Ich hätte da mal eine Frage an die Kollegen aus der Architektur:
Bei einem Projekt, bei dem ich gerade die Tragwerksplanung mit betreue plant der Architekt folgenden Fußbodenaufbau (von unten nach oben)
- 30 mm Trittschalldämmung st' < 23 MN/m³
- Trennschicht 1-lagig
- 30 mm Gussasphaltestrich AS IC 10
- 5 mm Ausgleichsmasse
- Fußbodenbelag (Linoleum)
Ich wundere mich etwas über die 5 mm Ausgleichsmasse. Nach Aussage des Architekten plant er diese ein, da nach seiner Erfahrung Estrichleger nicht in der Lage wären, die in der Norm vorgegebene Toleranzen einzuhalten. Dies hat er auch aufrecht erhalten, als wie vorgeschlagen haben, hinsichtlich der Ebenheitstoleranzen in der Ausschreibung die erhöhten Anforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 zu vereinbaren und in der Ausschreibung entsprechende Referenzen abzufordern um ungeeignete Firmen bestmöglich auszusortieren.
Plant ihr bei Gussasphaltestrich auch von Anfang an eine Ausgleichsmasse ein? Und sind Estrichleger wirklich so schlecht ausgebildet? Ich kann mir das irgendwie nur schwer vorstellen. Vor allem stellt sich mir die Frage, warum es die Toleranzen der Norm überhaupt gibt, wenn die Baufirmen nicht in der Lage sind, diese einzuhalten...
Und bevor Fragen aufkommen: Gussasphaltestrich kommt zum Einsatz, weil er dünner und somit leichter ausgeführt werden kann als ein Zementestrich und wir uns im Bestand bewegen und auf eine Ertüchtigung der Gründung verzichten wollen. Und da gegenüber dem Bestand die neu einzubauenden Decken bereits deutlich schwerer werden, müssen wir beim Fußbodenaufbau sozusagen jedes Gramm, das eingespart werden kann, einsparen.