Schönen guten Tag, ich habe letztes Jahr ein Fließen Auftrag angenommen mit neuer Toilette einbauen. Ich habe die Kundin darüber über die Mängel informiert, und sie wollte aber den Grundbetrag von 3200 Euro nicht überziehen da sie kein Geld habe. Jetzt habe ich von ihrer Seite ein Gutachten bekommen, wo ich darauf Stellung nehmen solle Wegen der Mängel sie da sind, weil sie nicht mehr bezahlen möchte. Bräuchtet ringend Hilfe für das Gutachten zu erstellen.
Fliesenleger Gutachten
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In Kurzform: Nimmer Dir einen Anwalt, alles andere ist Zeitverschwendung.
Ich habe die Kundin darüber über die Mängel informiert,
Was meinst Du mit Mängeln? Gab es schon Schäden, so dass Du Deine Arbeit nicht fachgerecht ausführen konntest? Hast Du das der Kunden nachweislich mitgeteilt?
wo ich darauf Stellung nehmen solle Wegen der Mängel sie da sind,
Schon wieder Mängel? Handelt es sich dieses Mal um eine mangelhafte Ausführung Deiner Arbeit? Wenn ja, dann musst Du diese natürlich beseitigen. Handelt es sich um bereits vorhandene Mängel auf die Du (s.o.) nachweislich hingewiesen hast, dann bist Du dafür natürlich nicht verantwortlich.
An sich solltest Du als Fachmann die Mängelliste der Kundin überprüfen können, ansonsten solltest Du einen sachverständigen Kollegen fragen. Eine Anfrage bei der Handwerkskammer könnte auch hilfreich sein. -
- Verstehe ich Dich richtig, dass Du einen Auftrag abweichend von den "a.R.d.T." (anerkannten Regeln der Technik) ausgeführt hast, um im von der AG vorgegebenen Kostenrahmen zu bleiben, nachdem Du die Auftraggeberin von den Abweichungen und den aus ihnen resultierenden Risiken konkret und nachweisbar informiert hast?
- Verstehe ich weiter richtig, dass Dir nun von der AG mit einem schriftlichen Gutachten Mängel (= Abweichungen von den a.R.d.T., s.o.) vorgehalten werden, deren wegen Dir jetzt ein Teil des offenen Werklohnes nicht bezahlt wird?
- Verstehe ich Dich schließlich richtig, dass Du nun hier Unterstützung für das Schreiben einer fachtechnisch begründeten Entgegnung zum Gutachten suchst?
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Jetzt habe ich von ihrer Seite ein Gutachten bekommen,
Handelt es sich tatsächlich um ein "Gutachten"? Wer hat das ausgefertigt (Kundin, Nachbar, Handwerker, Sachverständiger)?
Oder ist es nur eine Mängelliste die von der Kundin verfasst wurde?
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ist ein Direktes Gutachten von einem Gutachter.
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ist ein Direktes Gutachten von einem Gutachter.
Kannst Du das bitte anonymisiert hier einstellen, damit wir uns einen Reim darauf machen können?
ich habe letztes Jahr ein Fließen Auftrag angenommen
Und Du bist selbständiger Fliesenleger?
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ist ein Direktes Gutachten von einem Gutachter.
Keine Ahnung was ein "direktes" Gutachten ist, aber wenn sich ein Kunde schon die Mühe macht einen Sachverständigen zu beauftragen, dann kann man wohl davon ausgehen, dass es nicht nur um Kleinigkeiten handelt. Jetzt stellt sich die Frage, ob Du als Betrieb für die dort genannten Mängel verantwortlich bist. Wenn ja, dann musst Du auch den Kopf dafür hinhalten. Wenn nein, dann kannst Du die Verantwortung dafür zurückweisen.
Wie schon geschrieben, solltest Du als Fachmann die Mängel selbst einschätzen können, schließlich gibt es dafür Normen und Fachregeln, die Dir bekannt sein sollten. Wenn Dir zudem ein Gutachten vorliegt, dann sollten dort sowieso alle Details stehen.Welche juristischen Wege Dir offenstehen, das kann Dir ein Anwalt für Bau- und Architektenrecht erklären, nachdem er Deinen Vertrag mit der Kundin, sowie das Gutachten geprüft hat. Unter Umständen kann es sinnvoll sein hier einen eigenen Sachverständigen zu bemühen.
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ja mach ich nebenberuflich.
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ja mach ich nebenberuflich
Was machst Du nebenberuflich, das Gutachten einstellen?
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darüber über die Mängel informiert
Welche Mängel wurden der Kundin vorher angezeigt? Wie soll hier irgendwer sonst zu einem Gutachten, das vielleicht noch kommt, Stellung nehmen, selbst wenn er/sie wollen würde?
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Was machst Du nebenberuflich, das Gutachten einstellen?
Fliesenleger.
Mir schwant Übles.
Wie soll hier irgendwer sonst zu einem Gutachten, das vielleicht noch kommt, Stellung nehmen, selbst wenn er/sie wollen würde?
Das Gutachten liegt doch angeblich schon vor.
Jetzt habe ich von ihrer Seite ein Gutachten bekommen, wo ich darauf Stellung nehmen solle Wegen der Mängel sie da sind, weil sie nicht mehr bezahlen möchte.
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Der TO macht es nebenberuflich, also kein Meister (gibt es den Meisterzwang für Fliesenleger überhaupt noch?), kein richtiger Betrieb. Hat es überhaupt einen richtigen Auftrag mit Auftragsbestätigung gegeben? Hast Du die Mängel schriftlich bei der Auftraggeberin angezeigt?
Wenn Du nichts schriftliches hast, dann hat dich die AG knall hart über den Tisch gezogen. Du hast trotz Mängel, mit denen Deine Arbeiten nicht nach den allgemeinen Regeln der Technik (ardt) ausgeführt werden konnten, trotzdem nach Wunsch der AG ausgeführt, wahrscheinlich ohne schriftliche Freischreibung. Jetzt hast Du etwas für deine spätere Karriere in dem Job gelernt.
Halte Dich immer an die ardt
Wenn es Probleme gibt, immer schriftlich angeben.
Mach nie Arbeiten entgegen der ardt.
Wenn es nach ardt nicht zu machen ist, nehme den Auftrag nicht an!
Wenn es Dinge gibt die über Deine Fähigkeiten hinaus gehen, nimm den Auftrag nicht an!
Definiere Deinen Auftrag immer schriftlich und ausführlich und halte Dich nur an dem was schriftlich ausgemacht wurde.
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Das Gutachten liegt doch angeblich schon vor.
Dem TE, aber hier nicht!
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Der TO macht es nebenberuflich, also kein Meister (gibt es den Meisterzwang für Fliesenleger überhaupt noch?), kein richtiger Betrieb.
Da das Fliesenleger-Handwerk in D seit dem 01.01.2020 wieder meisterpflichtig ist, ist der TS entweder Meister des Fliesenleger-Handwerks oder mind. im Graubereich des Gewerbes unterwegs, wenn nicht sogar in der Schwarzarbeit. Als Handwerksmeister müsste Pk05 die Fachgerechtigkeit seiner Arbeit vollständig selbst einschätzen können und deshalb auch keine Hilfe für die Lektüre und Bewertung des Gutachtens benötigen. Andernfalls könnte dieses Erlebnis dem TS zeigen, dass der Meisterbrief mehr nur als ein „nice-to-have“ ist.
Du hast trotz Mängel, mit denen Deine Arbeiten nicht nach den
allgemeinenRegeln der Technik (ardt)„(allgemein) anerkannten Regeln d.T.“ (feststehender Rechtsbegriff)!
ausgeführt werden konnten, trotzdem nach Wunsch der AG ausgeführt, wahrscheinlich ohne schriftliche Freischreibung. Jetzt hast Du etwas für deine spätere Karriere in dem Job gelernt.
Halte Dich immer an die ardt …
so isses!
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SRB Rechtsanwälte in Pforzheim & Baden-BadenWillkommen in der SRB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Pforzheim und Baden-Baden. Unsere Fachanwälte bieten Ihnen ein hohes Maß an Spezialisierung und…www.srb-anwaelte.deFliesenlegerarbeiten unterliegen der Meisterpflicht.
Der TE führt die Fliesenverlegung nach eigenen Angaben " nebenberuflich " aus. Außerdem ist seine Sachverhaltsschilderung laienhaft und wirkt hilf- und ahnungslos. Das könnte darauf hindeuten, dass der TE kein in der Handwerksrolle eingetragener Fliesenlegermeister ist und er auch über keine fortwirkende Erlaubnis zur Ausübung dieses Handwerks aus der Zeit vor ( Wieder- ) Einführung Meisterpflicht verfügt.
Das würde dann bei Kenntniserlangung der Handwerkskammer zu einem Bußgeldverfahren führen.
Der Werkvertrag wäre hingegen nur dann unwirksam, wenn ( auch ) die AG bei Vertragsabschluß von dem Fehlen des Meistertitels Kenntnis gehabt und dies zu ihrem Vorteil ausgenutzt hätte ( z.B. ungewöhnlich niedrige Vergütung ). Beweispflichtig hierfür wäre der TE. Im Falle der Nichtigkeit des Vertrags bekäme der TE keine Vergütung und die AG hätte keinerlei Ansprüche gegen den TE.
Hatte die AG keine Kenntnis, ist der TE gewährleistungspflichtig, es sei denn, er hat die AG bei Vertragsabschluß eingehend und umfassend darüber belehrt, dass und warum er mit den in Rede stehenden 3.200,00 € keine mangelfreie Arbeit abliefern kann und die AG mit einer mangelhaften Ausführung einverstanden gewesen sein sollte. Die Beweislast für eine dahingehende Belehrung der AG läge im Streitfall ebenfalls beim TE.