Geländerhöhe an Treppen in RLP

  • Ich habe gerade zufällig in der LBauO RLP gelesen, §33(8), und habe mich etwas über die Anforderungen zur Geländerhöhe gewundert:

    An den freien Seiten der Treppen und Treppenabsätze sind verkehrssichere Geländer anzubringen; sie müssen 0,90 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m hoch sein.

    Kann mir jemand erklären, warum die erhöhten Anforderungen erst an 12m Absturzhöhe gelten? Gefühlt hätte ich erwartet, dass sich so ab 4-5m nicht mehr großartig was am Verletzungsrisiko ändert.

  • Das regeln viele LBO in D ähnlich. Ob dem Forschungsergebnisse zugrundeliegen, ist mir unbekannt. Für Arbeitsstätten gelten einheitlich mind. 1,00 m. Die jeweils höhere Forderung ist anzuwenden!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Woher die Festlegungen der Geländerhöhe kommen, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.


    Die 90 cm sind für Erwachsene die ergonomisch optimale Höhe des Handlaufs.

    Für die 1,10 m könnte das "Höhenphänomen" der Grund sein.

    Das Höhenphänomen: Warum manche Menschen den Drang verspüren zu springen | BARMER
    Das „Höhenphänomen“ ist weit verbreitet und kein Anzeichen für Suizidgedanken. BARMER-Psychologin Andrea Jakob-Pannier erklärt, warum unser Gehirn uns manchmal…
    www.barmer.de

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Das ist in NRW ähnlich geregelt, wobei ich die aktuellen Zahlenwerte nicht im Kopf habe. Den Grund kenne ich auch nicht, das Höhenphänomen scheint zumindest plausibel.

  • Das Hohenphänomen wurde 2012 erstmals beschrieben. Das Gefühl habe ich auch schon erlebt, als ich auf dem Dach eines 11-Geschossers stand. Aber ob das ein Grund ist?


    In der Bauordnung für Berlin 1985 sind die Geländerhöhen schon genau so gefordert. Den Hintergrund kenne ich allerdings auch nicht.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Das Amt für Bauordnung und Hochbau der Stadt Hamburg schreibt zu diesem Thema im Bauprüfdienst (BPD) 3/2013

    6 Bauaufsichtliche Anforderungen, Zielsetzung

    Nach den allgemeinen Anforderungen des §3 Abs 1 HBauO, hier insbesondere die Nichtgefährdung der körperlichen Unversehrtheit von Personen, müssen Bauteile wie Umwehrungen und Brüstungen folgende Schutzziele erfüllen:

    • Verhinderung es Absturzes von Personen, z. B. durch Überwegfallen oder Hindurchfallen.
    • Verschaffung eines subjektiven Sicherheitsgefühls für Personen, die sich im Nahbereich von Umwehrungen und Brüstungen, insbesondere bei großen Absturzhöhen, aufhalten. Hieraus resultieren höhere Anforderungen an Absturzsicherungen ab 12 m Höhe und geringere Anforderungen bei Brüstungen mit einer Tiefe >/= 15 cm.
    • Verhinderung eines möglichen Überkletterns (Leitereffekt) durch Kleinkinder, sofern mit deren unbeaufsichtigten Anwesenheit zu rechnen ist.
    • Verhinderung von Verletzungen, z. B. Kopfdurchstecken oder Oberkörpereinklemmen von Kindern.

    Ohne es jetzt belegen zu können, würde ich daher vermuten, dass die höheren Anforderungen ab 12 m Absturzhöhe eher nicht direkt aus dem Bauwesen kommen, sondern eher aus der Psychologie. Viele werden es bei hohen Türmen, an Felsklippen oder auf Brücken auch schonmal erlebt haben, dass man sich dem Geländer nur vorsichtig nähert, auch wenn man genau weiß, dass man durch das Geländer nicht abstürzen kann.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Aber warum ein Sprung von 20 cm erst bei 12 m? Plausibler wäre eine weitere Abstufung. Ängstliche Personen haben auch mit z.B. 5 m ein Problem.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Kurzer Einwurf:
    Möglicherweise hängen die 12m damit zusammen, dass die 3-teilige Schiebleiter der Feuerwehr eine maximale Rettungshöhe von 12,20m vor sieht.
    Beziehungsweise die Leiterlängen der Steckleiterteile bei entsprechendem Winkel passen sollten.
    >1m Höhendifferenz ist schon für einen Geübten ziemlich nervig, um auf eine Leiter überzusteigen, Laien, selbst angeleint, haben da noch größere Schwierigkeiten.
    Moderne Drehleiterkörbe haben ja oft noch eine kurze zusätzliche Leiter oder Anwinkeloption, um Differenzen auszugleichen.

    Ist aber nur eine Theorie, ich war damals nicht dabei, als es festgeschrieben wurde.

  • Möglicherweise hängen die 12m damit zusammen, dass die 3-teilige Schiebleiter der Feuerwehr eine maximale Rettungshöhe von 12,20m vor sieht

    Zumindest in Nds gilt die oben genannte Höhenstufung auch, da gilt aber für die Leiterrettung eine max. Höhe von 7,00m ü. Gelände [+ Brüstung/Geländer o.ä.]. Also weit von den 12 m entfernt.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Aber warum ein Sprung von 20 cm erst bei 12 m? Plausibler wäre eine weitere Abstufung. Ängstliche Personen haben auch mit z.B. 5 m ein Problem.

    Keine Ahnung, ich glaube aber nicht, dass es wissenschaftliche Untersuchungen dazu gibt. Zumindest finden sich im Internet keine Hinweise darauf.

    Und es wäre ja auch zu schön, wenn sich die Bundesländer hier mal einig wären. In BW scheinen die Menschen weniger ängstlich zu sein. Dort gibt es den Höhensprung ab 12 m nämlich nicht...

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  • Und es wäre ja auch zu schön, wenn sich die Bundesländer hier mal einig wären. In BW scheinen die Menschen weniger ängstlich zu sein. Dort gibt es den Höhensprung ab 12 m nämlich nicht...

    Es gibt auch weitere BauO ohne den Sprung (Bay) und in NRW benötigen Treppen in bestimmten Fällen kein Geländer.


    Anyway: In B jedenfalls gilt seit 1985

    Vorher gab es keine expliziten Festsetzungen in den BauO.


    Und dazwischen dann die technischen Regeln für Arbeitsstätten mit ihren mind. 1,0 m - überall in D.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In BW scheinen die Menschen weniger ängstlich zu sein.

    Nein, vermutlich sind sie dort bei zulässigen Höhen von Aufenthaltsräumen von 2,30 m bzw. 2,20 m (Dachgeschoss) an niedrigere Höhenmaße gewöhnt, weil sie sich immer etwas geduckt bewegen! :yeah:

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    Thomas

  • Ein Einwurf von mir als Laie.


    Physikalische Gesetze sind doch vorrangig, Wenn die Vorgabe aus 1985 stammt, so ist dies mitunter der durchschnittlichen Körpergröße von damals geschuldet sowie der Gefahr des überkippens.

    1m Geländerhöhe ist in etwas Hüfthöhe oder etwas mehr bei mir mit 180cm +X

    Bei einem Sturz am Geländer mit vollem Körpereinsatz, soll doch ein Überschlag über die oberkante verhindert werden. Bei 120cm Höhe ist das noc hdeutlich schweiriger und gibt auch mehr Sicherheit.

    Es muss eben unterschieden werden zwischen Handlauf, Absturzssicherung und Geländer zum angucken. alles ähnlich, aber jede hat eine andere Funktion.


    Die 12m sind nicht zwingend frei erfunden. ergebn sich aber bestimmt aus einer damaligen Version von Bauteilhöhen wie "Oberhalb 3. Etage" oder"Gefährdungsbeurteilung ab 12m sicher tödlich".

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

    Stemm dich in den Wind, verlier nicht dein Gesicht, Viele werden fallen, doch Wir ganz sicher nicht

  • Es muss eben unterschieden werden zwischen Handlauf, Absturzssicherung und Geländer zum angucken. alles ähnlich, aber jede hat eine andere Funktion.

    Hier geht es um "Geländerhöhen an Treppen", die in den BauO in D oft denen von Umwehrungen entsprechen. Fensteröffnungen dürfen tiefer ansetzen, weil ja noch die Rahmenprofile oben rauf kommen und die Wanddicke entschärfend wirkt.

    Die 12m sind nicht zwingend frei erfunden.

    Sicher? :)

    ergebn sich aber bestimmt aus einer damaligen Version von Bauteilhöhen wie "Oberhalb 3. Etage" oder"Gefährdungsbeurteilung ab 12m sicher tödlich".

    nö, eher nicht. Ich bezweifle auch, dass sie wissenschaftlich so wirklich belegt sind, wie der Berliner Gerichtsmediziner schlechthin , M. Tsokos zusammen mit anderen schreibt:

    alles klar? nö, eher nicht, Tendenz aber eindeutig: Je höher, desto tödlicher! Ich schreibe dies ausdrücklich vor dem Hintergrund einer leichten eigenen Höhenangst, die mich jeden Zentimeter mehr Brüstungshöhe dankbar begrüßen lässt!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn es die Erhöhung auf 1,2m gibt, dann aus jux und tollerei ab 12m ?

    Das bezweifle ich aber sowas von. Warum dann überhaupt auf 1,2m?

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  • Es geht um 1,10 m und empirisch sind die 12 m nicht aus der Letalität der Fallhöhe abgeleitet. Hast Du die Zusammenfassung von Tsokos et al gelesen?

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  • Evtl. sind die 1,10 m bei 12 m Höhe doch eher aus einem Gefühl entstanden. Tsokos war mit Sicherheit nicht an den Bauordnungen 1985 beteiligt.


    Da hat jemand 1,10/12 m festgelegt, und andere haben das wegen des besseren Sicherheitsgefühls übernommen.

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    Thomas

  • Sorry, nein, ich hatte das Zitat nicht aufgeklappt...

    Aber:

    Einerseits beziet tihr euch auf "Geländer am Treppen".

    Führt aber jetzt , so dein beispiel. Stürze aus Höhen an. ...

    Das hat doch nichts mit Treppen zu tun. Auch wird in dem Text nicht berücksichtigt, in der Aufzählung der ursachen ob dies kummulert wurde mit der Anzahl an Geländern mit höhen über 12m oder unter 12m.

    Suizid ist zwar das höchste, aber sollte in euere Suche rausgerechnet werden, weil da manchmal auch 2m hohe Geländer nicht helfen.

    Wenn man dem 12m Mysterium auf den grund gehen will, würd ich doch erstmal in der Historie der Regelung suchen anstatt sich das irgendwie herzuleiten mit dem Wunschgedanken "frei erfunden".

    Dann kann man bei Langeweile prüfen wie sich das in der Allianzarena verhält mit den Geländer bzw Brüstung, wo ein Fan 8m in die tiefe gefallen is, an einem Oberrang. Dort gibt es Sitzplätze und Treppen die sehr steil sind und auf einen "Abgrund" hinführen.

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  • Da muss es doch eine DIN Norm geben...


    Ich würde ab dem 5. Stock ein Sicherheitsnetz rundherum aufspannen, sagen wir mal 3 Meter auskragend.


    Das mit dem plötzlichen 90 cm zu 1,20 m oder 1,10 m dürfte der Praxis geschuldet sein. So kann man seriell zwei Systeme bauen und muss nicht fortlaufend nach Höhe x unterschiedliche hohe Brüstungen bauen. Der Planungsaufwand ist so kleiner, wenn man nur zwei Höhen hat.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Das mit dem plötzlichen 90 cm zu 1,20 m oder 1,10 m dürfte der Praxis geschuldet sein.

    Es sind überall in D immer nur 0,90 m und 1,10 m, siehe auch Musterbauordnung, 1,20 m sind mir noch nie begegnet, reine Fantasie. Keine Ahnung wo die hier herkommen.


    In einem Treppenhaus mit offenem Treppenauge und dann weiter oben irgendwann einer Absturzhöhe > 12 m nervt dieser Sprung planerisch schon. Wenn es dann eine Arbeitstätte ist, muss das Geländer aber überall 1,00 m hoch sein und bei eine Versammlungsstätte oder eine Schule oder … kann es noch einmal anders sein. Dann ist der Sprung überschaubar. Gerne wird das Problem aber auch übersehen oder mitunter wohl bewusst ignoriert.


    Ob die zu sichernde freie Kante Teil eines Treppenlaufs ist, ist generell erstmal egal, da jede Treppenstufe seitlich des Laufes eine kritische Absturzhöhe nach LBO haben kann und dann entsprechend zu sichern ist, also direkt die Vorgabe der LBO greift.


    Die „Treppen-DIN“ 18065 stellt davon unabhängig dort in D, wo sie Teil der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ ist, Anforderungen an eine Treppe, die höher sein können, als die der LBO, was aber auch andere jeweils zutreffende Regelungen für Sonderbauten tun können. Es gilt dabei immer die jeweils höchste zutreffende Anforderung.


    Ja, das kann anstrengend werden, ist aber - wenn man es einmal verstanden hat - kein Big Deal!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • 1,20 m sind mir noch nie begegnet, reine Fantasie. Keine Ahnung wo die hier herkommen.

    Quelle kann ich gerade nich liefern, hatte aber eben in meinem alten Frick/Knöll/Neumann von 2000 geblättert, ob da vielleicht was zu den Hintergründen drin steht. Da tauchen die 1,20 m im Zusammenhang mit Balkonen an Hochhäusern und Absturzhöhens über 22 m auf.

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  • Quelle kann ich gerade nich liefern, hatte aber eben in meinem alten Frick/Knöll/Neumann von 2000 geblättert, ob da vielleicht was zu den Hintergründen drin steht. Da tauchen die 1,20 m im Zusammenhang mit Balkonen an Hochhäusern und Absturzhöhens über 22 m auf.

    „ Hochhaus“ =

    Sonderbau

    =

    … jeweils zutreffende Regelungen für Sonderbauten

    Hatte ich so noch nicht, aber man baut ja auch nur alle 10 Jahre mal ein echtes Hochhaus und jedes Bundesland hat da auch wieder seine eigenen Regeln …

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich hab einfach mal Gemini gefragt, vielleicht hilft das weiter. Möglich das das wirklich aus der ASR übernommen wurde. Ich kan ndas aber auch nicht bestätigen!

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

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  • Ich hab einfach mal Gemini gefragt, vielleicht hilft das weiter. Möglich das das wirklich aus der ASR übernommen wurde. Ich kan ndas aber auch nicht bestätigen!

    Weshalb die Aussage einer KI (?) hier weiterhelfen soll, als die der Sachkundigen, bleibt mir ein Rätsel! Vielleicht kannst Du es ja aufklären?

    Zitat von Google Gemini

    Die Festlegung der 12-Meter-Grenze für die erhöhte Geländerhöhe ist das Ergebnis von Erfahrungswerten, Risikobewertungen und der Harmonisierung von Sicherheitsstandards im Bauwesen und Arbeitsschutz. Es gibt nicht die eine konkrete, einzelne Ursprungsquelle, die exakt begründet, warum es genau 12 Meter sind. Vielmehr ist es eine Schwelle, die sich aus der Abwägung verschiedener Faktoren ergeben hat:


    Schwere der Verletzungen bei Abstürzen: Statistiken und Unfallanalysen zeigen, dass die Schwere von Verletzungen (und die Wahrscheinlichkeit tödlicher Unfälle) mit zunehmender Fallhöhe exponentiell steigt. Ab einer bestimmten Höhe wird ein Absturz nahezu immer zu schweren bis tödlichen Verletzungen führen. Die 12 Meter stellen hier eine kritische Schwelle dar, ab der die Risiken als so hoch eingeschätzt werden, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

    Aus der Veröffentlichung von Tsokos et al. geht ausdrücklich nicht hervor, dass es eine kritische Schwelle von 12 m Fallhöhe gibt. Im Gegenteil stürzen bei geringerer Höhe Personen sogar verstärkt auf den Schädel, weshalb bereits Stürze aus sehr geringer Höhe tödlich enden können. (Weshalb wird gleich noch einmal pauschal allen Radfahrenden seit Jahren empfohlen, Helme zu tragen?)

    Zitat von Google Gemini

    Menschliches Reaktionsvermögen und Reflexe: Bei geringeren Höhen können Menschen unter Umständen noch reflexartig reagieren, sich festhalten oder den Sturz abfangen.

    Laut Tsokos et al. gerade nicht, s.o.!

    Zitat von Google Gemini

    Historische Entwicklung der Normen: Die Bauordnungen und Arbeitsschutzvorschriften entwickeln sich ständig weiter, basierend auf neuen Erkenntnissen, Unfallstatistiken und technischen Möglichkeiten. Die 12-Meter-Grenze hat sich im Laufe dieser Entwicklung als eine sinnvolle und pragmatische Abgrenzung etabliert, um die höhere Gefährdung in großen Höhen zu adressieren. Die klare Festlegung in der DIN 18065 (Gebäudetreppen) von 2011 und der ASR A2.1 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) von 2012 hat diese 12-Meter-Grenze dann fest in den relevanten Regelwerken verankert.

    Nein, das ist falsch. In den LBOen (Gesetze!) stehen die 12 m schon seit mind. 40 Jahren, in den "Technischen Regeln" für den Arbeitsschutz (einer technischen Anlage zu einer Verordnung!) erst seit 13 Jahren. Die LBOen sind also älter, zwar "nur" Landesrecht, aber in ihren Geltungsbereichen der Verordnung eines Bundesministers gleichrangig. Von einer zusätzlichen "Verankerung" "in den relevanten Regelwerken" kann also überhaupt nicht die Rede sein.

    Zitat von Google Gemini

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die 12-Meter-Grenze keine willkürliche Zahl ist, sondern eine gut durchdachte Schwelle, die auf einer umfassenden Bewertung von Sicherheitsrisiken, menschlichen Faktoren und der Baupraxis beruht, um bei besonders hohen Absturzgefahren einen erhöhten Schutz zu gewährleisten.

    Ich habe keine Zweifel daran, dass der gewählte Sprung der Brüstungshöhe von 0,9 m bzw. 1,0 m auf 1,1 m bei einer Absturzhöhe > 12,0 m grundsätzlich sinnvoll ist. Aber sorry, dieses Maß ist weder genau so empirisch belegt (s.o.) und durchdacht, noch fällt mir irgendein grundlegender baupraktischer Punkt ein, der hier umgesetzt wurde. Im Gegenteil: Nach Neuferts oktametrischem Maßsystem für das Bauwesen wären 0,875 m, 1,000 m oder 1,125 m sogar sehr viel näherliegend.


    Die zitierte KI ist hier wahrlich keine Argumentationshilfe, ganz im Gegenteil!

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  • Tja Skeptiker ,

    ich hab dazu eine positive noch ein negative Einstellung.

    Es sollte nur nach möglichkeit eine Hilfestellung sein, damit ihr den Ursprung der 12m Grenze findet. Mir ist das wzar "nicht wurst", aber auch nicht enttäuscht wenn es kein belastbares Ergebnis gibt.

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  • Interessant wäre, ob die KI an dieser Stelle Quellen angeben kann, an Hand derer die Argumentation der KI aufgebaut ist?

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  • Interessant wäre, ob die KI an dieser Stelle Quellen angeben kann, an Hand derer die Argumentation der KI aufgebaut ist?

    Wenn man sie höflich darauf bittet? Einige hat sie ja korrekt wiedergegeben! Ich habe leichte Zweifel, da meines Wissens bisher keine KI eine inhaltliche Wertung vornimmt, sondern ganz simpel immer nur Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Wortfolgen bzw. logische Folgen ermittelt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Interessant wäre, ob die KI an dieser Stelle Quellen angeben kann, an Hand derer die Argumentation der KI aufgebaut ist?

    Deine Fragestellung hat mich dazu bewegt das mal zu untersuchen. Ich hab die Chronik im Browser nochmal geöffnet und keine klaren Hinweise auf Quellen erkannt.

    Gemini gibt zwar eine Schaltfräche aus die "Gedankengang anzeigen" enthält, aber ich hab da nichts an unterschieden entdeckt. aus keine Quellen.


    ABER:

    ich hab auf Gemini das "Deep Research" gefunden und getestet. Da dauert die antwort deutlich länger und die ist deutlich aufschlussreicher und detailierter samt Quellen.

    ICh wollte dazu eigentlich 1-2 Screenshots einstellen, aber ich glaube das bedarf nun 10-15 stk dazu. Das Prozedere zieht sich schon ca 15 min.




    Fazit: (Ohne das Thema jetzt zu sprengen):

    Wenn man darüber nachdenkt ist es vielleicht ganz logisch, das die Geländer bis 12m höhe nur 1m, oder so ähnlich hoch sein müssen. Die Drehleitern der Feuerwehr sind in der höhe damals begrenz gewesen und dafür ausgelegt bis 12m per Drehleiter zu retten. Und da wäre ein zu hoher Geländer auch hinderlich. Alles darüber ist dann gleichzeitig mehr Schutz aber auch weniger Rettung durch eine Drehleiter.

    Das ist natürlich alles blanke Theorie, aber interessant um das mal so zu testen mit KI.


    Und jetzt bin ich erstmal raus, sonst werd ich noch rausgeworfen ;)


    Edit: Heir eine erzeugte PDF zum "Deep Research"

    Dateien

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  • In der "Deep Research" werden verschiedene Maßangaben der BauOen, in denen jeweils 12 m explizit benannt werden, munter zusammengerührt: Die 12 m (horizontale) Ausladung der heute üblichen Hubrettungsfahrzeuge wird ebenso zur Erklärung einer vertikalen (!) Grenzziehung der Brüstungshöhe bei 12 m Absturzhöhe herangezogen, wie die Länge von (horizontalen) notwendigen Fluren oder die Länge horizontaler Feuerwehrzufahrten bzw. Aufstellflächen. Das ist lustig zusammenhanglos verrührter Quark aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz, die zufälligerweise alle irgendwo das Maß 12,0 m enthalten, mal vertikal, mal horizontal, mal in BRB, mal in der Musterbauordnung.


    Sorry, aber mit der Grütze setze ich mich nicht weiter auseinander! ich hätte gerne nur nachvollziehbar sinnvoll zusammengestellte Fakten, kein Verwirrspiel, keinen Quark, keine Grütze ... !

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Argumentation der KI bezüglich der Drehleitern verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Vermischt die Drehleiter da den horizontalen Abstand nicht mit der vertikalen Höhe?

    Im Text sagt sie einerseits, dass die Drehleitern bei 12 m horizontalem Abstand zum Gebäude eine Höhe von 23 m erreichen, schreibt dann aber, dass ab 12 m nicht mehr mit der Drehleiter gerettet werden kann? Ergibt für mich keinen Sinn.


    Aus der Drehleiter leitet sich meiner Meinung nach eher die Definition eines Hochhauses ab. Dieses Beginnt bei einer Höhe des Fußbodens des letzten Geschosses über GOK von 22 m, womit sich der Ausstieg aus dem Fenster in einer Höhe befindet, die gerade so nicht mehr von der Drehleiter erreicht werden kann.


    Frag die KI doch zum Spaß mal, warum die 12-m-Grenze in einigen Bundesländer nicht gilt...

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