Baurecht bei Teich/Schwimmteich in Bayern

  • Hallo zusammen,

    In der BayBO 2025 ist ja für Schwimmbecken die 100m³ Grenze für verfahrensfreiheit weggefallen (siehe Seite 10: https://www.byak.de/data/Recht/Synopse_BayBO.pdf).
    Bei einem SChwimmteich könnte man noch von einem "Schwimmbecken" ausgehen - aber was ist mit einem Zierteich?
    Zu dem steht da gar nichts. Ist das keine bauliche Anlage? Und wenn doch.. => BG erforderlich?

    Innenbereich, §34. (in meinem Fall).

  • Den Zierteich würde ich unter Art 57 (1) 10 e) BayBO einordnen.

    "Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung, die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, ausgenommen Gebäude und Einfriedungen."


    P.S.: In Bayern scheinen Abgrabungen keine baulichen Anlagen zu sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • P.S.: In Bayern scheinen Abgrabungen keine baulichen Anlagen zu sein.

    In Bayern gilt für Abgrabungen das Abgrabungsgesetz. Abgrabungen bis 2 m Tiefe und 500 qm sind verfahrensfrei. Damit sollte der Gartenteich kein Problem sein.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Nächstes Projekt?

    alter Traum, steht schon immer auf der Agenda und die Kinder können mittlerweile schwimmen...

    Schwanke immer zwischen Pool und Schwimmteich.

    Aktueller Plan: großer Schwimmteich + kleiner beheizter Hottub (runder Whirlpool, kein GFK Bomber..)

    Krankt ein wenig daran dass ich mir das Entwurfstechnisch nicht zutraue, soll am Ende ja stimmig und schön sein und niemanden finde den ich da vertrauensvoll beauftragen kann...

  • Für die Ausführung wäre doch wasweissich der richtige. Und eine begnadete Landschaftsarchitektin sollte es doch auch geben! Wo wohnt ihr gleich?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es gibt auch begnadete schwimmteichbauer in Bayern die einen Entwurf hinbekommen( die meisten haben Landschaftsarchitekten an der Hand)

    Die Frage ist erstmal,was versteht man unter großer Schwimmteich,was muss der können,(klasse 1-5) ....

    Ausserdem bin ich vor ein paar Tagen an Amberg vorbeigefahren....auf dem weg nach Marienbad :eek:

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Schön, dass es in Deutschland so schön geregelt ist

    war lange nicht geregelt und das war seeeehr schlecht.

    wir haben uns gefreut , als die klassifizierung erstellt wurde UND sie kam ausnahmweise nicht von oben.


    ein schwimmteich ist erstmal wasser. und danach fangen die unterschiede an.


    ein haus definieren : hat ein dach , eine tür , und fenster ....... hat sofort jeder ein ganz klares bild und weiss genau bescheid :face_with_tongue:

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer