Abwasserrohr erneuert / so korrekt

  • Hallo zusammen,


    ich möchte einmal um eine Einschätzung des neuen Abwassersrohres bitten.


    Hintergrund: in unserer Strasse wird aktuell für 8 Häuser ein neuer Abwasserkanal gebaut. Bisher erfolgt die Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen pro Haus. Im Zuge dieser Arbeiten ist auch ein Rohr, das unter der Strasse herläuft, beschädigt worden. Diese Rohr entwässert (Regenwasser) mein Grundstück und führt von meinem Grundstück unter der Strasse her, die aktuell für den Abwasserkanalbau aufgerissen wird, und geht von dort dann weiter durch ein Nachbargrundstück und dann in einen kleinen Bachlauf.


    Mein Nachbar und Besitzer der Nachbargrundstückes hat mir nun das anhängende Foto gegeben. Dieses Foto zeigt das reparierte Entwässerungsrohr. Die Fließrichtung geht vom roten Ende (rechts im Bild) nach links. Der Nachbar hat mir nun geraten Bedenken bei der Bauleitung anzumelden, da durch die Reparatur das Wasser nicht mehr "gerade nach unten" abfließen kann, sondern an der Reparaturstelle ein Stück nach oben fließen muss. Dies würde zu Problemen bei der Entwässerung meines Grundstückes führen können.



    Ich sehe das nicht so kritisch, da in Summe ein Gefälle im Rohr ist und nach meiner Meinung, das Regenwasser weiter abfließen kann.

    Wie ist Eure Einschätzung dazu?


    Vielen Dank für ein Feedback.


    Beste Grüße,

    Jürgen

  • Der Anstieg eines Freispiegel-Abwasserrohres, auch für Regenwasser, ist immer kritisch und unzulässig.

    Auch Regenwasser führt regelmäßig Feststoffe in Form von Sand, Laub und Anderem mit, was sich bei niedrigen Fließgeschwindigkeitenan der tiefsten Stelle ablagert und so nach und nach zu Verstopfungen führt.


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  • Die Reparatur an sich sieht, soweit ich das anhand des Fotos beurteilen kann, ordentlich gemacht aus. Falls da tatsächlich ein Gegengefälle vorliegt, ist das (wie oben schon geschrieben) ein Mangel. Allerdings wurden da augenscheinlich zwei vorhandene Rohrenden verbunden, das Gegengefälle müsste es also vorher schon gegeben haben.

  • Vielen Dank für Eure Einschätzungen.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der neue Schmutzwasserkanal genau auf der Höhe meines altes Entwässerungsrohres verlegt worden, so dass das Gegengefälle quasi dazu "dient" über den Schmutzwasserkanal zu kommen. Vorher gab es kein Gegengefälle.


    Dann melde ich mal "Bedenken" bei den Bauverantworlichen des neuen Schmutzwasserkanals an. Allerdings ist schon alles wieder zugeschüttet und ob die sich die Mühen machen, wieder alles aufzubuddeln....


    Nochmal vielen Dank für Eure Feedbacks.

  • und ob die sich die Mühen machen, wieder alles aufzubuddeln....

    Das hängt von der Vehemenz Deiner Mängelrüge ab.

    Ich habe es durch, dass die ein halbes Jahr später wiederkommen mussten, um den Fußweg nochmal aufzureißen.


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  • Die Lage ist tatsächlich nicht zu unterschätzen. Wenn an einer Entwässerungsleitung – und sei es „nur“ für Regenwasser – im Zuge von Tiefbauarbeiten ein Gefälleunterbruch entstanden ist, kann das ganz handfeste Folgen für die gesamte Funktion der Leitung haben. Wasser sucht sich zwar bekanntlich seinen Weg, aber im Bereich der Schwerkraftentwässerung sind steigende Leitungsabschnitte ein klassisches Problem: Es kommt zu Rückstau, zu Ablagerungen und langfristig sogar zu Verstopfungen, weil die Selbstreinigungskraft der Leitung an genau so einer Steilstelle massiv nachlässt.

    Bei Regenwasserleitungen muss grundsätzlich durchgängig ein gleichmäßig fallendes Gefälle vorhanden sein – idealerweise mindestens 1 %, je nach Länge und Querschnitt der Leitung. Schon kleine „Buckel“ im Leitungsverlauf, wie sie durch schlecht ausgeführte Reparaturarbeiten entstehen können, wirken wie eine künstliche Barriere. Staunässe, Sediment-Ansammlung und im Winter Frostrisiken sind dann vorprogrammiert.

    Der Hinweis deines Nachbarn ist bautechnisch absolut berechtigt: Liegt die Reparaturstelle tatsächlich deutlich über dem ankommenden Rohrniveau, ist die Funktion der Leitung beeinträchtigt – auch wenn auf den ersten Blick noch Wasser abfließt. Das macht sich meist erst bei stärkeren Niederschlägen oder bei größerem Zufluss bemerkbar, wenn der Rückstau dann sichtbar wird oder die Wasserführung nicht mehr ausreichend ist. Besonders riskant wird es, wenn sich Feinsedimente absetzen, die Leitung „zuwächst“ oder das System im nächsten Winter auffriert.

    Die korrekte Vorgehensweise wäre, gegenüber der Bauleitung eine ernsthafte Funktionsprüfung und ggf. Korrektur einzufordern, bevor die Bauarbeiten an Straße und Rohrtrasse abgeschlossen werden. Ein Gefälleunterbruch ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein klassischer Ausführungsfehler, der spätestens nach der Verkehrsfreigabe zu massiven Nachbesserungskosten führen kann. Es ist ratsam, darauf zu bestehen, dass die Höhe der Leitungen im Verlauf wieder so hergestellt wird, dass durchgängig ein Mindestgefälle nachgewiesen werden kann – im Idealfall dokumentiert durch ein Protokoll der Höhenabsteckung.

    Baurechtlich ist es ohnehin nicht gestattet, nach Tiefbauarbeiten einen Leitungszustand zu hinterlassen, bei dem der ordnungsgemäße Wasserabfluss in Frage gestellt ist. Gibt es Zweifel, sollte idealerweise eine einfache Funktionsprüfung mit einem Wasserschwall oder Kamerauntersuchung durchgeführt werden. Damit wäre sichergestellt, dass das eigene Entwässerungsrecht auch künftig Bestand hat und das Grundstück nicht entwertet wird. Passivität an dieser Stelle wäre ein Risiko mit langfristigen Folgen.