Guten Tag,
ich habe eine Frage zu den Unterlagen meines Statikers. Mir ist bewusst, dass ich dies auch direkt mit ihm besprechen kann, was ich auch noch tun werde, aber ich würde gerne vorab eine zweite Meinung einholen.
Ich versuche aktuell, die Statik Unterlagen zu verstehen, stoße dabei jedoch an einigen Stellen auf Unklarheiten und frage mich, ob die Angaben so korrekt und üblich sind.
Kurz zum Hintergrund:
Wir haben ein freistehendes Einfamilienhaus aus dem Jahr 1972 gekauft. Das Gebäude besteht vollständig aus Porenbetonplatten, sowohl die Wände als auch die Decken. Lediglich das Kellergeschoss ist in Gussbeton ausgeführt.
Das Haus verfügt über ein Keller-, Erd- und Dachgeschoss. Das Dachgeschoss wurde bislang nicht als Wohnraum genutzt und soll nun ausgebaut werden.
Problematisch ist dabei, dass die Decke über dem Erdgeschoss, anders als die Kellerdecke, nur aus 15 cm starken Porenbetonplatten besteht. Daher liegt die zulässige Nutzlast lediglich bei 100 kg/m². Aus diesem Grund muss die Decke von unten durch Stahlträger verstärkt werden.
Zusätzlich sind an einigen Stellen größere Wanddurchbrüche geplant, ebenso ein Deckendurchbruch zum Dachgeschoss für eine neue Treppe (derzeit nur Dachluke vorhanden).
Ich habe nun einen Auszug aus der neuen Statik vorliegen.
Es geht konkret um einen Sturz für einen Wanddurchbruch.
Zunächst die grundsätzliche Frage:
Ist es üblich, dass in der Statik die Trägerlänge ohne die Auflager angegeben wird? Bedeutet das, dass ich bei der Bestellung der Stahlträger das Auflagermaß selbst hinzurechnen muss? Denn die Länge ist immer nur genau so lang wie die Lücke, die der Träger füllen soll. Mit diesem Maß würde er also nirgendwo aufliegen.
Laut Statik soll hier ein HEA 120 verwendet werden, mit einem Auflager von 30 cm auf beiden Seiten. Ich verstehe das so, dass der Träger 30 cm tief auf der Wand aufliegen soll.
Gehe ich jedoch eine Seite weiter, steht dort, dass konstruktiv ein HEA 160 gewählt wurde, vermutlich, weil an anderen Stellen ebenfalls HEA 160 verwendet wird, sodass es eine Flucht ist.
Dort steht aber nun etwas von einer Auflagerbreite von 25 cm und von Lastausbreitungsplatten mit 0,2 m Breite, die auf die gesamte Wandstärke verteilt werden sollen.
Ich deute das so, dass der Träger nun 25 cm tief aufliegt, und eine 20 x 25 cm Stahlplatte daruntergelegt wird, um die Last auf die Wand zu verteilen.
Ich frage mich nun:
Wurde die Auflagertiefe gekürzt, weil ein größerer Träger (HEA 160 statt 120) gewählt wurde?
Ein zweites Beispiel:
Im Wohnzimmer wird eine Stahlträgerkonstruktion mit drei Unterzügen und zwei Rundstützen eingebaut, um die Decke statisch zu entlasten und die zusätzliche Last aus dem Dachgeschoss abzufangen.
Hier ist zunächst eine Auflagertiefe von 10 cm auf der Außenwand angegeben. Gehe ich aber eine Seite weiter, steht dort wieder ein anderes Maß, nämlich 15 cm und ebenfalls der Hinweis auf eine Platte zur Lastverteilung auf 25 cm Wandbreite.
Dabei bleibt der gewählte Träger weiterhin ein HEA 160, hier wurde also konstruktiv nichts geändert.
Meine Fragen daher:
-
Warum verändern sich diese Maße?
-
Oder interpretiere ich die Angaben möglicherweise falsch?
Ich danke euch schon jetzt für eure hilfreichen Rückmeldungen!
Viele Grüße
Cedric