Wasseranschluss in der Dusche korrekt abgedichtet?

  • Hallo,


    ich habe ein Fertighaus gebaut und habe zur Kontrolle, da es viele Mängel im Haus gibt, auch die Duscharmatur abgeschraubt. Nach der Abnahme der Armatur fand ich eine schon löchrige Silikonabdichtung vor. Nachdem ich diese entfernt hatte, sah ich, dass ein Spalt in die Wand vorhanden ist und meiner Meinung nach so Wasser in die Wand fließen kann. Ich denke, dass der Wasseranschluss nicht nach DIN 18534-3 abgedichtet wurde, da meiner Ansicht nach die Dichtmanschette fehlt. Im Anhang Bilder der Situation.

    Kann mir jemand eine Einschätzung geben, ob der Wasseranschluss fachgerecht abgedichtet wurde?



    Danke & Grüße

  • Silikon ist keine Abdichtung, sondern ein bloßer Fugenfüller oberhalb der eigentlichen Abdichtungsebene zur rein optischen Verbesserung der Ansicht, siehe z.B. die Randfugen bei bodentiefen Duschen. Grund: Silikon hat an den Randfugen und an spritzwasserbelasteten Rohrdurchdringungen und Einbauteilen keine dauerhafte Funktion; es reißt an den Anschlüssen ab und versprödet; insofern auch Wartungsfuge genannt: man kann darauf warten, dass Silikon undicht wird und erneuert werden muss im Gegensatz zu einer Abdichtung im Sinne der Norm, die dauerhaft ( = über die übliche Lebensdauer einer gefliesten Dusche ) wasserdicht zu sein hat.


    Richtig insofern der bereits erfolgte Hinweis auf die DIN 18534-3 und zwar den dortigen Abschnitt 7.6.2:


    Für Rohrdurchführungen usw. sind Dichtbänder oder Dichtmanschetten mit flexibelen Dichtlippen zu verwenden und in die Abdichtungschicht ( also vor dem Verfiesen ! ) wasserdicht einzubinden. Die Dichtmanschette muss das Leitungsrohr wasserdicht umschließen. Gegebenenfalls muss das Leitungsrohr mit einem Distanzstück verlängert werden, wenn es nicht über die Abdichtungsebene hinausreicht..... Es folgen sodann im genannten Abschnitt der DIN Abbildungen zu der richtigen/fachgerechten Ausführung.


    Hier offensichtlich - wie so oft - nicht eingehalten, da zwischen Rohr und Wand ein offener Ringspalt zu erkennen ist. Die Rohrdurchdringung ist daher nicht wasserdicht abgedichtet. Es droht die allmähliche Durchfeuchtung der Wand, da die Duscharmatur nur aufgesetzt ist und keinen dichten Anschluß bewerkstelligt.


    Die Mangelbeseitigung ist schwierig, da mindestens die eine Fliese um das Rohr ( gegebenenfalls auch weitere Fliesen ) entfernt werden muss/müssen und hierdurch die Gefahr besteht, dass die flächige Abdichtung auf der darunter befindlichen Wand ( ! ) beschädigt wird. Instandsetzungsvorschlag insofern in DIN 18534-3, Abschnitt 9.2, der leider häufig nicht/nicht zuverlässig funktioniert. In diesem Fall müssen alle Fliesen entfernt und die Abdichtung erneuert werden, um das mit der Abdichtung vorgegebene Ziel einer naht- und lückenlosen Abdichtung der Wände und gegebenenfalls des Duschbodens zu erreichen.


    DIe DIN mit den Abbildungen gibt es für Dich und den ( ahnungslosen ) Fertighaushersteller zum Nachlesen beim Beuth-Verlag zu kaufen.

  • Ich glaube nicht, dass das Haus erst vor kurzen gebaut wurde.

    Er hat es evt gekauft. aber die Armatur war schon öfters in Verwendung.

    Daher die Frage: Wann wurde das Gebäude gebaut?

    ....

  • ob der Wasseranschluss fachgerecht abgedichtet wurde?

    Vermutlich nicht. "Vermutlich", da mir die Fähigkeit hinter die Fliesen zu gucken fehlt. Eine Dichtmanschette hätte hier in die flächige Abdichtung unter den Fliesen eingebettet sein müssen. Ob das so ist? Bild 1 lässt vermuten, dass Zweifel zumindest angebracht sind.

  • "Vermutlich", da mir die Fähigkeit hinter die Fliesen zu gucken fehlt.

    Die Frage war, ob der " Wasseranschluß fachgerecht abgedichtet wurde ? "


    Also Mangel ja/nein? Entscheident hierfür ist, ob das " Bau-Ist " vom " Bau-Soll " abweicht.


    Für das " Bau-Soll " ist Prüfungsmaßstab, ob die aRdT eingehalten worden sind und die stehen in der zitierten DIN 18 534-3. Die Anforderungen der DIN sind hier nicht eingehalten. Das ist auf den übersandten Fotos klar und eindeutig zu erkennen. Der Ringspalt der Rohrdurchführung ist mit Silikon ausgespritzt und das Silikon, das im Übrigen keine Abdichtungsfunktion im Sinne der Norm hat, ist unvollständig/gerissen, siehe Abbildungen 4 und 3 vom Ausgangszustand und nach der Entfernung des Silikons in Abbildung 1 und 2.


    Demzufolge käme es nicht einmal darauf an, ob bereits Duschwasser das Silikon hinterlaufen und zur Durchfeuchtung der Wand geführt hat. Denn der TE müßte nicht darauf warten, bis der Mangel auch zum Schaden geführt hat. Denn Mangel im Rechtssinne und Schaden sind zweierleri Dinge, auch wenn das mitunter miteinander vermengt wird nach dem Motto: Kein Schaden also auch ( noch ) kein Mangel ( = falsch ).


    Nur für die Frage, ob der TE noch durchsetzbare Gewährleistungsansprüche gegen das ausführende Unternehmen hat, käme es mit chieff darauf an, welches Gewährleistungsregime gilt und wann das Gewerk abgenommen wurde. Nach der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs hat der TE allerdings bislang nicht gefragt.


    Dass der TE das Ferighaus (selbst ) gebaut hat, wie er in seiner Sachverhaltsdarstellung schreibt, habe ich als Fehler im Ausdruck ignoriert.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Zitat umformatiert und so kenntlich gemacht

  • ich habe ein Fertighaus gebaut

    Hast Du:

    a.) das Haus selbst gebaut [dann wäre es kein Fertig-, sondern ein Selbstbauhaus]

    b.) einzelne Gewerke beim Ausbau übernommen [dann wäre es ein Ausbauhaus]

    c.) das Haus komplett bezugsfertig bauen lassen

    ????


    Wie hier schon mehrfach gesagt. die Abdichtungsebene liegt UNTER den Fliesen!!!


    Das Silikon KÖNNTE als Fugenfüller in der Fliesenebene gesessen haben, muss also nicht ZWINGEND ein Beweis für :pfusch: sein!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Die Anforderungen der DIN sind hier nicht eingehalten. Das ist auf den übersandten Fotos klar und eindeutig zu erkennen. Der Ringspalt der Rohrdurchführung ist mit Silikon ausgespritzt und ...

    Ich vermute (!) das auch, kann es aber tatsächlich nicht erkennen. Wenn das Silikon die Abdichtung darstellen soll, dann sind wir uns einig. Vielleicht aber gibt es ja eine sauber eingedichtete Dichtmanschette und das Silikon soll nur ein "add on", einen Gürtel zum Hosenträger. Oder es war übrig, quoll quasi aus seiner Silikonspritze und er wusste partout nicht wohin damit. Oder der Installateur ist ein Vorstandsvorsitzender im Verein "The Länd und das Silkon"...was weiß ich...


    Ob Dichtmanschette fachgerecht in Abdichtungsebene eingebettet, ob es überhaupt eine Abdichtung gibt oder eben nicht, wird man wohl erst dann sehen, wenn man ein paar Bauteilöffnungen gemacht hat.

  • Abbildung 2 ist offenbar eine Nahaufnahme von Abbildung 1. Auf der Abbildung 2 erkenne ich die über die Fliesenoberkante/Verfugung hinwegstehende Rohrdurchdringung ( grau ) möglicherweise noch mit Rohrdämmung. Um das Rohr sehe ich einen dunklen Kranz. Dort soll der TE mal vorsichtig einen stumpfem Gegenstand einführen. Widerstand ja/nein ?


    Ich habe einmal bei einem Objekt einen stumpfen Schraubenzieher vorsichtig in den offenen Ringspalt eingeführt und hiervon dem Bauträger ein Foto zur Visualisierung übersandt. Daraufhin kam vom Bauträger, ich hätte mit dem Schraubenzieher die selbstverständlich bei ihm - wie immer - angebrachte Dichtmanschette zerstört. Das habe ich mir selbstverständlich nicht gefallen lassen und auf Entfernung der Fliese durch den Handwerker des BT bestanden. Und siehe da, großer, offener Ringspalt ohne in die Flächenabdichtung eingebundene Dichtmanschette. Das Ganze wurde nicht besser dadurch, dass es sich um den deutschlandweit größten Bauträger der katholischen Kirche ( Köln, Aachen, Essen, Paderborn ) handelte und ich seinerzeit als KV über viele Jahre alle Baumaßnahmen in meiner Gemeinde ehrenamtlich baufachlich und juristisch geleitet und betreut habe. Danach war Ende mit dem Ehrenamt und - unabhängig von dem hautnah miterlebten Skandal um Wölki und Dederichs - auch mit der kath. Kirche.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Einschätzung.

    In der Tat, ist das Haus nicht mehr ganz neu. Ich habe das Haus schlüsselfertig bauen lassen. Die Gewährleistung läuft nächsten Monat ab. Die letzten (verlorenen) zwei Jahre habe ich mich mit dem Bauträger vor der Ombudsstelle wegen mehrerer Mängel "gestritten". Was reine Zeitverschwendung war, da der Bauträger nur auf Zeit gespielt und versucht hat, mich zu zermürben. Für mich stellt sich nun die Frage, wegen eines versteckten Mangels, vor Gericht zu ziehen. Da muss ich mir aber sicher sein, dass es auch ein Mangel ist, da bei einem Neubau die Rechtschutzversicherung nicht hilft.

    Ich werde nun noch den Test durchführen, den Eric genannt hat, um zu schauen, ob die Dichtmanschette nicht sichtbar hinter den Fließen liegt.

  • Du müßtest die Dichtmanschette im Ringspalt um das Rohr sehen bzw. bei einem Augenproblem ertasten können, also nicht " hinter den Fliesen " herumhantieren; dort müsste die Dichmanschette nur in in die Abdichtung auf der Wand eingebunden sein.


    Am Rohr muss die Dichtmanschette mit ihren flexibelen Dichtlippen kraftschlüssig anliegen!


    Siehe Dir nochmals die Abbildungen im obigen Beitrag #3 an. Dort siehst Du den Ringspalt vor Anbringung der Dichtmanschette und in einer weiteren Abbildung, dass der Ringspalt nach Anbringung der Dichtmanschette verschlossen ist.


    Wenn die Gewährleistungsfrist im nächsten Monat abläuft, muss deren Ablauf jetzt unverzüglich und rechtzeitig unterbrochen werden! Eine Mangelrüge reicht hierzu grundsätzlich nicht aus, es sei denn der BT würde den Mangel auf die Rüge noch innerhalb der Frist schriftlich anerkennen. Tut er das nicht, muss vor Ablauf der Verjährungsfrist geklagt oder zumindest ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet werden. Hierfür benötigst Du als Laie einen Anwalt, der bestimmt nicht am letzten Tag der Verjährungsfrist tätig wird.


    Vergiss den Blödsinn mit dem " versteckten Mangel ". Das Recht behandelt sichtbare und versteckte ( hier von der Armatur verdeckte) Mängel gleich und es gibt insoweit auch keine längeren Verjährungsfristen.

  • Was reine Zeitverschwendung war, da der Bauträger nur auf Zeit gespielt und versucht hat, mich zu zermürben. Für mich stellt sich nun die Frage, wegen eines versteckten Mangels, vor Gericht zu ziehen. Da muss ich mir aber sicher sein, dass es auch ein Mangel ist, da bei einem Neubau die Rechtschutzversicherung nicht hilft.

    Ich drücke die Daumen und wünsche viel Erfolg bzgl. der rechtlichen Vorgehensweise, auf dass die Mängel durch den Bauträger doch noch beseitigt werden (müssen)! Sehr ärgerlich, solch eine Situation.

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun den Test gemacht und gemessen, wie weit ich einen Gegenstand reinstecken kann. Er ging 32mm von der Außenfläche der Fließe rein. Die Fließe hat eine Dicke von 10mm. Somit sollte die Abdichtung ab Fließe nicht gegeben sein, oder? Ich habe nochmal Fotos gemacht, vielleicht sieht man es bei diesen besser.

    Beim Anwalt war ich schon zum Vorfühlen. Lt. seiner Aussage, wird durch das Ombudsverfahren die Mängelfrist eingefroren, somit habe ich schon noch ein bisschen mehr Zeit. Aber schleifenlassen sollte ich es nicht.

  • Dicke der Fliese + Fliesenkleber dürfte rund 15 mm sein. Damit wäre bei gemessenen 32 mm keine Dichtmanschette über dem Ringspalt vorhanden ( siehe hierzu nochmals die Bilder im Link, kann ja nicht so schwierig zu verstehen sein ).


    Wenn das grau/blaue am aus der Wand kommenden Rohr eine Dämmung zur Körperschallentkopplung ( z.B. Turbolit-Schlauch ) sein sollte, wäre das auch falsch, da die flexibele Lippe der Dichtmanschette nicht an einer Dämmung angebunden werden darf. Die Dämmung muss dann im Zuge der Nachbesserung eingekürzt werden. Das abgeschnittene Stück Dämmung käme dann vor die Dichtmanschette, damit der Fliesenkleber keine Körperschallbrücke ausbildet oder man darf den Kleber dann nicht bis an das Rohr heranführen.


    Möglicherweise fehlt auch noch eine Rohrverlängerung zur Anbindung der Dichtmanschette an die Wasserleitung in der Ebene der Wandabdichtung. Siehe auch hierzu die Bilder im Link und den hierzu von mir zitierten Auszug aus der DIN.


    Der viele überstehende Hanf spricht auch nicht für eine ordentliche Arbeit.


    Aber man ist das alles ja heute schon beinahe gewohnt bei der vorherrschenden miesen Qualität von Fachunternehmen.

  • Hallo Eric und alle anderen,


    vielen Dank für eure Antworten und eure Geduld mit mir. Ich wollte nur sicher sein, dass in meiner Einschätzung als Laie kein Fehler drin ist. Nun weiß ich, dass ich vor Gericht ziehen kann, ohne Bedenken zu haben, auf den Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

  • Richtig. Man muss es halt dem Gericht und mitunter auch den Gerichtssachverständigen auch zureichend erklären. Der Verweis auf die verletzte Norm ( Mindeststandard ) reicht jedenfalls nicht aus. Man sollte dem Gericht und im Vorfeld bereits dem Gegner auch den Sinn und Zweck der Norm, die Gefahr bei Nichteinhaltung und deren potentiellen Folgen unterrichten und klar und eindeutig erklären und mit Fotos belegen, warum die Norm im konkreten Fall verletzt worden ist. Das hatte mir jedenfalls häufig geholfen. Der Gegner sollte den Eindruck gewinnen, dass er mit weiterem Bestreiten nicht durchkommen wird.


    Man soll es kaum glauben, aber es muss auch über den Unterschied von Mangel und Schaden im Vorfeld belehrt werden, um dem immer wiederkehrenden Argument, ist noch nichts passiert oder bewiesen und daher ( ver-meintlich ) noch kein " Mangel im Rechtssinne ", zu begegnen.