Ich stehe momentan ein wenig auf dem Schlauch.
Vorhandene Grundschule, 2-geschossig, massiv.
Im Giebelbereich sind zwei Wohnungen vorhanden.
Die Wohnungen sollen umgenutzt werden und dem Schulbetrieb dienen.
Muss bei der Nutzungsänderung das gesamte Gebäude betrachtet werden oder nur der umgenutzte Teil?