Statik für den Ausbau eines Dachbodens / Nutzlast erhöhen

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu den Unterlagen meines Statikers. Mir ist bewusst, dass ich dies auch direkt mit ihm besprechen kann, was ich auch noch tun werde, aber ich würde gerne vorab eine zweite Meinung einholen.

    Ich versuche aktuell, die Statik Unterlagen zu verstehen, stoße dabei jedoch an einigen Stellen auf Unklarheiten und frage mich, ob die Angaben so korrekt und üblich sind.


    Kurz zum Hintergrund:

    Wir haben ein freistehendes Einfamilienhaus aus dem Jahr 1972 gekauft. Das Gebäude besteht vollständig aus Porenbetonplatten, sowohl die Wände als auch die Decken. Lediglich das Kellergeschoss ist in Gussbeton ausgeführt.

    Das Haus verfügt über ein Keller-, Erd- und Dachgeschoss. Das Dachgeschoss wurde bislang nicht als Wohnraum genutzt und soll nun ausgebaut werden.

    Problematisch ist dabei, dass die Decke über dem Erdgeschoss, anders als die Kellerdecke, nur aus 15 cm starken Porenbetonplatten besteht. Daher liegt die zulässige Nutzlast lediglich bei 100 kg/m². Aus diesem Grund muss die Decke von unten durch Stahlträger verstärkt werden.

    Zusätzlich sind an einigen Stellen größere Wanddurchbrüche geplant, ebenso ein Deckendurchbruch zum Dachgeschoss für eine neue Treppe (derzeit nur Dachluke vorhanden).

    Ich habe nun einen Auszug aus der neuen Statik vorliegen.

    Es geht konkret um einen Sturz für einen Wanddurchbruch.


    Zunächst die grundsätzliche Frage:

    Ist es üblich, dass in der Statik die Trägerlänge ohne die Auflager angegeben wird? Bedeutet das, dass ich bei der Bestellung der Stahlträger das Auflagermaß selbst hinzurechnen muss? Denn die Länge ist immer nur genau so lang wie die Lücke, die der Träger füllen soll. Mit diesem Maß würde er also nirgendwo aufliegen.

    Laut Statik soll hier ein HEA 120 verwendet werden, mit einem Auflager von 30 cm auf beiden Seiten. Ich verstehe das so, dass der Träger 30 cm tief auf der Wand aufliegen soll.

    Gehe ich jedoch eine Seite weiter, steht dort, dass konstruktiv ein HEA 160 gewählt wurde, vermutlich, weil an anderen Stellen ebenfalls HEA 160 verwendet wird, sodass es eine Flucht ist.

    Dort steht aber nun etwas von einer Auflagerbreite von 25 cm und von Lastausbreitungsplatten mit 0,2 m Breite, die auf die gesamte Wandstärke verteilt werden sollen.

    Ich deute das so, dass der Träger nun 25 cm tief aufliegt, und eine 20 x 25 cm Stahlplatte daruntergelegt wird, um die Last auf die Wand zu verteilen.

    Ich frage mich nun:

    Wurde die Auflagertiefe gekürzt, weil ein größerer Träger (HEA 160 statt 120) gewählt wurde?


    Ein zweites Beispiel:

    Im Wohnzimmer wird eine Stahlträgerkonstruktion mit drei Unterzügen und zwei Rundstützen eingebaut, um die Decke statisch zu entlasten und die zusätzliche Last aus dem Dachgeschoss abzufangen.

    Hier ist zunächst eine Auflagertiefe von 10 cm auf der Außenwand angegeben. Gehe ich aber eine Seite weiter, steht dort wieder ein anderes Maß, nämlich 15 cm und ebenfalls der Hinweis auf eine Platte zur Lastverteilung auf 25 cm Wandbreite.

    Dabei bleibt der gewählte Träger weiterhin ein HEA 160, hier wurde also konstruktiv nichts geändert.

    Meine Fragen daher:

    • Warum verändern sich diese Maße?

    • Oder interpretiere ich die Angaben möglicherweise falsch?

    Ich danke euch schon jetzt für eure hilfreichen Rückmeldungen!

    Viele Grüße

    Cedric

  • Das Dokument, aus dem Du zitierst ist ein statischer Nachweis. Dort werden detailliert einzelne Bauteile bzw. Konstruktionen nachgewiesen. So eine Statik ist keine Ausführungs- oder gar Werkplanung. Für den Laien also keine Einkaufsliste!


    Die doppelten Begriffe Breite sind etwas missverständlich. Aus dem Nachweis geht es aber hervor, wie groß die Auflager sein müssen und ob weitere Maßnahmen notwendig sind.


    Ich würde das Gespräch mit dem Nachweisersteller suchen.


    Hier im Forum sind einige TWP unterwegs, vielleicht mag sich noch ein Experte äußern.

  • Zunächst die grundsätzliche Frage:

    Ist es üblich, dass in der Statik die Trägerlänge ohne die Auflager angegeben wird?

    Ja, denn relevant für den Standsicherheitsnachweis ist primär die Bauteil frei überspannte Strecke, nicht dessen Lieferlänge, obwohl diese natürlich auch relevant ist, aber natürlich erst später.


    Bedeutet das, dass ich bei der Bestellung der Stahlträger das Auflagermaß selbst hinzurechnen muss?

    Ja, und zwar beidseitig! 😉

    Laut Statik soll hier ein HEA 120 verwendet werden, mit einem Auflager von 30 cm auf beiden Seiten. Ich verstehe das so, dass der Träger 30 cm tief auf der Wand aufliegen soll.

    und zwar jeweils an seinen beiden Enden. Er muss also mindestens 2 x 0,3 = 0,6 m länger sein als die überspannte Strecke.

    Gehe ich jedoch eine Seite weiter, steht dort, dass konstruktiv ein HEA 160 gewählt wurde, vermutlich, weil an anderen Stellen ebenfalls HEA 160 verwendet wird, sodass es eine Flucht ist.

    Dort steht aber nun etwas von einer Auflagerbreite von 25 cm und von Lastausbreitungsplatten mit 0,2 m Breite, die auf die gesamte Wandstärke verteilt werden sollen.

    Ich deute das so, dass der Träger nun 25 cm tief aufliegt, und eine 20 x 25 cm Stahlplatte daruntergelegt wird, um die Last auf die Wand zu verteilen.

    korrekt!

    Ich frage mich nun:

    Wurde die Auflagertiefe gekürzt, weil ein größerer Träger (HEA 160 statt 120) gewählt wurde?

    Der Träger ist um 1/3 breiter und kann damit vereinfacht geschrieben bei gleichbleibender Auflagerpressung um rd. 1/3 kürzer werden!

    Im Wohnzimmer wird eine Stahlträgerkonstruktion mit drei Unterzügen und zwei Rundstützen eingebaut, um die Decke statisch zu entlasten und die zusätzliche Last aus dem Dachgeschoss abzufangen.

    Hier ist zunächst eine Auflagertiefe von 10 cm auf der Außenwand angegeben. Gehe ich aber eine Seite weiter, steht dort wieder ein anderes Maß, nämlich 15 cm und ebenfalls der Hinweis auf eine Platte zur Lastverteilung auf 25 cm Wandbreite.

    Dabei bleibt der gewählte Träger weiterhin ein HEA 160, hier wurde also konstruktiv nichts geändert.

    Meine Fragen daher:

    • Warum verändern sich diese Maße?

    Keine Ahnung! Vielleicht weil auch bei auftretenden Toleranzen die Auflagerbreite ausreichend sein soll?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Alle Achtung für die Vorposter.

    Eine auszugsweise Statik ohne Kenntnis der Randbedingungen zu kommentieren ist schon mutig.

    Mir ist bewusst, dass ich dies auch direkt mit ihm besprechen kann,

    Das, und nur das, ist zielführend.

    Wenn kein Vertrauen besteht, sollte man den Planer wechseln.


    P.S.: Tragwerksplanung ist das eine. Wurde/Wird auch ein Bauantrag hinsichtlich Nutzungsänderung gestellt?

    Insbesondere das Thema konstruktiver Brandschutz kann problematisch sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Mir ging es ähnlich mit meinem Dokument des Statikers für meinen Durchbruch. Hab den meinem Dachdecker Freund vorgelegt der mir das dann, wie dir Skeptiker, übersetzt hat. Allerdings war mein Statiker so freundlich mir eine unmissverständliche "Laieneinkaufsliste" hinzuzufügen, damit ich das richtige Material in richtiger Länge und Güte einkaufe :). Wenn man als Laie verstehen will, was passiert muss man sich manchmal ganz schön reinhängen... aber gut, dass du das tust! Ich glaube, dass muss nichts mit Misstrauen gegenüber dem Handwerker oder Planer zu tun haben.

  • Alle Achtung für die Vorposter.

    Eine auszugsweise Statik ohne Kenntnis der Randbedingungen zu kommentieren ist schon mutig.

    Wenn man Statik lesen kann, sind doch die notwendigen Randbedingungen bekannt, um zumindest einen Teil der Fragen von Cedric_Se zu beantworten. Wohlgemerkt, einen Teil, z. B. die hier:

    Ist es üblich, dass in der Statik die Trägerlänge ohne die Auflager angegeben wird?

    IMHO nein und so verstehe ich die Statikauszüge, die eingestellt wurden, auch nicht. Nach meinem Verständnis, ohne die genauen Öffnungsgrößen des TE zu kennen, handelt es sich bei den angegebenen Längen um den Abstand der von Lagerachse zu Lagerachse, also der Summe aus der lichten Öffnungsbreite sowie 2 x der halben Auflagerbreite. Das wäre das übliche und korrekte Vorgehen. Ob dies hier so gemacht wurde, kann aber nur der Aufsteller der Statik beantworten, sofern nicht noch Pläne mit eingestellt werden.


    Auch zu beantworten ist diese:

    Ich frage mich nun:

    Wurde die Auflagertiefe gekürzt, weil ein größerer Träger (HEA 160 statt 120) gewählt wurde?

    Nein, die Auflagertiefe wurde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht gekürzt, weil ein größerer Träger gewählt wurde. Bei der ersten Seite handelt es sich um einen Auszug aus der Dokumentation der Bemessung des Stahlträgers selbst. Die vom Aufsteller zur Bemessung des Trägers verwendete Software erfordert zwingend die Definition einer Auflagerbreite, da die Software grundsätzlich dazu in der Lage ist, die entsprechenden Nachweise am Auflager automatisiert zu führen. Im vorliegenden Fall bestehen die Wände, auf denen der Stahlträger aufliegt, allerdings aus einem Material, dass in der Materialliste der verwendeten Software nicht hinterlegt ist, weshalb der Aufsteller die Nachweise am Auflager in einem zweiten Schritt händisch führt. Dieser händische Nachweis ist für die Abmessungen der Auflager und der Art und Weise, wie die Auflager auszuführen sind, entscheidend. Die Lagerabmessungen, die bei der Bemessung des Trägers selbst angegeben wurden, sind nicht mehr von Bedeutung.

    Idealerweise hätte der Aufsteller allerdings in beiden Fällen die gleiche Lagerabmessungen eingegeben, um Verwirrungen und/oder Verwechslungen zu vermeiden. Die "falschen" Angaben der Lagerabmessungen bei der Bemessung des Trägers haben dabei keinen Einfluss auf die Bemessung des Trägers selbst. Das hier:

    Der Träger ist um 1/3 breiter und kann damit vereinfacht geschrieben bei gleichbleibender Auflagerpressung um rd. 1/3 kürzer werden!

    wird aber ziemlich sicher nicht der Grund für die "Änderung" der Lagerabmessungen innerhalb der genannten Seiten sein.


    Auch beantworten lässt sich diese Frage, auch wenn Skeptiker dies schon getan hat:

    Ist es üblich, dass in der Statik die Trägerlänge ohne die Auflager angegeben wird?

    Hier bin ich anderer Meinung als Skeptiker. So wie der Statikauszug aufgebaut ist, handelt es sich bei der angegebenen Länge um den Abstand von Lagerachse zu Lagerachse und nicht um das lichte Öffnungsmaß. Denn für den Standsicherheitsnachweise ist nicht

    primär die [...] frei überspannte Strecke

    maßgebend, sondern die sogenannte Stützweite, bei der es sich um den Abstand von Lagerachse zu Lagerachse handelt, womit wir zu nächsten Frage kommen:

    Bedeutet das, dass ich bei der Bestellung der Stahlträger das Auflagermaß selbst hinzurechnen muss?

    Das kommt darauf an, wenn der Aufsteller der Statik korrekt vorgegangen ist, ist auf beiden Seiten das halbe Auflagermaß hinzuzurechnen.

    Dort steht aber nun etwas von einer Auflagerbreite von 25 cm und von Lastausbreitungsplatten mit 0,2 m Breite, die auf die gesamte Wandstärke verteilt werden sollen.

    Ich deute das so, dass der Träger nun 25 cm tief aufliegt, und eine 20 x 25 cm Stahlplatte daruntergelegt wird, um die Last auf die Wand zu verteilen.

    So würde ich den Statikauszug an dieser Stelle ebenfalls interpretieren, wobei sich die Frage stellt, welche Dicke die Stahlplatte (ist wirklich eine Stahlplatte gemeint?) haben soll und wie das Auflager genau ausgebildet werden soll. Unter der Stahlplatte wäre nämlich mindestens noch eine Mörtelschicht erforderlich, um beim Abbruch unweigerlich entstehende Unebenheiten auszugleichen und ein vollflächiges Aufliegen der Stahlplatte zu ermöglichen.

    Siehe oben, auch hier verlangt die verwendete Software zwingen die Angabe einer Auflagerbreite (-länge). Maßgebend für die Abmessungen des Auflager sind aber die Angaben im Rahmen des Nachweises der Auflagerpressung, hier also eine Auflagerlänge von 15 cm auf der Wand, die durch eine Lastausbreitungsplatte auf eine Breite von 25 cm (statt 16 cm des Trägers) verteilt werden. Auch hier stellt sich wieder die Frage nach der Detailausbildung des Auflagers und der Dicke der Lastausbreitungsplatte.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Vielen Dank für eure zahlreichen und hilfreichen Rückmeldungen!

    Natürlich gibt es für das gesamte Vorhaben einen offiziellen Bauantrag, inklusive aller erforderlichen Unterlagen.

    Auch ein Werkplan liegt bereits vor, und die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit unserem Architekten, Statiker und Fachleuten.

    Mir ging es vor allem darum, die Unterlagen im Vorfeld besser zu verstehen.
    Denn in den Zeichnungen wurde (wahrscheinlich vom Architekten) anstatt dem 1,63m Träger ein 2m Träger eingezeichnet. Selbst wenn ich das Auflager von 25cm zusätzlich rechnen würde, stimmen die 2m nicht.
    Daher war ich auch etwas verwundert. Aber vielleicht hat der Architekt hier die Öffnung des Durchbruchs einfach kleiner gemacht.

    Aber in den kommenden Tagen habe ich auch wieder einen Termin mit dem Architekten, bei dem wir die Details noch einmal durchgehen werden.

    Nochmals danke für eure Unterstützung!