Die aus konstruktiven Gründen erforderliche bituminöse Abdichtung der begehbaren begrünten Decke einer 30 Jahre alten weissen Wanne (TG) wird erneuert. Dabei zeigt sich, dass an einem Punkt im Abstand von wenigen Zentimetern zwei Elektrokabel nachträglich durch hierfür gebohrte Löcher in der StB-TG-Außenwand (wW) und bituminösen Abdichtung gefädelt wurden. Diese Bohrungen sind seither offen und lassen offensichtlich bei Wasseranstau kräftig Wasser durch. Entdeckt wurde dieser kräftige Wassereintritt während eines Starkregenereignisses unmittelbar vor Beginn der Erneuerungsarbeiten, als im betroffenen Bereich aber noch nicht gearbeitet worden war.
Nachträgliche Kernbohrungen sind dort räumlich kaum möglich und nachträglich gesetzte Ringraumdichtungen teuer, hier allein auch problematisch, da sie in purer wW + in Schwarzabdichtung sitzen. Der Dachdecker schlägt vor, nach der Verarbeitungsrichtlinie sowieso bei ihm beauftragter Flüssigkunststoffanarbeitungen mit Flüssigkunststoff zu arbeiten. Gibt es grundsätzliche Bedenken hiergegen?