Brandenburg: Gültigkeit Baugenehmigung und Bauvoranfrage

  • Mir wurden von einem Kaufinteressenten Unterlagen für ein innerstädtisches Grundstück im Land Brandenburg zu einer vorerst bautechnischen / baurechtlichen Bewertung vorgelegt. Das Grundstück in einer brandenburgischen Großstadt ist teilweise mit einem Baudenkmal bebaut und hat noch Potential für eine kräftige Nachverdichtung, also zusätzliche Bebauung. Dem Interessenten wurde das Grundstück mit vorliegender Baugenehmigung für einen Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes und positiv beschiedener Voranfrage ("Vorbescheid") zur Nachverdichtung schmackhaft gemacht. Das Objekt steht schon länger leer und ist von Wetter und Vandalismus deutlich in Mitleidenschaft gezogen.


    Die Baugenehmigung wurde im Januar 2019 erteilt. Nach meinem Verständnis von § 73 Abs. 1 BbgBO ist diese Baugenehmigung mittlerweile erloschen, weil sechs Jahre nach ihrer Erteilung der Bau eindeutig noch nicht begonnen wurde. Eine Verlängerung der Baugenehmigung wie die BauOB kennt die Brandenburger BO anscheinend nicht. Ist meine Einschätzung korrekt?


    Der Vorbescheid datiert vom Herbst 2023. Nach § 75 Abs. 3 BbgBO verfällt dieser Vorbescheid nach meinem Eindruck im Herbst 2026, auch wenn er keine explizite Befristung enthält. Ist diese Einschätzung auch hier korrekt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Grundsätzlich gelten Baugenehmigung und Vorbescheid 6 Jahre, in denen der Bau begonnen werden muss. Dir Fertigstellung kann 1 Jahr später erfolgen.


    Unter der Ausnahme nach § 75 Abs. 3, bezogen auf § 72 Ans. 1 Satz 2, Zitat:

    "Die Baugenehmigung schließt die für das Vorhaben erforderlichen weiteren behördlichen Entscheidungen ein."

    kann ich mir ehrlich gesagt nichts vorstellen, hatte ich auch noch nie.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Danke für die Bestätigung!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke für die Bestätigung!

    Dass der Vorbescheid 2026 verfällt, habe ich aber nicht bestätigt! Unter dem Sonderfall 3 Jahre kann ich mir nichts vorstellen.


    Ob im Ausnahmefall eine Verlängerung der Baugenehmigung möglich ist, kann ich auch nicht ausschließen. Die Bauordnung sieht das nicht vor, aber ob das jetzt völlig ausgeschlossen ist, würde ich nicht behaupten. Ich hatte so einen Fall noch nie.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Dass der Vorbescheid 2026 verfällt, habe ich aber nicht bestätigt!

    Das hatte ich auch nicht geschrieben.


    Die 6 Jahre sind bem Umbau eindeutig verstrichen und keine der genehmigten Maßnahmen des Umbaus wurde auch nur ansatzweise begonnen. Der positive Vorbescheid für den Neubau ist noch gültig.


    Der Kaufinteressent hat schon vor meinem Post auf meine Empfehlung hin bei der Maklerin zu beiden Punkten nachgefragt. Bisher gab es keine Antwort. Es bleibt spannend!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich würde eher empfehlen, bei der zuständigen und genehmigenden Behörde nachzufragen als bei der Maklerin.

    Das ist ggf. der nächste Schritt. Die Maklerin erwartet hier einen fünfstelligen Eurobetrag. Dafür kann sie auch ein wenig tun!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Dann viel Erfolg! Ich bin immer lieber für den direkten Weg. Kommt z.B. ein potentieller Kunde mit einer Owi (Ordungswidrigkeit, meist wegen Bauen ohne Genehmigung), rufe ich zuerst beim Sachbearbeiter an und verlasse mich nicht auf die Auskünfte des Betroffenen oder die Dritter.


    So würde ich es auch handhaben bei einer unklaren Baugenehmigung oder Vorbescheid. In Brandenburg ist es nicht üblich wie offensichtlich in Hannover, dass keine telefonischen Auskünfte erteilt werden. Das dauert bei einfachen Sachverhalten keine 5 Minuten.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Ich habe nur nebenbei und ohne Beauftragung „mal kurz drauf geschaut“ und glaube nicht, dass ich nochmal davon hören werde - bin aber natürlich gespannt. Ich selbst bevorzuge auch den persönlichen direkten Kontakt zur zuständigen Stelle.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wie heißt die andere? ;)

    Uups, die ist grad keine mehr, war es aber kürzlich noch.


    Die Schrumpfung schien doch schon beendet zu sein, schade!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Uups, die ist grad keine mehr, war es aber kürzlich noch.


    Die Schrumpfung schien doch schon beendet zu sein, schade!

    Off-Topic:

    Die vergrößerte Vorschau hat bei mir schwarzen Hintergrund und ist damit quasi unlesbar, beim Öffnen im neuen Tab hat es wieder weißen Hintergrund.
    Hat das nutzerseitige Gründe (darkmode) oder liegt das an der Grafik?

  • Off-Topic:

    Vermutlich hat die Grafik einen transparenten Hintergrund.

    so ist es - sie stammt so aus Wikipedia, siehe Link!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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