Von eben gerade nach den es jetzt 2 Tage Niederschlag gegeben hat.
Irre/Täusche ichmich oder ist der untere Bereich schlimmer bzw. hebt sich von den anderen Streifen der Fassade ab ?
Von eben gerade nach den es jetzt 2 Tage Niederschlag gegeben hat.
Irre/Täusche ichmich oder ist der untere Bereich schlimmer bzw. hebt sich von den anderen Streifen der Fassade ab ?
schlimmer
Als was?
Damit wir einen Vergleich ziehen können, musst du uns schon beide zu vergleichenden Dinge zeigen.
Ich meine den Markieren Bereich
An dieser Stelle wäre es aus technischer Sicht hilfreich, die Putzfeuchte vergleichend mit einem Hochfrequenzgerät am selben (markierten) Punkt vor und nach einem Niederschlag zu "messen". Aussagekräftiger wären allerdings elektr. Widerstandsmessungen.
Aber wie der Rechtsanwalt im Ruhestand Eric hier bereits erklärte: Vom Mieter ist der Mangel anzuzeigen, die Ermittlung der Ursache und deren Beseitigung sind Sache des Vermieters. Mitunter kann es aber natürlich hilfreich sein, dem Vermieter bereits eine schlüssige Darlegung des Mangel-Mechanismus zukommen zu lassen - die notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Vorfinanzierung der Vorleistungen natürlich vorausgesetzt.
Ein vernüfntiges Messtechnik Unternehmen würde es über Lackageordnung hinbekommen wenn man denn möchte
Es braucht keine Leckageortung (das ist etwas völlig anderes!), sondern ganz banal einen Vergleich "Putzfeuchte in Masseprozent nach 10 trockenen Tagen" gegenüber "Putzfeuchte 2 Stunden nach einem Regen / Starkregen"!
Es braucht keine Leckageortung (das ist etwas völlig anderes!), sondern ganz banal einen Vergleich "Putzfeuchte in Masseprozent nach 10 trockenen Tagen" gegenüber "Putzfeuchte 2 Stunden nach einem Regen / Starkregen"!
Dass der Putz nach einem Regen feuchter ist als vorher, ist aber eine naheliegenden Binsenweisheit. Hilfreicher wäre es, die Feuchte in unterschiedlichen Höhen und Abständen vom Standrohr zu messen - vor und nach einem Regen.
ZitatMitunter kann es aber natürlich hilfreich sein, dem Vermieter bereits eine schlüssige Darlegung des Mangel-Mechanismus zukommen zu lassen - die notwendige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Vorfinanzierung der Vorleistungen natürlich vorausgesetzt.
Richtig und hatte ich früher auch immer so empfohlen. Denn der an sich ausreichende Verweis auf die Mangelerscheinung kann ins Auge gehen, wenn sich im Zuge einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Einschaltung eines Gerichtssachverständigen herausstellt, dass kein baulicher Mangel vorliegt und ein zumutbares Nutzerverhalten die Schimmelbildung im Altbau verhindert hätte. Man nennt dies Vorermittlungen zur Einschätzung der Erfolgsaussichten einer streitigen Auseinandersetzung.
Die Vorermittlungen führt man allerdings erst dann durch, wenn der Vermieter nach Mangelrüge die eigene Verantwortung klar und eindeutig in Abrede gestellt hat und nichts veranlasst ( könnte ja sein, dass er mehr tut als er vielleicht tuen muss, z.B. ein WDVS anbringen lässt ). Kommen die Vorermittlungen dann zu dem richtigen Ergebnis, dass ein Baumangel Schadensursache ist, bestehen gute Aussichten auf Abwälzung der Kosten der Voruntersuchung auf den Vermieter, der seine Verantwortung zu Unrecht bestritten hat.
Das kann erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und in dieser Zeit muss der Schimmel erduldet werden, weil er nach Besprühen mit Schimmelex immer wieder auftreten wird, es sei denn, man ändert sein ( gegebenenfalls falsches ? ) Nutzerverhalten und sich das Problem dann von selbst erledigt.
Insofern auch die Überlegungen zu einem Wohnungswechsel. Dann verlagert sich das Problem darauf, ob der Vermieter nach dem Auszug Schadensersatzansprüche wegen von ihm zu beweisenden schuldhaft falschem Nutzerverhalten geltend macht. Dann muss allerdings der Vermieter kommen. Die Kosten einer fachgerechten Schimmelbeseitigung mit gegebenenfalls teilweiser Putzentfernung nach Auszug bei falschem Nutzerverhalten dürften überschaubar sein.
Putz ist dahinter etwas beschädigt
Putz ist dahinter etwas beschädigt
Und dem Foto nach, die bei der Beschädigung entstandene Abplatzen mit Silikon o.ä. aufgefüllt worden. Wie soll sich hinter solch einem kleinen Löchlein Niederschlag innerhalb einer Wand rein horizontal über 2 m oder mehr so stark verteilen, dass dort Schimmelpilze Sporen ausbilden?
Es geht hier erneut nicht im einen Schimmelschaden sondern lediglich um Gebäudeschäden/mängel
Es geht hier erneut nicht im einen Schimmelschaden sondern lediglich um Gebäudeschäden/mängel
Es ist immer hilfreich, ganz deutlich zu schreiben, wonach konkret gefragt wird!
Ist das gesamte Gebäude gemietet oder nur eine Wohnung darin?
Auf den Unterschied von Mangel und Schaden wurde hier schon mehrfach hingewiesen! Was ist gemeint?
Ich sag ja als Mieter triff tes mich nicht wen der Eigentümer seine Haus nicht wirklich interessiert bzw dessen Zustand. Es ist im Grundgenommen seine Sache
Kommt jetzt noch mehr an baulichen " Unregelmäßigkeiten "? Was ist das Ziel der weiteren Entdeckung, wenn die Putzbeschädigung hinter dem Fallrohr nach eigener Einschätzung nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Schimmel auf der Raumseite der Giebelwand steht?
DIe Giebelseite hat definitiv ein mehr oder minder kleines Feuchtihkeitsproblem
Im kern sollte hier einfach ein Dachdecker das Teil mal warten würde ich sagen
Was soll an dem fotografierten Fallrohr ein Klempner durch Wartung bewirken? Und inwiefern haben die Mieter ein einklagbares Recht darauf?
Um eine möglcherweisen Verstopfung zu prüfen bzw das Fallrohr zu reinigen? Um Einklagerechte gehts gar nicht daraus wird kein Rechsakt
Wartung des Fallrohrs und weshalb?
Am geringfügig beschädigten Putz wird der Dachdecker wohl kaum etwas machen. Das wäre auch keine Wartung, sondern eine Putzreparatur.
Bei einer Verstopfung läuft das Regenwasser schwallartig direkt aus der Dachrinne! Und nein, Dachdecker reinigen keine Grundleitungen!
Na Ja, wann wurde denn das letzte Mal das Rohr überprüft ob es überhaupt noch richtig abläuft? Gibt ja keine Reinigungsöffnung in dem Rohr und bei Starkregen und Rückstau kommt das Wasser aus der undichten Verbindung zw. Fallroh und Grundleitung raus.
Zitat... bei Starkregen und Rückstau kommt das Wasser aus der undichten Verbindung zw. Fallroh und Grundleitung raus.
Wenn dem so wäre, wären die hieraus resultierenden Überschwemmungen aber nicht so gut für einen Haussockel ohne ausreichenden Feuchteschutz und für den Kellerabgang.
Ich gebe es auf, da Du Deine Probleme uns nicht klar und zusammenhängend schilderst.
An dem in mehreren Themen gezeigten Gebäude werden sicherlich noch Dutzende Schäden bestehen, evtl. auch Mängel.
Allerdings sind diese meines Wissens nach Sache des Vermieters / Eigentümers, solange die Wohngegebenheiten der Mieter nicht beeinträchtigt werden.
Keiner hier im Forum oder im Internet kann diesbezüglich Hilfestellung bieten, wenn die Vermieter sich gegen Gebäudewartung entscheiden..
Zur Schimmelproblematik wohnungsseitig wurden die Bilder durch Aussagen zu möglichen Zusammenhängen im Forum kommentiert, doch die übrigen Schäden am Gebäude.. solange sie keinen direkten Einfluss auf die Wohnung der Mieter haben?
Diesbezüglich sehe ich auch nur die schnelle Möglichkeit, eventuell den Umzug zu erwägen. Deutlich zielführender gegenüber der Suche nach "wahllosen" Schäden am Gebäude.
Alternativ bzgl. der Schimmelproblematik Fakten schaffen, indem bei ungeeignetem Nutzverhalten dieses geändert, bei ungeeigneter Platzierung von Matratzen diese neu platziert und bei durchaus möglicher Feuchtigkeit im Mauerwerk diese festgestellt und durch den Vermieter beseitigt wird.
Doch die bislang durchgeführten Prüfungen scheinen die Feuchtigkeit der Mauer zu verneinen.
Der Threadersteller postet das Thema seit Monaten in immer wieder neuen Foren (zu Mietrecht, Vermietung, Juristerei, Baurecht, Bautechnologie, etc,) und ignoriert dort wie hier alle sinnvollen Antworten - er will offenbar nur die Bestätigung seiner Sichtweise hören, die er aber nirgends bekommt (vermutlich weil sie schlicht falsch ist).
Er heisst dort, wie auch hier bis vor Kurzem, Jodi 2k oder Jodimaster.
Ich würde empfehlen, hier nicht weiterzudiskutieren!