In einer Neubauwohnung (Alter ca. 3,5 Jahre) hatten sich stufenartige Risse an einer Außenwand und einer Wand zu den Nachbarn gebildet. Nach Meinung und Begutachtung des Bauträgers handele es sich um Setzrisse.
Daraufhin kam ein Maler und hat die Risse im Januar aufgemacht, verspachtelt und gestrichen. Neue Vliestapete wurde nicht auf die Stellen gemacht. Lt. Kaufvertrag bzw. Baubeschreibung sind für alle Innenwände eine Vliestapete mit Anstrich weiß vorgesehen. Dies hatte ich aber im Eifer nicht moniert bzw. hatte es erst später registriert, dass an diesen Stellen nun das Vlies fehlt.
Nun sind ein paar der Risse wiedergekommen bzw. werden auch wieder größer. Der Maler war nochmals vor Ort und hat mir mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem Bauträger das Vorgehen sei, die Risse aufzumachen, zu spachteln und an den beiden Wänden (eine Wand ca. 11 Meter lang und 2,8 Meter hoch; andere Wand ca. 4 Meter lang und, 2,8 Meter hoch) komplett neues Malervlies draufzumachen, allerdings ohne das alte Malervlies zu entfernen. An einer Kante zu einer weiteren Wand ohne Risse würde das Malervlies dann versiegelt werden, sodass man auch bei diesem Übergang keinen Versatz sehen würde.
Dies habe ich abgelehnt und gefordert, dass alte Malervlies runtermüsse, da ich nicht will, dass Malervlies auf Malervlies geklebt wird. Ich befürchte, dass es zu Blasenbildung, ungenügender Haftung und unebenen Wandbild (Stellen von Malervlies auf Wand und sonst Vlies auf Vlies) kommen wird. Auch steht in der Baubeschreibung nicht, dass Malervlies in einer doppelten Schicht geklebt wird.
Ich habe folgende Nachrichtung vom Bauträger erhalten:
„An dieser Stelle möchten wir ausführen, dass das aufschneiden der Risse, zuspachteln und das erneute tapezieren mit Malervlies das übliche Vorgehen ist.
Ein entfernen des bestehenden Malervlieses hätte zur Folge, dass der Untergrund beschädigt wird und großflächig gespachtelt werden müsste.
Dies wäre unverhältnismäßig.“
Wie ist Eure Einschätzung dazu?