Balkonkraftwerk

  • Hallo

    Habe eine Frage zu einer Installation eines Balkonkraftwerks. Nach dem bayrischen Rechts darf doch ein Balkonkraftwerk auch in die Nähe der Grundstücksgrenze installiert werden. D.h. So wie ich es herauslese darf seit 2023 ca. 50 cm ich zum Grundstücks Grenze aufstellen es muss aber mind 1,25 m zur brandmauer des Nachbarn entfernt sein.

    Ist dies korrekt . Nachbar hat nichts dagegen nur Bauamt will uns das Recht absprechen

    Dankeschön

  • Mit welcher genauen Begründung verweigert das Bauamt die Aufstellung des " Balkonkraftwerks ". Bitte den Text der Ablehnung in das Forum einstellen.


    Mit Balkonkraftwerk sind Solarmodule mit max. 800 Watt gemeint?

  • und bitte genauer beschreiben, wo das BKW aufgebaut werden soll, auf einem Hausdach, einem Balkon (Reihenhaus?), Fassade, grenzständige Garage, oder gar einem Zaun/Nebengebäude an der Grundstücksgrenze? Die Bezeichnung BKW bedeutet ja nicht automatisch, dass die Module an einem Balkongeländer montiert werden.


    Bei max. 4 Modulen (je Modul ca. 175cm x 100m, 500W, max. gesamte Modulleistung 2kW, WR begrenzt auf 800W) ergeben sich ja mehrere Aufbaumöglichkeiten, es wäre denkbar, dass sich aufgrund der Anordnung der Module Probleme ergeben. Zusammen mit der Ablehnung kann man sich dann ein Bild machen.

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    .

  • Ich Tippe mal auf EInfriedung ;) :glaskugel:

    Ein Sturm zieht auf, Und er wird weiter wehen, Wir werden ihn voller Zorn entgegen gehen. Und soll der Wind auch noch so kräftig Wehen, Das Segel es steht, haben unsre Richtung Gewählt.

    Stemm dich in den Wind, verlier nicht dein Gesicht, Viele werden fallen, doch Wir ganz sicher nicht

  • Auch wenn die EInfriedung nur 1m zulassen würde? und ggf nur in Grünbewuchs?

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  • Bei Reihen- bzw. Doppelhäusern gibt es auch in der Ansicht Brandwände!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Bleibt nur zu hoffen, dass der TE als QM Manager in seinem Berufsfeld besser und verständlicher korrespondiert, Rückfragen liest und darauf sachgemäß antwortet.


    Immerhin wissen wir jetzt, dass es um einen Balkon geht über dem zwei Solarmodule als eine Art Dach angebracht wurden. Vielleicht meint er aber auch, dass er am Balkongeländer zwei Module an Halterungen mit Schrägstellung angebracht hat und das Konstrukt hält jetzt irgendwelche Abstandsflächen zum Nachbargebäude nicht ( mehr ) ein.


    Meine Oma hat noch das Schreiben von Aufsätzen in der Schule gelernt und würde sich ganz gewiss präziser ausdrücken: Notfalls - wenn es zu technisch wird - würde sie einfach abschreiben, was das Bauamt ihr als Grund für die Ablehnung des " Moduldachs über dem Balkon " mitgeteilt hat.

  • Dieser Thread und der weitere Thread von Lauchwald zur Einzelgarage über der Doppelgarage liest sich wie @jodi3k zum Schimmel im Schlafzimmer.


    @jodi3k = Lauchwald?


    Oder es ist ein Nachahmer von jodi3k und er sollte deswegen gesperrt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo wir haben über dem Balkon 2 Module als eine Art Dach angebracht.

    Dann ist klar, dass das so an der Grundstücksgrenze nicht zulässig ist - hält das Haus mit dem Balkon doch schon nicht die erforderlichen Abstandsflächen ein. Zudem fehlt für einen überdachten Balkon wohl auch die Baugenehmigung.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Off-Topic:

    Dieser Thread und der weitere Thread von Lauchwald zur Einzelgarage über der Doppelgarage liest sich wie @jodi3k zum Schimmel im Schlafzimmer.


    @jodi3k = Lauchwald?


    Oder es ist ein Nachahmer von jodi3k und er sollte deswegen gesperrt werden.

    Hier wird niemand auf einen vagen Verdacht hin gesperrt, auch nicht wenn sich Verhaltensmuster ähneln. Im Übrigen sind zu solchen Kandidaten Meldungen über das Forensystem oft hilfreicher als öffentliche Diskussionen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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