Größeren Ausbruch verfüllen, Anschluss an WDVS

  • Hallo zusammen,


    bei Abrissarbeiten wurde eine Mauer etwas hemdsärmelig gekürzt. Ist mir damals nicht so aufgefallen, würde ich daher jetzt gerne selber gerade ziehen. Da hatte ich an einen Mörtel gedacht, der zum Verfüllen und für Vormauerungen geeignet ist (sowas z.B.). Dank kleiner Fläche (<0,4m^2) und untergeordneter optischer Anforderungen würde ich mir das für sich gesehen zutrauen.


    Allerdings hat der Nachbar kurz nach dem Abriss seine Fassade gedämmt, sein Universalhandwerker hat sich aber den sauberen Anschluss zu meiner Seite gespart, da sieht man jetzt die Dämmung was sicherlich auf lange Sicht der Haltbarkeit nicht zuträglich ist. Weiter oben, wo die Mauer auf meiner Seite "ordentlich" ist (aber ebenfalls nicht verputzt), wurde der Putz einfach an meiner Mauer angeschlossen.


    Ich vermute mal, dass ein wirklich fachgerechter Abschluss im nachhinein nicht mehr möglich ist. Da ich mit dem Nachbarn gut kann, würde ich das dennoch gerne möglichst haltbar machen. Macht es Sinn, da mit einem für EPS geeigneten Klebemörtel zu arbeiten? Oder lieber eine Trennlage einsetzen? Hätte ein Fachbetrieb hier eine saubere Lösung?

  • Auch wenn niemand was zu den DIY-Anteilen meiner Frage schreiben will, würde ich mich trotzdem freuen, wenn mir jemand beantworten könnte, ob es eine saubere Lösung für einen nachträglichen Abschluss gibt.

  • Ein Bild mit etwas mehr Abstand wäre vielleicht hilfreich gewesen. Ich (Laie) würde die Putzflächen immer trennen, denn es kann immer mal zu Bewegungen und Rissen kommen, und dann breiten sich diese nicht auf das Nachbargebäude aus. Mit welchem Profil man das hier bewerkstelligen könnte, dazu habe ich mir bisher noch keine Gedanken gemacht, da fehlt mir auch die Erfahrung.


    Bei dem Mörtel hätte ich Bedenken, ob der bei der notwendigen Schichtdicke (auf dem Bild nur abzuschätzen) dauerhaft hält, oder irgendwann als kompletter "Brocken" von der Fassade fällt. Du hast auch nichts dazu geschrieben, wie es nach der "Reparatur" weitergehen soll, sprich was ist an Deiner Fassade geplant? Nur Verputzen? Auch WDVS? Wenn WDVS, was für ein WDVS?

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  • Griffbereit hätte ich noch das Bild hier, Schichtdicke wären stark varierend, bis zu ~13cm.


    Wegen der Schichtdicke hatte ich einen Mörtel mit folgender Beschreibung rausgesucht:

    • Zum Verfüllen von Mauerwerksschlitzen.
    • Zum Erstellen von Vormauerungen.
    • Rein mineralischer Verfüllmörtel zum hohlraumfreien Schließen von Fachwerk-Gefachen in der Sanierung und im Neubau.

    Aber vielleicht stelle ich mir das auch zu einfach vor -- wenn das von der Fassade fallen könnte, wäre das natürlich an der Stelle lebensgefährlich.


    Geplant wäre höchstens noch ein verputzen -- es geht auch wirklich nur um den Mauerkopf. Daneben kommt eine Holzverkleidung (Nebengebäude, nicht beheizter Dachstuhl).

  • Daneben kommt eine Holzverkleidung

    Dann zieh die Verkleidung einfach rum.

    Dann kann man auch den Anschluss zum WDVS sauber mit einem Deckbrett anarbeiten.


    Ausmörteln/Vormauern wird nichts.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Hatte ich überlegt, wäre am einfachsten und m.E. auch optisch am schönsten. Ich vermute allerdings, dass da der Brandschutz gegen steht (links Wohnhaus mit Fenstern in 1-2m Abstand; rechts ein Nebengebäude, das im Erdgeschoss etwas hat, was vermutlich als Aufenthaltsraum zählt).

  • Sollte Holz nicht möglich sein, dann wäre noch ein (farbiges) Blech als Verkleidung denkbar.

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  • Ich vermute allerdings, dass da der Brandschutz gegen steht

    Das sollte dann schon geklärt werden.


    Sofern es eine Brandwand ist (§ 30 LBauO M-V) dürfen keine Bauteile mit brennbaren Baustoffen darüber hinweggeführt werden.

    Handelt es sich um eine Trennwand (§ 29 LBauO M-V) zur Unterteilung verschiedener Nutzungseinheiten, so besteht diese Forderung nicht.

    Im Übrigen werden Anforderungen an Trennwände nur für Gebäudeklasse 3 und höher gestellt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Es handelt sich um getrennte Gebäude auf getrennten Grundstücken. Damit sind wir dann m.E. bei einer Brandwand (§30 Absatz 2 Satz 1 Nr 1 LBauO RLP): Grenzständige Bebauung, 50m^3 sind auch überschritten. Nach Absatz 3 ist stattdessen eine raumabschließende Wand zulässig. Wenn ich das richtig lese, bestehen bei Gebäudeklasse 1 keine besonderen Anforderungen an die raumabschließende Wand. Allerdings stehen die Gebäude (fast) ganz auf der Grenze, damit sind wir dann bei GKL 2 (nicht freistehend) und damit bei einer hochfeuerhemmenden Wand, alternativ:


    [...] raumabschließende Wände aus brennbaren Baustoffen, deren Feuerwiderstand von innen nach außen dem feuerhemmender Wände und von außen nach innen dem feuerbeständiger Wände entspricht, mit einer gegen Brandeinwirkung widerstandsfähigen Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen [...

  • Bei Gebäudeklasse 1 (so habe ich die letzte Antwort verstanden) sollte die Gebäudelänge weniger als 40 m betragen. Zudem handelt es sich um verschiedene Grundstücke.

    Damit dürfte es sich um eine Trennwand und nicht um eine Brandwand handeln, oder liegt irgendwas mit land- oder forstwirtschaftlichem Betriebsteil vor?

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Nein, ich denke, das müsste Gebäudeklasse 2 sein. Noch mal mein Gedankengang:

    Zitat

    Brandwände sind herzustellen

    1. zum Abschluss von Gebäuden, soweit die Abschlusswand in einem Abstand bis zu 2,50 m von der Nachbargrenze errichtet wird [...]

    Da der Abstand zur Grenze <= 2,50m ist, Brandwand (die Ausnahmen treffen nicht zu).

    Zitat

    (3) Anstelle von Brandwänden sind raumabschließende Wände zulässig, die

    1. in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 und in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bei Gebäuden der Gebäudeklasse 3 hochfeuerhemmend sind,

    Gebäudeklasse 1 wäre freistehend; ich gehe mal davon aus, dass das bei den beiden beteiligten Gebäuden nicht der Fall ist. Damit muss die Abschlusswand "hochfeuerhemmend" sein bzw. die oben zitierte abweichende Anforderung erfüllen..


    Falls ich da was übersehen habe, lasse ich mich gerne überzeugen :) Aber deswegen war ich auf die Idee mit dem Mörtel gekommen, da Stein definitiv nicht brennbar ist und mir das einfacher schien als eine die Anforderungen erfüllende Trockenbaukonstruktion.

  • R.B.

    Hat den Titel des Themas von „Größeren Ausbrauch verfüllen, Anschluss an WDVS“ zu „Größeren Ausbruch verfüllen, Anschluss an WDVS“ geändert.
  • Wäre da ein Brandriegel nicht ausreichend?

    Brandriegel sind i.A. waagerecht. Im Bereich von grenzständiger Bebauung ist ein waagerechter alle X m aber nicht ausreichend,

    Hier muss es schon ein senkrechter "Riegel" sein. B = 20 cm reichen auch nicht,

    Ich weiß, das wird oft falsch gemacht.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Brandriegel sind i.A. waagerecht.

    Ich kenne den Ausdruck unabhängig davon ob waagerecht, senkrecht, oder in Leibungen oder.... mir war das nur deswegen in Erinnerung, weil ich hier am Haus so eine ähnliche Situation habe, und da war halt von Brandriegel zwischen den Gebäuden die Rede.

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  • Danke, das ist ein sehr informatives Dokument! Die oben beschriebene Situation entspricht der Situation bei "einbindende Brandwand" auf dem Bild auf Seite 15. D.h., laut dem Dokument wäre hier ein Brandriegel aus nicht-brennbarem Dämmstoff von mindestens 20cm hinreichend. D.h., wenn ich einen solchen (fachmännisch angebracht) zwischen den Gebäuden hätte, wäre eine Holzfassade (die nicht über den Brandriegel übersteht) auf meiner Seite aus Brandschutz-Perspektive korrekt.


    Das Dokument redet nur über WDVS. Da nur auf einer Seite ein WDVS ist, vermute ich ein Brandriegel könnte auch ein nicht-brennbarer nicht-Dämmstoff sein? Für z.B. Stein, Beton, Mörtel klingt das plausibel. Wie wäre das bei dem oben angesprochenen Blech, das hat ja deutlich höhere Wärmeleitfähigkeit?

  • Dokument redet nur über WDVS. Da nur auf einer Seite ein WDVS ist, vermute ich ein Brandriegel könnte auch ein nicht-brennbarer nicht-Dämmstoff sein? Für z.B. Stein, Beton, Mörtel klingt das plausibel. Wie wäre das bei dem oben angesprochenen Blech, das hat ja deutlich höhere Wärmeleitfähigkeit?

    Brandwandverblechungen sind unkritisch, solange sie nicht auf einer hölzernen Unterkonstruktion montiert wurden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • bei dem oben angesprochenen Blech, das hat ja deutlich höhere Wärmeleitfähigkeit?

    Aber so gut wie keinen Kontakt zum EPS. Dämmplatten haben einen Flammpunkt um die 370°C und einen Zündpunkt von 450°C (genaue Werte bitte nachlesen). Die Wärmeleitung der Bleche spielt somit nur eine untergeordnete Rolle, denn sie kann das EPS evtl. partiell zum Schmelzen bringen, aber nicht entzünden. Schmilzt das EPS dann tropft es hinter dem Putz nach unten ab und es fehlt der Kontakt zum Blech.


    Irgendwann wird das Blech natürlich auch versagen, aber auch eine Brandwand hält einem Feuer nicht ewig stand.

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