Abgasableitung bei Einbau eines Kaminofens

  • Hallo in die Runde,

    wir möchten in unsere DHH im Wohnzimmer ein Holzöfchen einbauen lassen und haben diesbezüglich den Bezirksschornsteinfegermeister kontaktiert.

    Bei 5!!!!! Kontakten und 2!!!! maliger Vorortbesichtigung kamen nun komplett unterschiedliche Aussagen...... Ja, kein Problem, nein geht nicht, doch geht es mit rund 1,50 m Verlängerung, nein ihr müsst eine Genehmigung vom Nachbarn einholen und zu guter letzt dann die Aussage, er habe einen Innungskollegen gefragt und wir bräuchten eine 5,40 Meter Verlängerung. Das alles lässt uns echt zweifeln, zumal wir uns da auch schon eingelesen haben. 🤔🤔

    Mein Mann rief ihn gestern an und bat um die Berechnung, da sagte er, die habe er nicht, weil er den Kollegen gefragt habe.

    Unser Haus ist so konzipiert, dass der Schornstein firstnah angeordnet ist und die Öffnung derzeit ca. 40 cm über First hinausragt. Wir haben gelesen, dass die Höhe des Austritts auf die Entfernung des Schornsteins vom First, sprich vertikal angepasst werden muss, was kein Problem darstellen würde, denn das wäre max. 1 Meter Verlängerung.

    Das Nachbarhaus ist nur 8 Meter entfernt und der Sturz des höchsten Fensters liegt derzeit etwas über unserer Austrittsöffnung. Das müsste nach unserer Recherche aber 1 Meter unterhalb liegen. Die Erhöhung wäre dann aber auch noch unterhalb 2 Meter.

    Darauf angesprochen sagte der Mann, die Regelung würde für uns nicht greifen. Er käme in eine andere Verordnung. Er konnte es nicht erklären.

    Lüftungsöffnungen wären auch nicht nur Türen und Fenster. Auch kleinste Fugen fielen darunter, sodass man die Hausdachhöhe des Nachnarn betrachten müsse und keinen Fenstersturz. 🤔🤔

    Wie ist die Regelung und wo kann man sich rückversichern?

    Auch die Zwischenaussage, den Nachbarn um Erlaubnis bitten zu müssen, haben wir nirgendwo gefunden.

    Kann uns jemand helfen?

    Danke vorab. 🍀🍀

  • Ohne das Umfeld zu kennen ist das nicht so einfach zu beurteilen.

    und wir bräuchten eine 5,40 Meter Verlängerung.

    Das kann ich so einfach nicht nachvollziehen, man müsste hier die Begründung dazu kennen. Die 5,4m Verlängerung für einen Schornstein könnte ich mir nur bei einem sehr sehr flachen Dach vorstellen. Ist das bei Euch der Fall? Ansonsten treten solche Höhen nur bei Schornsteinen auf die eben nicht firstnah sind, denn da kommt der große Abstand zum First in´s Spiel.


    An sich steht das alles in der BImSchV, genauer gesagt §19.

    Unser Haus ist so konzipiert, dass der Schornstein firstnah angeordnet ist

    d.h. Schornstein erfüllt folgende Vorgaben?:


    Zitat

    Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

    1.ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und
    2.ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.


    d.h. Bei einer Dachneigung > 20° und wenn der Schornstein sagen wir mal 1m vom First entfernt ist, müsste dieser den First um 1m überragen.


    Das Nachbarhaus ist nur 8 Meter entfernt und der Sturz des höchsten Fensters liegt derzeit etwas über unserer Austrittsöffnung. Das müsste nach unserer Recherche aber 1 Meter unterhalb liegen. Die Erhöhung wäre dann aber auch noch unterhalb 2 Meter.

    Sehe ich auch so.


    Lüftungsöffnungen wären auch nicht nur Türen und Fenster. Auch kleinste Fugen fielen darunter, sodass man die Hausdachhöhe des Nachnarn betrachten müsse und keinen Fenstersturz.

    Diese Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar. Lüftungsöffnungen sind Öffnungen die aktiv zum Lüften genutzt werden können, also Dachfenster, Balkontüren, o.ä. Irgendeine (Luft)Undichtigkeit einer Dachfläche hat damit gar nichts zu tun.


    Neben der BImSchV kann es notwendig werden, einen Schornstein trotzdem zu erhöhen, damit der Holzofen funktioniert (Zugverhältnisse). Meist wird die erforderliche Mindesthöhe aber schon durch die Länge (Höhe) im Gebäude erreicht. Die Berechnung anhand der Daten des Kaminofens sollte für einen Schornsteinfeger Tagesgeschäft sein.


    Auch die Zwischenaussage, den Nachbarn um Erlaubnis bitten zu müssen, haben wir nirgendwo gefunden.

    Dem schließe ich mich an. Es könnte sein, dass evtl. dieser Satz noch greift:


    Zitat

    Können mit der Ausführung des Schornsteins nach den Sätzen 1 bis 5 schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden, muss der Schornstein gemäß der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) unter Berücksichtigung der vorgelagerten Bebauung und der Hanglage ausgeführt werden.



    Nicht selten ergibt die Berechnung nach VDI aber eine für den Betreiber "günstigere" Ausführung, beispielsweise wenn ein Schornstein nicht firstnah gebaut werden kann. Der Nachbar könnte bei vorhandener Belästigung durch Abgase entsprechende Schritte einleiten, doch dazu muss es erst einmal zu einer nachweislichen (Geruchs?)belästigung kommen. So lange der Ofen ordnungsgemäß aufgebaut wird, kann das dem Nachbar erst einmal egal sein.


    Nebenbei bemerkt, ich habe den Eindruck hier geht es um mehr als nur um eine Verordnung oder VDI, könnte es sein, dass der Nachbar bereits meint Ärger machen zu müssen? Oder aber die Umgebungsbedingungen sind anders als von Dir dargestellt, denn ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Schornsteinfeger einfach mal so auf die Idee kommt einen 5m Schornstein zu empfehlen. Die Änderung der BIMschV ist ja nicht neu (seit 2021), das hat sich doch schon längst rumgesprochen, und gerade die Schornsteinfeger sollten den §19 auswendig herunterbeten können, für die ist das doch Tagesgeschäft.


    Sollte der Schorni nicht begründen können, warum der Schornstein nicht so (nach BImSchV) ausgeführt werden kann, dann könnte man versuchen über die HWK einen kompetenten Ansprechpartner zu finden. Es gibt auch Sachverständige die man beauftragen könnte. Es sollte sich also klären lassen, wie der Schornstein letztendlich auszusehen hat, schließlich ist in DE so gut wie alles irgendwie geregelt.

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  • Ich vermute 2 Regelungen. Brandschutz und BImSch

    Eigentlich sollte der Kaminkehrermeister wirklich alle Gesetze kennen oder zumindest wisse, wo er nachschauen muss. Es ist echt komplex geworden.


    Ich würde Euch nicht die HWK empfehlen, sondern fragt doch zuerst mal bei der Innung nach.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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