Beim Mittagessen mit Kollegen ging es heute um Tiny-Houses. Mehrere Projekte wurden erörtert und bei zweien blieben Fragen offen, die ich weitergeben und zur Diskussion will:
- In MV soll auf einem sehr, sehr großen ehemalig landwirtschaftlich genutzten Grundstück (Gutshof, Gebäude denkmalgeschützt, nach genehmigter Umnutzung zu Ferienwohnen und denkmalgerechter Sanierung, Fläche eher in ha zu bemessen, als in m2), nun Ferienwohnungen, zusätzlich der auf eigener Achse rollende "Tiny-House"-Anhänger eines Freundes der Eigentümer langfristig aufgestellt werden. Der Standplatz ist grenznah, aber unter Einhaltung der Abstandsflächen geplant. Dort ist kein Parkplatz beantragt und auch nicht genehmigt worden. Mit dem Tiny-House soll nicht eine fehlende oder versagte Baugenehmigung umgangen werden. Der Freund hat den (optisch gebäudeähnlich) ausgebauten Anhänger und der Kollege das große Grundstück in attraktiver Lage. Die Eigentümer werden mit dem Nachbarn, der seinen Ausblick dadurch leicht beeinträchtigt sehen könnte, das Gespräch dazu suchen. Es stellt sich aber unabhängig vom Nachbarn die Frage, ob für die Stellung des Tiny-House-Anhängers eine Genehmigung erforderlich sein könnte und wie diese dann heißen könnte.
- In Brandenburg soll völlig unabhängig auf einem großen und nur wenig bebauten Wohngrundstück ein kleines Altenteiler- bzw. "Austrags"-haus neu gebaut werden. Die von der Bewohnerin angestrebte Größe liegt bei 40 - 50 m2. Das Haus kann und soll fest errichtet und ganzjährig bewohnt werden und ist auf dem Grundstück genehmigungsfähig. Das Grundstück ist in Familienbesitz. Das Haus soll mit dem Tod der Bauherrin an den dann alleinigen Grundstücksbesitzer vererbt werden, der es entweder in der Familie weiter nutzen oder vermieten kann. Welchen Vorteile könnte die Aufstellung eines mobilen Tiny-Houses gegenüber einem fest errichteten Gebäude haben?