Parkett an Terrassentür

  • Hallo Miteinander,


    einige Wochen nach der Abnahme der Neubauwohnung vor ca 2,5 Jahren war mir aufgefallen, dass das Parkett mit dem schmalen Streifen an dem Bauteil Terrassentür nicht ganz optimal ist, es aber leider nicht als Mängel angezeigt.


    Mir ist nun bei Betrachtung aus der Nähe so richtig „das gesamte Ausmaß“, also die Fuge am schmalen Streifen und das nicht richtig aufgetragene Silikon aufgefallen. Der Bauträger sagt, er könne sich dem Mangel nicht annehmen, da es bei der Übergabe nicht bemängelt wurde.


    Das Silikon wird auch schon immer poröser und bröckelt ab. Das ist aber nach 2,5 Jahren nicht normal, auch wenn Silikon eine Wartungsfuge ist, oder?


    Wenn das nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verlegt wurde, habe ich dann trotzdem Gewährleistung auch wenn es nicht in der Abnahme bemängelt wurde?

  • habe ich dann trotzdem Gewährleistung auch wenn es nicht in der Abnahme bemängelt wurde?

    Jaein. Die Aussage des BT ist Unsinn. Das Recht/Anspruch auf Gewährleistung verfällt nicht mit der Abnahme. Ich vermute er meinte damit etwas anderes, und zwar dass die Fuge als Wartungsfuge nicht der Gewährleistung unterliegt. Vereinfacht gesagt, sie wurde korrekt erstellt (Du hast das abgenommen) und danach ging die Verwantwortung dafür an Dich über (Wartungspflicht).


    Die Frage ist also, ob so eine Fuge mit elastischem Fugenfüller eine Wartungsfuge ist und überhaupt der Gewährleistung unterliegt, und wenn ja, wie lange. Schau mal in Deinen BT Vertrag ob da etwas zum Thema "Fugen" zu finden ist, ob diese mit der Begründung "Wartungsfuge" aus der Gewährleistung ausgeschlossen wurden. Bei einer Badsanierung habe ich so etwas schon einmal gelesen, muss aber zugeben, dass ich mir damals nicht viel dabei gedacht habe.

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  • Deswegen mein Rat, in den Vertrag schauen, ob dort etwas zu diesem Thema steht. Wenn der BT automatisch die Gewährleistung ablehnt, dann kennt er entweder seinen Vertrag besser als die TE, oder er versucht es einfach einmal. Sollte letzteres zutreffen dann könnte man vielleicht da ansetzen. Wurde hingegen alles haarklein zwischen den Parteien vereinbart, dann ist es wohl einfacher man holt sich eine Tube Acryl und erneuert den Kram, zukünftig muss man das sowieso machen oder man holt jemanden dafür.

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  • Die Frage ist also, ob so eine Fuge mit elastischem Fugenfüller eine Wartungsfuge ist und überhaupt der Gewährleistung unterliegt, und wenn ja, wie lange. Schau mal in Deinen BT Vertrag

    Lt. Vertrag besteht keine Sachmängelhaftung bei Verschleißteilen, wo Wartungsmaßnahmen erforderlich werden. Des Weiteren heißt es, dass dauerelastische Fugen Wartungsfugen sind und daher stetig gewartet werden müssen.


    Aber nach dem kurzen Zeitraum ist das schon so porös? Und der schmale Parkettstreifen ist doch auch sehr unglücklich, auch mit der Spalte zum anderen Parkett. Daher die Frage mit den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den Bauträger so zu überzeugen, tätig zu werden.


    Wenn ich in den sauren Apfel beißen muss, was kann ich als wirkliche Bau-/ Handerwerkerlaiin selber ausbessern? Silikon zu den Bauteilen Fenstern / Terrassentür rauskratzen und erneuern und die Spalte zwischen den Stäbchen mit Fugenkitt ausbessern? (Sorry, in diesem Forum eine vielleicht triviale und unqualifizierte Frage :grinning_face_with_smiling_eyes:).

  • Aber nach dem kurzen Zeitraum ist das schon so porös? Und der schmale Parkettstreifen ist doch auch sehr unglücklich, auch mit der Spalte zum anderen Parkett. Daher die Frage mit den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den Bauträger so zu überzeugen, tätig zu werden.

    Wie gesagt - Vorsicht.

    Ich sehe hier keine Wartungspflicht, sondern den Versuch, sich aus der Gewähr zu schleichen.


    Der schmale Streifen wäre nur bei anderslautender vorheriger Planung zu beanstanden und die Fuge kommmt wahrscheinlich durch Silikon und die nicht erfolgte Aklimatisierung des Parketts vor Verlegung sowie die anscheinend auch nicht erfolgte CM Freimessung vor der Verlegung (Estrich sinkt ab)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Aber nach dem kurzen Zeitraum ist das schon so porös?

    Wartungsintervalle zumindest bei Badezimmern typ. 2 Jahre soweit ich weiß, komplette Erneuerung alle 8 Jahre, so stand es in einem Hinweisblatt das der Handwerker bei einer Badrenovierung übergeben hat. Das wäre in meinen Augen einmal grob die Marschrichtung. In Deinem Fall ist die Fuge kaum einer Belastung ausgesetzt, so dass man hier mit einem längeren Wartungsintervall argumentieren könnte.


    Ob die Formulierung in Deinem Vertrag einer rechtlichen Überprüfung standhält? Das kann ich nicht sagen, dafür gibt es Anwälte. Ich (Vorsicht, jur. Laie) könnte mir vorstellen, dass die Formulierung nicht ausreicht, da zu unbestimmt. Was heißt "stetig" gewartet? Man kann nicht jeden Tag die Fugen kontrollieren, macht auch niemand. Wie ist die Wartung auszuführen? Ich würde mal sagen, als Laie kannst Du anhand dieser mageren Informationen nicht entscheiden, welche Fuge nun tatsächlich eine Wartungsfuge ist, und wie die Wartung auszusehen hat, zumindest sofern Dir nicht parallel irgendwelche Broschüren/Anleitungen dazu übergeben wurden. Aber wie gesagt, ich bewege mich da auf dünnem Eis, es ist gut möglich, dass Juristen das anders sehen. Da könnte Eric sicherlich ein paar Zeilen dazu schreiben.

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  • Auf Grund der Fotos und der ungenauen Beschreibung in #1 musste ich meine Glaskugel befragen...


    Glaskugel sagt.... Terrassentür = Hebeschiebetür "Sonnenseite", Außen dunkelfarbig, "Furchtbar" Lange/Breite Aluminium schwelle...


    Stichwort:

    Unvermeidliche Thermische Längen Änderungen = die "Dichtstofffuge" aus... (?) ist stark belastet = Wartungsfuge = darüber lässt sich streiten.

  • Glaskugel sagt.... Terrassentür = Hebeschiebetür "Sonnenseite", Außen dunkelfarbig, "Furchtbar" Lange/Breite Aluminium schwelle...

    Hebeschiebetür, Sonnenseite und lange Schwelle ist richtig.

  • Bei dem Schadenbild vom Foto oben kommt mir ein ganz anderer Verdacht:

    Ist das Profil VERNÜNFTIG unterklotzt? Nicht, das das rauf und runter geht wie eine Dritt-Welt Schiene

    Auf welchem Bild bzw. Anhaltspunkt beruht der Verdacht? Was sind denn Anzeichen dafür, dass es nicht richtig unterklotzt wurde?

  • Der schmale Streifen wäre nur bei anderslautender vorheriger Planung zu beanstanden und die Fuge kommmt wahrscheinlich durch Silikon und die nicht erfolgte Aklimatisierung des Parketts vor Verlegung sowie die anscheinend auch nicht erfolgte CM Freimessung vor der Verlegung (Estrich sinkt ab)

    Sind Aklimatisierung des Parketts und CM-Messung Pflichtprogramm? Wird das Ergebnis der CM Messung dokumentiert?

  • Sind Aklimatisierung des Parketts und CM-Messung Pflichtprogramm? Wird das Ergebnis der CM Messung dokumentiert?

    Ja, Ja und Ja.

    Auf welchem Bild bzw. Anhaltspunkt beruht der Verdacht?

    Nicht auf einem speziellen Bild, sondern der Auskunft

    Hebeschiebetür, Sonnenseite und lange Schwelle ist richtig.

    und langjähriger Erfahrung damit, wie es gut und wie es schlecht ausgeführt wird.


    Was sind denn Anzeichen dafür, dass es nicht richtig unterklotzt wurde?

    Höhenbewegung beim Schieben oder Drauftreten :eek: :rb: :worried_face:

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