Hallo
Habe eine Frage zu einer Installation eines Balkonkraftwerks. Nach dem bayrischen Rechts darf doch ein Balkonkraftwerk auch in die Nähe der Grundstücksgrenze installiert werden. D.h. So wie ich es herauslese darf seit 2023 ca. 50 cm ich zum Grundstücks Grenze aufstellen es muss aber mind 1,25 m zur brandmauer des Nachbarn entfernt sein.
Ist dies korrekt . Nachbar hat nichts dagegen nur Bauamt will uns das Recht absprechen
Dankeschön
