Unsere 40 Jahre alte Wohnungseingangstür

  • Vor 5 Monaten haben wir ein Mängel wegen dieser Tür angezeigt. Sie kann man nur noch schwer abschließen. Am Samstag war ein Bekannner des Vermieters da und sägte da 2 Miniten lang rum und haute wieder ab.

    Ist i Erdgeschoß direkt zum Treppenhaus (Hauseingang)


    Es zieht leider gewaltig. Ich denke das man man da nicht mehr viel machen kann in Sachen Dichtung.


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  • Was genau ist Deine Frage?


    (Bitte Bildvorschauen immer einfügen!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Türluftstopper gibt es glaube ich ?

  • Ja, die gibt es. Was ist Deine Frage?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Türluftstopper gibt es glaube ich ?

    Ja, auch als selbstklebende Bodenleisten (flache Profile mit integrierten Gummidichtungen), sofern unter der Tür etwas Abstand vorliegt.

    Seitlich und oben bspw. als selbstklebende Dichtbänder in vielen Farben, Größen und Formen erhältlich.

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Was sagt ihr sonst zum Zustand der Wohnungseingangstür ?

  • Was sagt ihr sonst zum Zustand der Wohnungseingangstür ?

    Die ist 65 Jahre alt und WK 0. Im Neubau wäre die rauchdicht oder dicht oder selbstschließend und hätte im neuen Wohneigentum heute auch WK 2, was aber auch eher ein Witz ist. Da kostet die Wohnung dann in Kauf oder Miete auch erheblich mehr als Deine.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Erkennt keiner das es eher eine Zimmertür ist statt Wohneingangstür das schrieben mir heute eine Menge Leute in andere Foren/Gruppen/Webseiten dazu

  • Erkennt keiner das es eher eine Zimmertür ist statt Wohneingangstür

    Der fehlende Schutz gegenüber Eindringversuchen ist gut ersichtlich, keine Frage.

    Allerdings fehlt mir Expertise dazu, was vor 65 Jahren üblich war - als Wohneingangstüre.

    Hier in der Region sehe ich viele ältere Drei- und Vierseitenhöfe mit Haustüren (zum Hof hin), welche ähnlich minimalistisch vorliegen.
    Ob bzgl. der Eingangstür Seitens Eigentümer eine Notwendigkeit zur Erneuerung vorliegt (demnach: ob es Vorschriften der letzten 60+ Jahre hierzu gibt), dazu können sich die Experten äußern.

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Wir haben in NRW noch das Wohnraumstärkungsgesetz NRW da greiffen gewisse Mindetstandards

  • Wir haben in NRW noch das Wohnraumstärkungsgesetz NRW da greiffen gewisse Mindetstandards

    Und welche „gewissen Mindeststandards“ greifen da?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/mhkbd_leitfaden_zum_wohnraumstaerkungsgesetz.pdf

    Zitat

    § 6 Instandsetzungserfordernis von Wohnraum

    (1) Der Gebrauch zu Wohnzwecken ist insbesondere dann erheblich beeinträchtigt, wenn

    2. Dächer, Wände, Decken, Fußböden, Fenster oder Türen keinen ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse oder gegen Feuchtigkeit bieten,

    Müsste wie gesagt dann im Einzelfall geprüft werden

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  • Hausratversicher schreibt: Es Dringend Regenwasser in das Gebäude


    Feuchtigkeit ist nicht immer Regen

  • Wie kann durch eine offensichtlich zwischen geschlossenem Treppenhaus und Wohnung liegende Tür Witterungseinflüsse auf eine Wohnung einwirken? Wie genau kann da Regenwasser eintreten und was würde eine andere Türzarge, ein anderes Türblatt daran ändern?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Schonmal dran gedacht das adas Treppenhaus FEucht ist

    Warum musste der Maler der da mal gestrichen hat 3 Tage Trockungsgeräte aufstellen?

  • Woher sollen wir hier wissen dass das Treppenhaus feucht ist? Worin äußert sich die Feuchte und ist diese messtechnisch nachweisbar?


    Wenn dies der Fall sein sollte, gehört die Gebäudehülle instandgesetzt, nicht die Wohnungstür!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wie genau kann da Regenwasser eintreten und was würde eine andere Türzarge, ein anderes Türblatt daran ändern?

    Daher meine Verwunderung ob der zitierten "Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit", der Thread startete doch bzgl. einer nicht (gut) gegen Zugluft dichtenden Tür?

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Woher sollen wir hier wissen dass das Treppenhaus feucht ist? Worin äußert sich die Feuchte und ist diese messtechnisch nachweisbar?


    Wenn dies der Fall sein sollte, gehört die Gebäudehülle instandgesetzt, nicht die Wohnungstür!

    Sag ich aber für diese Ausage köpfen die Eigentümer ein. Die laufen wirklich davon. Alles erlebt


    Ich habe nur ein einfaches Messgerät das wird dir nichts bringen

  • Off-Topic:

    Daher meine Verwunderung ob der zitierten "Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit", der Thread startete doch bzgl. einer nicht (gut) gegen Zugluft dichtenden Tür?

    Wie schon geschrieben, ist es teilweise sehr schwer, den einzelnen Posts, den Worten, aber leider auch den Gedankengängen des TS zu folgen, zwischen denen es anscheinend teilweise Querbezüge gibt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Sag ich aber für diese Ausage köpfen die Eigentümer ein. Die laufen wirklich davon. Alles erlebt

    Als Mieter (an einem meiner Aufenthaltsorte) schreibe ich bei einem Mangel mit dementsprechend zu erwartenden Folgen an die Hausverwaltung des Vermieters - oder den Vermieter/Eigentümer selbst, sofern dieser keine Hausverwaltung nutzt.


    Und informiere diesen über die Mängel, setze rechtlich verankerte Frist und bitte um Beseitigung des Misstands / der Misstände sowie schriftliche Bestätigung.


    Das klappt üblicherweise ohne Davonlaufen oder Nackenschmerzen beim Mieter

    Falls dies dann nicht zu erwünschter Beseitigung führt, bestehen weitere Möglichkeiten nach Verstreichen der Frist. Diese können auch im ersten Schreiben schon erwähnt werden, sollte keine Behebung der Missstände / Mängel erfolgen. Soweit meine laienhafte Rechtsauffassung - welche allerdings immer zum Erfolg führte, bislang.

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Sag ich aber für diese Ausage köpfen die Eigentümer ein. Die laufen wirklich davon. Alles erlebt

    Sorry, aber ich verstehe überhaupt nicht, was Du sagen willst!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Das läuft ja auch schob über den Mieterbund

  • Erkennt keiner das es eher eine Zimmertür ist statt Wohneingangstür das schrieben mir heute eine Menge Leute in andere Foren/Gruppen/Webseiten dazu

    Ob die Tür aussieht wie eine Zimmertür ist doch irrelevant, es gab bis vor einigen Jahren keine "Norm" für Wohnungseingangstüren. Wichtig ist, dass die Wohnungseingangstür damals so zulässig war, und in diesem Zustand wurde die Wohnung auch angemietet. Der Vermieter ist verpflichtet Reparaturen durchzuführen und den Zustand zu erhalten, das hat er auch getan als Ihr ihm gemeldet habt, dass sich die Tür nicht richtig schließen lässt, eine Aufrüstverpflichtung ist mir nicht bekannt.

    Man darf nicht den Fehler machen und den heutigen Standard (Normung) auf eine 40 oder 65 Jahre alte Tür übertragen. Sollte die Tür ausgetauscht werden, dann muss die neue Tür natürlich den aktuellen Normen entsprechen.


    Wenn Du die "alte" Wohnungseingangstür für die Feuchteschäden in der Wohnung verantwortlich machen möchtest, dann bist Du auf dem Holzweg. Selbst wenn die rel. Luftfeuchtigkeit im Treppenhaus erhöht wäre, was man ja nachweisen könnte, würde die in die Wohnung einströmende Luft(menge) nicht ausreichen, um dort bei üblichem Nutzerverhalten (Heizen, Lüften) einen Schaden hervorzurufen, wie in Deinem anderen thread gezeigt.

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    .

  • Achtung - NUR mein Eindruck


    Viele Themen - eine Zielrichtung. Dem Eigentümer/Vermieter eins reinwürgen.


    Der Titel hier spricht von einer 40 Jahre alten Tür, hier wird dann [unwidersprochen] von einer 65 Jahre alten gesprochen.


    Dann ist die Rede von

    Erkennt keiner das es eher eine Zimmertür ist statt Wohneingangstür das schrieben mir heute eine Menge Leute in andere Foren/Gruppen/Webseiten dazu

    Unterstreichung durch MICH


    Statt einen SV zu beauftragen soll der Eigentümer mit einer Masse an Forenkommentaren überschüttet werden, oder wie?


    Alles SEHR merkwürdig

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ob die Tür aussieht wie eine Zimmertür ist doch irrelevant, es gab bis vor einigen Jahren keine "Norm" für Wohnungseingangstüren. Wichtig ist, dass die Wohnungseingangstür damals so zulässig war, und in diesem Zustand wurde die Wohnung auch angemietet. Der Vermieter ist verpflichtet Reparaturen durchzuführen und den Zustand zu erhalten, das hat er auch getan als Ihr ihm gemeldet habt, dass sich die Tür nicht richtig schließen lässt, eine Aufrüstverpflichtung ist mir nicht bekannt.

    Man darf nicht den Fehler machen und den heutigen Standard (Normung) auf eine 40 oder 65 Jahre alte Tür übertragen. Sollte die Tür ausgetauscht werden, dann muss die neue Tür natürlich den aktuellen Normen entsprechen.


    Wenn Du die "alte" Wohnungseingangstür für die Feuchteschäden in der Wohnung verantwortlich machen möchtest, dann bist Du auf dem Holzweg. Selbst wenn die rel. Luftfeuchtigkeit im Treppenhaus erhöht wäre, was man ja nachweisen könnte, würde die in die Wohnung einströmende Luft(menge) nicht ausreichen, um dort bei üblichem Nutzerverhalten (Heizen, Lüften) einen Schaden hervorzurufen, wie in Deinem anderen thread gezeigt.


    Auf den Bestandschutz sich zu berufen wäre in dieser Angelegenheit zu einfach. Der nach außen gerichtete Zylinder ermöglicht es einem Einbrecher ziemlich leicht das Schloß zu knacken. Naja es läuft über den Mieterbund.


    Nach den Sicherheitsstandards der DIN darf ein Zylinder maximal 3 mm überstehen. Ein größerer Überstand kann sogar den Versicherungsschutz im Einbruchfall gefährden. Darauf kann man legitim den VM hinweisen

  • Zitat

    Wenn Du die "alte" Wohnungseingangstür für die Feuchteschäden in der Wohnung verantwortlich machen möchtest, dann bist Du auf dem Holzweg. Selbst wenn die rel. Luftfeuchtigkeit im Treppenhaus erhöht wäre, was man ja nachweisen könnte, würde die in die Wohnung einströmende Luft(menge) nicht ausreichen, um dort bei üblichem Nutzerverhalten (Heizen, Lüften) einen Schaden hervorzurufen, wie in Deinem anderen thread gezeigt.


    Quatsch nein das sind unabhängige Sachen. Istg nur eine Aussage das eben nicht nur das hintere Kinderzimmer betroffen ist

  • Zitat



    Der Titel hier spricht von einer 40 Jahre alten Tür, hier wird dann [unwidersprochen] von einer 65 Jahre alten gesprochen.



    Wie will man das feststellen wie alt die Tür ist der damalige Bauherr ist lange tod und der Vermieter selber auch Da lebt nur noch die Frau und die Kinder (Erben)

    Ein Schreiner eventuell. Spielt doch keine große Rolle mehr.

  • Zitat

    Statt einen SV zu beauftragen soll der Eigentümer mit einer Masse an Forenkommentaren überschüttet werden, oder wie?


    Wer denbeauftragt zahlt.. Hier hat der MIETER seine Haftpfliht mit Gutachter eingeschaltet währens der Vermieter heute nach 5 Monaten Mängelanzeige einen Bautenschutz Unternehmern vorbeikommen lässt. Nochmal: Der Vermieter trägt die Beweislast. Er hat mit einer Mail vollständig auf den Mieter die Haftung abzuwälzen versucht. Wir sind hier aber kein Rechtsforum.

  • Deine Erzählweise ist MIR zu wirr

    Welche Schuld wird von wem warum wie auf wen "abgewälzt"

    Wenn der Vermieter die Beweislast trägt - schön. Dann muss das ja nur ein Anwalt klar darlegen.

    Ist der beauftragt?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen