Hallo Miteinander,
einige Wochen nach der Abnahme der Neubauwohnung vor ca 2,5 Jahren war mir aufgefallen, dass das Parkett mit dem schmalen Streifen an dem Bauteil Terrassentür nicht ganz optimal ist, es aber leider nicht als Mängel angezeigt.
Mir ist nun bei Betrachtung aus der Nähe so richtig „das gesamte Ausmaß“, also die Fuge am schmalen Streifen und das nicht richtig aufgetragene Silikon aufgefallen. Der Bauträger sagt, er könne sich dem Mangel nicht annehmen, da es bei der Übergabe nicht bemängelt wurde.
Das Silikon wird auch schon immer poröser und bröckelt ab. Das ist aber nach 2,5 Jahren nicht normal, auch wenn Silikon eine Wartungsfuge ist, oder?
Wenn das nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verlegt wurde, habe ich dann trotzdem Gewährleistung auch wenn es nicht in der Abnahme bemängelt wurde?