weiss einer ob es verpflichtende Fristen zur Ausführung für eine genehmigte Bordsteinabsenkung gibt?
Weiter ist noch die Frage,ob es zulässig ist ,wenn man/frau nicht die üblichen 3m plus 2 Flügelsteine haben möchte,sondern 1-2 m mehr, nicht zeitnah annimmt ,mit einer Ablehnung des Antrages zu drohen.