Hallo zusammen,
ich habe ein Problem, bei dem ich an meine Grenzen stoße, und hoffe auf hilfreichen Input.
Kurz der Hintergrund: Auf dem Grundstück meiner Mutter steht seit vielen Jahren eine Doppelgarage des Nachbarn. Wir sind vor etwa 5 Jahren bei einer eigenen Baumaßnahme darauf aufmerksam geworden. Wir haben das Thema offen angesprochen, doch der Nachbar war extrem stur (eher unfreundlich). Eine Einigung schien unwahrscheinlich.
Wir gingen zum Bauamt, weil ich sicher war, dass es dafür keine Genehmigung gegeben haben konnte, weil ja da schon aufgefallen wäre, dass Abstandsflächen, überbaute Flächen, etc. nicht eingehalten sind. Soweit mir bekannt, gilt: Ein ungenehmigtes Gebäude existiert rechtlich nicht, aber das Bauamt verweigert eine Stellungsnahme dazu, beruft sich auf Bestandsschutz und verweist auf alte Fotos ohne konkreten Ortsbezug als Beweis. Das war sehr frustrierend, und wir entschieden uns, einen unabhängigen Vermesser zu beauftragen, um die tatsächlichen Grenzen festzustellen.
Das Ergebnis kam erst nach ca. 10 Monaten. Zwischenfragen wurden mehr oder weniger dürftig beantwortet: Es gäbe angeblich keine Grenzpunkte, die Feststellung der Grenzen wäre schwierig, vielleicht stünde ja sogar das Gebäude meiner Mutter auf dem Grundstück des Nachbarn und eventuell laufe es auf eine Einigung der Parteien hinaus. Im letzten Telefonat mit dem Abteilungsleiter der Vermessung beim Katasteramt erfuhr ich, dass zwischenzeitlich Gespräche mit dem Nachbarn stattgefunden hätten, aber nicht mit meiner Mutter als Auftraggeberin. In einer etwas schärferen E-Mail an das Amt unterstellte ich Befangenheit und drohte rechtliche Schritte; danach ging es dann plötzlich sehr schnell. Es gab einen Termin, in dem die aktuell festgestellten Grenzen gezeigt wurden. Es stellte sich heraus, dass die Grenzen so liegen, wie sie bereits in der Flurkarte, im alten Katasterauszug und in diversen historischen Karten verzeichnet sind.
Das war eine große Erleichterung. Nun heißt es aber seitens des Katasteramts, dass die Grenzfeststellung erst zustande komme, wenn alle Beteiligten dem ermittelten Grenzverlauf zustimmen.
Und hier stecke ich fest: Wenn der Herr vom Katasteramt erklärt, dass eine unabhängige Vermessung nötig sei, um für einen Bauantrag ein gültiges Dokument einzureichen, warum hat dann die Zustimmung des Nachbarn mehr Gewicht als die Vermessung durch das Kataster- und Vermessungsamt? Wie kommen wir jetzt weiter?
Meine bisherigen Optionen, Ideen oder Bedenken:
- Rechtsweg/Anwalt einschalten, um eine gerichtliche Feststellung der Grenze zu erzwingen?
- Gibt es formal festgelegte Prozesse, wie Einvernehmen zwischen den Parteien hergestellt wird, ohne dass der Nachbar zustimmt?
- Welche Rolle spielt Bestandsschutz heute wirklich, wenn die Grenzverhältnisse eindeutig in Flurkarte und Katasterauszug verzeichnet sind?
- Erfahrungen mit mediationsähnlichen Verfahren oder Schlichtung in solchen Fällen?
Ich freue mich über praxisnahe Hinweise, konkrete Vorschläge oder ähnliche Erfahrungen. Vielen Dank im Voraus!