Hallo, ich habe einen Pool von 8 × 4 m x 1,50 tiefe in meinen Garten mauern lassen. Dieser Pool hat zu meinem Nachbarn einen Abstand von 2,75 m. Ich lebe in Thüringen und bin mit meinem Nachbarn nicht gerade befreundet. Jetzt hab ich hier im Internet gelesen, dass der Abstand circa 3 Mieter betragen soll. Empfiehlt ihr, dass ich eine weitere Mauer einziehe, die circa 25 cm breites, um genau auf diese 3 m Abstand zu kommen? Pumpen sind bei mir im Haus im Keller und sind somit keine Geräuschbelästigung für meinen Nachbarn.
Abstandsgrenze, Poolbau
-
-
Sofern mein Hirnschmalz ausreicht, sollte das Vorhaben verfahrensfrei sein. § 63 Abs. 1 Nr. 6f ThürBO
Aus § 6 ThürBO kann ich nichts zu Abstandsflächen herleiten.
Jetzt hab ich hier im Internet gelesen, dass der Abstand circa 3 Mieter betragen soll.
Eventuell falsch gelesen?
P.S.: Der Abstand kann da ja erheblich variieren. Insbesondere bei klein- oder großwüchsigen Mietern

-
Im Internet steht, es sollte ein Abstand von 3 m zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Alles etwas schwammig und ich bin unsicher.
-
Im Internet steht,
Ja, da findet man vieles. Nicht alles ist richtig.
-
Allgemeiner Rat, da ich von der Thematik auch keine Ahnung habe: Schau mal in die entsprechenden Gesetze. Diesem Rat gebe ich auch in meinen Schulungen des GEG.
Auf welche Gesetze verweisen denn die Internetrecherchen?
Btw verfahrensfrei heißt nicht regelfrei.
-
Im Internet steht
WO????
-
WO????
irrelevant.
Gerade im Poolbaubereich tummeln sich viele DIY, und genausoviele ahnungslose Schreiberlinge, die abgeschriebene Binsenweisheiten mit eigenem Halbwissen anreichern um möglichst viele Klicks zu generieren.
Und natürlich wird hier nicht korrekt auf (nicht vorhandene) Rechtsgrundlagen verwiesen.
Beispiel: https://www.allrecht.de/alles-…-ist/pool-baugenehmigung/
Natürlich stimmt es, dass das Konfliktpotential mit steigendem Abstand abnimmt. IMO steigt auch der eigene Nutzungswert an
Ich würde einen Teufel tun und meinen Pool grenznah setzen..Relevante Abstandsflächen löst ein herkömmliches Schwimmbecken idR auf jeden Fall nicht aus. Weder ein Gebäude, noch oberirdisch.
Zitat von §6 Musterbauordnung1Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten.
-
Relevante Abstandsflächen löst ein herkömmliches Schwimmbecken idR auf jeden Fall nicht aus. Weder ein Gebäude, noch oberirdisch.
Oh konträr. Die MBO gilt nicht. sgelten die jeweiligen LBOs
In Nds z.B. die NBauO
Hier z.B. § 5.
Auszug aus (1)
Zitat2Satz 1 gilt entsprechend für andere bauliche Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, und Terrassen, soweit sie jeweils höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind.
Das kann auch ein oberirdischer Pool sein
Thüringer LBO [gilt beim TE] hab ich jetzt nicht parat
-
Ja, da wäre jetzt interessant zu wissen, ob der Pool in den Boden eingelassen ist bzw. wie weit er aus dem Boden herausreicht.
-
Thüringer LBO [gilt beim TE] hab ich jetzt nicht parat
Zitat(1) Zur ausreichenden Belichtung und Belüftung sind vor den Außenwänden von Gebäuden Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Für bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gilt Satz 1 gegenüber Gebäuden und Nachbargrenzen entsprechend. .......
Das könnte vor allen Dingen auch dann interessant werden, wenn der Pool zusätzlich eine, wenn auch nur zeitweise genutzte, Überdachung bekommt.
Unabhängig davon wäre es auch möglich, dass es in einem BPlan irgendwelche Festlegungen dazu gibt. Nachbarrecht gibt es auch noch. Ich gehe aber davon aus, dass der TE das (vorher) alles verifiziert hat, auch wenn das eigentliche Vorhaben verfahrensfrei ist. Wenn nicht dann sollte er das schleunigst nachholen, auch wenn er mit seinen 2,75m wohl auf der sicheren Seite ist.
Ich würde einfach mal das Bauamt anrufen, das dürfte die schnellste Möglichkeit sein wie man zu einer zuverlässigen Einschätzung kommt. Danach kann man dann immer noch Papier hin und her schicken, falls erforderlich.
-
Ich würde einfach mal das Bauamt anrufen, das dürfte die schnellste Möglichkeit sein wie man zu einer zuverlässigen Einschätzung kommt. Danach kann man dann immer noch Papier hin und her schicken, falls erforderlich.
Da bist du aber sehr optimistisch

Fest aussagen bekommt man da doch nicht telefonisch.
Aussagen am Telefon sind da auch sehr unverbindlich.
-
Ich dachte dabei auch nicht an eine verbindliche Aussage, deswegen ja mein Hinweis, dass man dann immer noch Papier hin und her schieben kann. Es geht ja erst einmal darum, dass man eine qualifizierte Einschätzung bekommt, und die Aussage dürfte besser sein als das was man über Tante Google oder irgendwelche Social Media Kanäle findet, zumal wenn man die Details gar nicht einschätzen kann. Auch die Beiträge hier im Forum können nicht rechtsverbindlich sein, denn man hat ja nur ein paar Zeilen die der TE verfasst hat, und selbst mit vielen Nachfragen kann man sich selten ein umfassendes Bild von der Lage machen.
-
Danke für den vielen Input, der Pool ist komplett ins Erdreich gebaut.
-
der Pool ist komplett ins Erdreich gebaut.
Dann ist doch alles in Ordnung oder liegt das Grundstück im Außenbereich?
-
Nein, liegt nicht im Aussenbereich
-
Danke für den vielen Input, der Pool ist komplett ins Erdreich gebaut.
Auf jeden Fall braucht es dann keine
Abstandsflächen.
-
Wenn es keinen BPlan gibt dann fällt mir auch nichts mehr ein, was dem Pool entgegenstehen könnte. MIt den 2,75m ist der TE auf der sicheren Seite, da kann man wohl ausschließen, dass durch die Nutzung das Nachbargrundstück beeinträchtigt wird. Die LBO gibt auch grünes Licht. Evtl. Wasserschutz(gebiet)? Meine Glaskugel gibt nichts mehr her.
