nachbarn einholen und zu guter letzt dann die Aussage, er habe einen Innungskollegen gefragt und wir bräuchten eine 5,40 Meter Verlängerung. Das alles lässt uns echt zweifeln, zumal wir uns da auch schon eingelesen haben. 🤔🤔
Mein Mann rief ihn gestern an und bat um die Berechnung, da sagte er, die habe er nicht, weil er den Kollegen gefragt habe.
Unser Haus ist so konzipiert, dass der Schornstein firstnah angeordnet ist und die Öffnung derzeit ca. 40 cm über First hinausragt. Wir haben gelesen, dass die Höhe des Austritts auf die Entfernung des Schornsteins vom First, sprich vertikal angepasst werden muss, was kein Problem darstellen würde, denn das wäre max. 1 Meter Verlängerung.
Das Nachbarhaus ist nur 8 Meter entfernt und der Sturz des höchsten Fensters liegt derzeit etwas über unserer Austrittsöffnung. Das müsste nach unserer Recherche aber 1 Meter unterhalb liegen. Die Erhöhung wäre dann aber auch noch unterhalb 2 Meter.
Darauf angesprochen sagte der Mann, die Regelung würde für uns nicht greifen. Er käme in eine andere Verordnung. Er konnte es nicht erklären.
Lüftungsöffnungen wären auch nicht nur Türen und Fenster. Auch kleinste Fugen fielen darunter, sodass man die Hausdachhöhe des Nachnarn betrachten müsse und keinen Fenstersturz. 🤔🤔
Wie ist die Regelung und wo kann man sich rückversichern?
Auch die Zwischenaussage, den Nachbarn um Erlaubnis bitten zu müssen, haben wir nirgendwo gefunden.
Kann uns jemand helfen?
Danke vorab. 🍀🍀