Hallo
Unser Nachbar hat an unserer gemeinsamen Grenze eine Garage gebaut.
Unsere Grundstücke stehen an einem Hang. Der Nachbar hat sein Grundstück auf unsere Grundstückshöhe aufgeschüttet und da die Garage gebaut. Nun unsere Frage nach dem bayrischen Baurecht darf ja die Grenzgarage in der mittleren Höhe maximal 3 m betragen. So wie ich das herauslese rechnet sich die mittlere Höhe von der natürlichen Grundstücksebene betechnet und nicht von der aufgeschütteten Höhe. Ist dies korrekt.
Danke für ein Einschätzung.