Risse Wand - Malervlies auf Malervlies

  • In einer Neubauwohnung (Alter ca. 3,5 Jahre) hatten sich stufenartige Risse an einer Außenwand und einer Wand zu den Nachbarn gebildet. Nach Meinung und Begutachtung des Bauträgers handele es sich um Setzrisse.


    Daraufhin kam ein Maler und hat die Risse im Januar aufgemacht, verspachtelt und gestrichen. Neue Vliestapete wurde nicht auf die Stellen gemacht. Lt. Kaufvertrag bzw. Baubeschreibung sind für alle Innenwände eine Vliestapete mit Anstrich weiß vorgesehen. Dies hatte ich aber im Eifer nicht moniert bzw. hatte es erst später registriert, dass an diesen Stellen nun das Vlies fehlt.


    Nun sind ein paar der Risse wiedergekommen bzw. werden auch wieder größer. Der Maler war nochmals vor Ort und hat mir mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem Bauträger das Vorgehen sei, die Risse aufzumachen, zu spachteln und an den beiden Wänden (eine Wand ca. 11 Meter lang und 2,8 Meter hoch; andere Wand ca. 4 Meter lang und, 2,8 Meter hoch) komplett neues Malervlies draufzumachen, allerdings ohne das alte Malervlies zu entfernen. An einer Kante zu einer weiteren Wand ohne Risse würde das Malervlies dann versiegelt werden, sodass man auch bei diesem Übergang keinen Versatz sehen würde.


    Dies habe ich abgelehnt und gefordert, dass alte Malervlies runtermüsse, da ich nicht will, dass Malervlies auf Malervlies geklebt wird. Ich befürchte, dass es zu Blasenbildung, ungenügender Haftung und unebenen Wandbild (Stellen von Malervlies auf Wand und sonst Vlies auf Vlies) kommen wird. Auch steht in der Baubeschreibung nicht, dass Malervlies in einer doppelten Schicht geklebt wird.


    Ich habe folgende Nachrichtung vom Bauträger erhalten:


    „An dieser Stelle möchten wir ausführen, dass das aufschneiden der Risse, zuspachteln und das erneute tapezieren mit Malervlies das übliche Vorgehen ist.


    Ein entfernen des bestehenden Malervlieses hätte zur Folge, dass der Untergrund beschädigt wird und großflächig gespachtelt werden müsste.


    Dies wäre unverhältnismäßig.“




    Wie ist Eure Einschätzung dazu?

  • Das Thema "Malervlies" ist ein Nebenkriegsschauplatz.

    Ob Vlies auf Vlies zulässig ist oder Probleme erzeugt, kann ich aus dem Stand nicht sagen.

    Vielleicht kann sarkas dazu was schreiben.


    Das Häuschen ist ja wohl jetzt rund 2 1/2 Jahre fertig.

    Sind die Risse erst jetzt entstanden?


    Die treppenartige Ausbildung deute auf Setzungen hin. Die können "normal" und "ungefährlich" sein.

    In jedem Fall muss die Ursache gefunden und es müssen die Auswirkungen auf die gesamte Tragstruktur bewertet werden.

    Hier wäre ein Blick ins Baugrundgutachten sowie in die Ausführungsplanung durch einen unabhängigen Tragwerksplaner (nicht der vom Bautrüger) sinnvoll.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Das Häuschen ist ja wohl jetzt rund 2 1/2 Jahre fertig.

    Sind die Risse erst jetzt entstanden?

    Danke für die Einschätzung.

    Das Haus wurde vor 3,5 Jahren fertig gestellt bzw. fand die Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum statt. Die Risse sind in meiner Wohnung Dezember 2023 erstmals aufgefallen. Im Januar 2025 war dann der Maler da und hat sich erstmals den Rissen angenommen.

  • Das Haus wurde vor 3,5 Jahren fertig gestellt bzw. fand die Abnahme

    Na dann wird es langsam eng.

    Je nach Vertrag bestehen Mangelansprüche noch 0,5 -1,5 Jahre,

    Je nach Vertrag muss bis dahin eine Mangelanzeige oder die Klage eingereicht sein ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Zwei Lagen Malervlies aufeinander sind nicht zulässig.


    Schon aus dem Grund, weil bereits die erste Lage mit reversiblem Methylzellulosekleister verarbeitet wurde.

    Das heißt, es kann u. a. sein, dass sich die erste Lage anlöst und es zu Haftungsproblemen oder Ablösungen kommt.


    PS: Ein Vlies ist i. d. R. trocken abziehbar.

    Das heißt, es muss bei einer ursprünglich ordentlichen Verarbeitung zu keinen nennenswerten Untergrundschäden bei einer Ablösung der ersten Schicht kommen.

  • Danke für die Antwort und Erläuterung!

    Mir hat heute jemand gesagt, dass manche Firmen Vlieskleber verwenden würden. D.h. sollte für das Vlies kein Kleister sondern Vlieskleber verwendet worden sein - welcher wohl nicht reversibel ist und dann nur mechanisch entfernt werden kann - wurde es anfangs nicht ordnungsgemäß gemacht?

  • D.h. sollte für das Vlies kein Kleister sondern Vlieskleber verwendet worden sein - welcher wohl nicht reversibel ist und dann nur mechanisch entfernt werden kann - wurde es anfangs nicht ordnungsgemäß gemacht?

    Darauf gibt es ein deutliches Jaein.


    Die Bezeichnung Vlieskleber kann beides sein und unterscheidet nicht zwischen Methylzellulose, Dispersionskleber oder einer Mischung aus beiden.

    Methylzellulose ist reversibel, eine Mischung ist bedingt reversibel und Dispersionskleber ist irreversibel.


    Um einem Untergrund (mit anschließendem Anstrich) eine "Top"-Oberfläche zu verleihen wird ein Vlies nahezu immer mit (Vlies)Klebern auf Methylzellulosebasis verarbeitet,

    weil es keinerlei Grund gibt, dies mit Kunststoffkleber zu betonieren.


    Um einen leicht zweifelhaften Untergrund eine haltbare "und" schönere Oberfläche zu verleihen, wird eine Mischung oder reiner Dispersionskleber verwendet.

    Dispersionskleber wird z. B. auch dann verwendet, wenn auf das Vlies irgendwelche Putze o. ähnl. gemacht werden sollen (um das Vlies nicht anzulösen).


    Im Eingangsbeitrag wurde von einem Neubau geschrieben.

    Deswegen muss das eigentlich Zellulose sein. Alles andere wäre (gelinde gesagt) dumm und falsch.

    Gruß Werner :)