Oberhalb meines Grundstücks lässt ein Bauträger ein neues Baugebiet erschließen.
Lt. Aussagen beim Spatenstich wurden seit 2020 Gespräche geführt, um das komplizierte Bauvorhaben verwirklichen zu können. Grundbesitzer, deren Flurstücke in den amtl. Bekanntmachungen aufgeführt waren, sollten sich im Bauamt melden. Mit mir hat niemand ein Gespräch geführt und mein Grundstück war auf keinem amtlich bekannt gemachten Plan als betroffen genannt.
Vor ca. 3 Wochen - etwa zwei Wochen nach Beginn der Erschließungsarbeiten im Baugebiet - ruft jemand von den Stadtwerken an: In meinem Grundstück sei schon ein Abwasserkanal von 1980. Nun müsse ein neuer Abwasserkanal für das Baugebiet her. Und der führe durch mein Grundstück und münde in den vorhandenen Kanal. Ich fiel aus allen Wolken. Tage später brachte eine Mitarbeiterin der Stadtwerke deshalb einen Plan zu meiner Kenntnisnahme vorbei.
Gestern kam dann eine Mail mit einer "Vereinbarung und Dienstbarkeitsbestellung" zur Unterschrift:
Schutzstreifen 8 m Breite, einmalige Entschädigung für die beanspruchten 243 m² = 4,50 € / m² und eine Zustimmungsentschädigung von 75,00 €.
Mein betroffenes Grundstück liegt im Innenbereich und ist erschlossen.
Jetzt meine Fragen:
1. Ist ein solches Vorgehen üblich? (Ich fühle mich von den Stadtwerken überrumpelt).
2. Ist die angebotene Entschädigung üblich? (Der neue Kanal dürfte eine mögliche spätere Bebauung meines Grundstücks behindern oder einschränken).
Am 28.05. wollen die Stadtwerke meine unterschriebene Zustimmung abholen, "damit es zum Notar geht".
Kann jemand meine Fragen beantworten oder mir sonst einen Tipp geben? Danke!