Mir wurden von einem Kaufinteressenten Unterlagen für ein innerstädtisches Grundstück im Land Brandenburg zu einer vorerst bautechnischen / baurechtlichen Bewertung vorgelegt. Das Grundstück in einer brandenburgischen Großstadt ist teilweise mit einem Baudenkmal bebaut und hat noch Potential für eine kräftige Nachverdichtung, also zusätzliche Bebauung. Dem Interessenten wurde das Grundstück mit vorliegender Baugenehmigung für einen Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes und positiv beschiedener Voranfrage ("Vorbescheid") zur Nachverdichtung schmackhaft gemacht. Das Objekt steht schon länger leer und ist von Wetter und Vandalismus deutlich in Mitleidenschaft gezogen.
Die Baugenehmigung wurde im Januar 2019 erteilt. Nach meinem Verständnis von § 73 Abs. 1 BbgBO ist diese Baugenehmigung mittlerweile erloschen, weil sechs Jahre nach ihrer Erteilung der Bau eindeutig noch nicht begonnen wurde. Eine Verlängerung der Baugenehmigung wie die BauOB kennt die Brandenburger BO anscheinend nicht. Ist meine Einschätzung korrekt?
Der Vorbescheid datiert vom Herbst 2023. Nach § 75 Abs. 3 BbgBO verfällt dieser Vorbescheid nach meinem Eindruck im Herbst 2026, auch wenn er keine explizite Befristung enthält. Ist diese Einschätzung auch hier korrekt?