Ausgleichsmasse auf Gussasphaltestrich

  • Ich hätte da mal eine Frage an die Kollegen aus der Architektur:


    Bei einem Projekt, bei dem ich gerade die Tragwerksplanung mit betreue plant der Architekt folgenden Fußbodenaufbau (von unten nach oben)

    • 30 mm Trittschalldämmung st' < 23 MN/m³
    • Trennschicht 1-lagig
    • 30 mm Gussasphaltestrich AS IC 10
    • 5 mm Ausgleichsmasse
    • Fußbodenbelag (Linoleum)

    Ich wundere mich etwas über die 5 mm Ausgleichsmasse. Nach Aussage des Architekten plant er diese ein, da nach seiner Erfahrung Estrichleger nicht in der Lage wären, die in der Norm vorgegebene Toleranzen einzuhalten. Dies hat er auch aufrecht erhalten, als wie vorgeschlagen haben, hinsichtlich der Ebenheitstoleranzen in der Ausschreibung die erhöhten Anforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 zu vereinbaren und in der Ausschreibung entsprechende Referenzen abzufordern um ungeeignete Firmen bestmöglich auszusortieren.

    Plant ihr bei Gussasphaltestrich auch von Anfang an eine Ausgleichsmasse ein? Und sind Estrichleger wirklich so schlecht ausgebildet? Ich kann mir das irgendwie nur schwer vorstellen. Vor allem stellt sich mir die Frage, warum es die Toleranzen der Norm überhaupt gibt, wenn die Baufirmen nicht in der Lage sind, diese einzuhalten...


    Und bevor Fragen aufkommen: Gussasphaltestrich kommt zum Einsatz, weil er dünner und somit leichter ausgeführt werden kann als ein Zementestrich und wir uns im Bestand bewegen und auf eine Ertüchtigung der Gründung verzichten wollen. Und da gegenüber dem Bestand die neu einzubauenden Decken bereits deutlich schwerer werden, müssen wir beim Fußbodenaufbau sozusagen jedes Gramm, das eingespart werden kann, einsparen.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Nun ja, mit Gussasphalt habe ich keine Erfahrungen.


    Für Estrich und Fliesen gelten "theoretisch" die gleichen Toleranzen.


    Da die Einhaltung der Toleranzen oft zu unschönen Ergebnissen führt, haben die Estrichleger im allgemeinen höhere Anforderungen an ihre Qualität als die Estrichleger und melden Bedenken an.


    Ich sehe deshalb seit Jahren beim Fliesenleger, sofern es eine gesonderte Ausschreibung ist (losweise Vergabe), immer auch eine Spachtelung vor.


    P.S.: Die 5 mm sind auf der sicheren Seite, 3 mm dürften ausreichen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Die Praxis zeigt, dass beim Einbau von Gussasphaltestrich im Vergleich zu anderen Estricharten tatsächlich besondere Herausforderungen in Bezug auf die Ebenheit bestehen. Gussasphalt ist beim Einbringen sehr flüssig, was einerseits Vorteile bei der Verarbeitung bietet, andererseits aber auch das Risiko geringer Ebenheit nach sich zieht – gerade bei größeren Flächen ohne vorlaufende, besonders sorgfältige Nivellierung. Das hat wenig mit fehlender Ausbildung der Estrichleger zu tun; vielmehr resultiert es aus der besonderen Stoffeigenschaft des Gussasphalts selbst: Das Material neigt zur Bildung von welligen Oberflächen, sobald das Fließverhalten nicht exakt kontrolliert wird.

    Die DIN 18202 definiert zwar ganz klar die zulässigen Ebenheitstoleranzen – und natürlich ist es möglich, diese einzufordern und zu kontrollieren. Erfahrungsgemäß reicht aber oft schon die Kombination aus Bauzeitdruck, beengten Baustellenverhältnissen und wechselnden Wetterbedingungen, um die Normvorgaben beim Einbau in Bestandsgebäuden zu unterschreiten. Selbst mit erhöhten Anforderungen und Referenznachweisen bleibt somit ein gewisses Restrisiko.

    Architekten planen daher eine Ausgleichsmasse nicht aus Misstrauen gegen Handwerker ein, sondern schlicht, um sich unnötige Diskussionen mit ausführenden Unternehmen und Verzögerungen in der Fertigstellungskette zu ersparen. Werden Feinbeläge wie Linoleum vorgesehen, sind die Anforderungen an die Ebenheit ohnehin besonders hoch – Unebenheiten werden sonst sofort sichtbar und führen nach der Abnahme zu berechtigten Mängelrügen.

    Die 5 mm Ausgleichsmasse sind unter diesen Umständen eine bewusste Risikominimierung, weil so Unregelmäßigkeiten der Oberfläche problemlos ausgeglichen werden können. Sofern der Termin- und Kostenrahmen ein geringes zusätzliches Gewerk zulässt, wird daher in der Praxis diese dünne Ausgleichsschicht längst als Standard mit einkalkuliert, selbst wenn in Einzelfällen eine exakte Verarbeitung des Gussasphalts auch ohne Nachbearbeitung möglich wäre.

    Normen definieren Mindeststandards – dass in der Realität Puffer einkalkuliert werden, ist kein Armutszeugnis der Beteiligten, sondern spiegelt den Charakter heterogener Baustellenbedingungen wider.

  • Asphalt kann per Definition nicht flüssig sein, weil es aus einer Gesteinskörnung mit Bitumen als Bindemittel besteht. Das kann nicht flüssig sein. Es sind schon einige Jahrzehnte her, dass ich mit Asphaltestrich in Wohnhäusern zu tun hatte, aber ich kann mich nicht erinnern, dass eine Ausgleichsmasse aufgetragen worden wäre. Dafür war der Asphaltestrich perfekt niveliert und auf entsprechende Höhe. Nur einmal habe ich den Asphaltestrich in einem EFH selbst als Oberfläche gesehen. Da hatte mein damaliger Chef in seinem eigenen Haus den Asphaltestrich mit Aluschnippseln mischen lassen und das Ganze wurde am Ende mit einer durchsichtigen Epoxitharzschicht versiegelt. Das war dann eine schwarze Fläche mit kleinen blinzelnden Sternchen. Sah richtig schick aus. Quasi ein Asphalt-Terrazzoboden. Man kann in der Richtung viel machen. Es gibt ja auch Kunstharzasphalt in beliebigen Farben.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ich habe den Ausgleich unter Lino und Vinyl nur Spachtelung genannt. Spachteln und schleifen

    Bei solch einem dünnen und ggf. leicht glänzenden Belag wird das sonst unbefriedigende Ergebnisse bringen...

    Ich hätte eher gesagt "kann bis zu 5mm dick sein"